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   BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95   

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BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95 (https://dejure.org/1995,1481)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1995 - XI ZR 15/95 (https://dejure.org/1995,1481)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - XI ZR 15/95 (https://dejure.org/1995,1481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 840
  • ZIP 1996, 271
  • MDR 1996, 376
  • VersR 1996, 1153
  • WM 1996, 249
  • BB 1996, 555
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.1987 - III ZR 263/85

    Aufrechnungsbefugnis der Bank bei verdecktem Treuhandkonto

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95
    Es konnte ein offenes Treuhandkonto vorliegen, wenn der Bank im Zeitpunkt der Kontoerrichtung seine Treuhandnatur offengelegt und ihr deutlich gemacht wurde, daß darauf ausschließlich Werte gelangen sollen, die dem Kontoinhaber nur als Treuhänder zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1987 - III ZR 263/85 - NJW 1987, 3250, 3251).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in diesen Fällen in der Regel der Ausschluß des Aufrechnungsrechts der Bank mit Ansprüchen gegen den Treuhänder nach §§ 133, 157 BGB als vereinbart anzusehen (vgl. BGHZ 61, 72, 77; BGH NJW 1987, 3250, 3251).

  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95
    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 1989 - XI ZR 117/88 = WM 1990, 537, 538 und vom 18. Oktober 1994 BGHZ 127, 229, 231 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1990 - XI ZR 94/89

    Umfang des Vertragspfandrechts nach AGB-Banken an einem verdeckten Treuhandkonto

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95
    Aber auch wenn sich nicht feststellen lassen sollte, daß beim Abschluß des Kontovertrages ein offenes Treuhandkonto eröffnet wurde, käme eine Schadensersatzpflicht der Beklagten nach § 826 BGB in Betracht, wenn die Beklagte hinsichtlich der später beim Girokonto eingegangenen und auf dem Festgeldkonto angelegten Gelder trotz Kenntnis der Treuhandbindung mit ihren Forderungen gegen die B. aufgerechnet hat: Dies würde jede billige Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen der Treugeberin, der Klägerin, außer acht lassen und deren bessere Ansprüche vereiteln (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. September 1990 - XI ZR 94/89 = NJW 1991, 101, 102).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 171/84

    Bestimmung des Gläubigers einer Bank - Erforderlichkeit der Gegenseitigkeit von

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95
    Das Berufungsgericht hat bei der Auslegung indessen nicht hinreichend beachtet, daß der Bezeichnung des Kontoinhabers bei der Eröffnung eines Girokontos - anders als bei einem Sparkonto - mehr als bloße Indizwirkung zukommt (vgl. BGH, Beschluß vom 26.9.1985 - III ZR 171/84 - WM 1986, 35).
  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 104/71

    Kontoerrichtung durch Treuhänder

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in diesen Fällen in der Regel der Ausschluß des Aufrechnungsrechts der Bank mit Ansprüchen gegen den Treuhänder nach §§ 133, 157 BGB als vereinbart anzusehen (vgl. BGHZ 61, 72, 77; BGH NJW 1987, 3250, 3251).
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 117/88

    Gläubiger - Kontoerrichtung - Forderungsberechtigung - Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95
    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 1989 - XI ZR 117/88 = WM 1990, 537, 538 und vom 18. Oktober 1994 BGHZ 127, 229, 231 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Ermessen des Berufungsgerichts jedoch in der Weise gebunden, daß eine Verpflichtung zur erneuten Vernehmung besteht, wenn die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend von dem Erstrichter beurteilt werden soll und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - WM 1995, 1563, 1564 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.05.2001 - IX ZR 9/99

    Bestimmtheit und Rangwahrung der Vorpfändung

    Soweit es entscheidungserheblich sein sollte, wer Inhaber des Kontos Nr. 2062388 bei der Beklagten gewesen ist, wird das Berufungsgericht die Einwände der Revision gegen seine entsprechende Feststellung zu berücksichtigen haben (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93, NJW 1995, 261 f; v. 12. Dezember 1995 - XI ZR 15/95, WM 1996, 249, 250).
  • OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 2 U 175/96

    Treuwidrigkeit des Verhaltens in Bezug auf einen Girovertrag; Eröffnung eines

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  • OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03

    Gewährleistungseinbehalt: Wann ist das Sperrkonto insolvenzfest?

    Dieser Umstand ist zwar nicht allein entscheidend, doch kommt ihm jedenfalls mehr als bloße Indizwirkung zu (BGH ZIP 1996, 271; WM 1983, 14).

    Jedenfalls sind die der Bank insoweit bekannt gewordenen Umstände heranzuziehen (BGH ZIP 1996, 271).

  • BGH, 29.10.1996 - XI ZR 319/95

    Darlehensvertrag als Scheingeschäft

    Danach kann nachträgliches Verhalten für die Ermittlung des tatsächlichen Vertragswillens der Beteiligten durchaus Bedeutung haben (Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 201/92, WM 1993, 1504, 1505 und vom 12. Dezember 1995 - XI ZR 15/95, WM 1996, 249, 250).
  • SG Karlsruhe, 30.06.2011 - S 13 AS 1217/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen

    Inhaber von Sparvermögen ist nicht stets derjenige, auf dessen Namen das Geld angelegt ist (Anschluss an BGH, Urteile vom 18.01.2005, X ZR 264/02 sowie vom 12.12.1995, XI ZR 15/95).

    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte" (Urteil vom 12.12.1995, XI ZR 15/95).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 5 K 1186/12

    Tante haftet für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau

    Bei der Feststellung der Inhaberschaft eines Girokontos kommt der Kontobezeichnung ein besonderes Gewicht zu, das über eine bloße Indizwirkung hinausgeht (BGH-Urteil vom 12. Dezember 1995 - XI ZR 15/95, NJW 1996, 840).
  • LG Wiesbaden, 25.03.2002 - 16 KLs 6 Js 3204/00

    Verfahren Schwarze CDU-Konten eingestellt

    Da der Angeschuldigte zu 1 gegenüber dem Zeugen J. klargestellt hatte, dass die Konten für den Landesverband der CDU Hessen geführt werden sollten, ist trotz der verschleiernden Bezeichnung als "C-Konten" der CDU-Landesverband Inhaber aller eröffneten Konten geworden, denn als Kontoinhaber ist derjenige anzusehen, der bei Kontoerrichtung als Forderungsberechtigter bezeichnet wird (BGH WM 1996, 249ff; BGHZ 127, 229ff).
  • LG Lüneburg, 04.07.2003 - 4 O 160/02

    Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung; Zurechenbarkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist allerdings für die Frage, wer Kontoinhaber ist, nicht allein entscheidend, wer bei der Kontoeröffnung als Forderungsberechtigter auftritt oder bezeichnet wird, vielmehr ist unter Berücksichtigung des Einzelfalles zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (Vgl. BGH, NJW 1996, 840, [BGH 12.12.1995 - XI ZR 15/95] BGH, WM 1990, 537, [BGH 10.10.1989 - XI ZR 117/88] BGHZ 127, (229)).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 14 U 97/11

    Bestimmung des Inhabers eines Girokontos

    a) Inhaber eines Girokontos ist in der Regel, wer als Kontoinhaber bezeichnet ist, wobei aber im Rahmen der Auslegung neben der Bezeichnung des Kontoinhabers sowohl der Verwendungszweck des Kontos als auch die Herkunft der Mittel eine Rolle spielen können, falls sie der Bank bekannt sind (BGH Urteil vom 12.12.1995 - XI ZR 15/95 = NJW 1996, 840).
  • FG Düsseldorf, 27.07.2005 - 4 K 2596/03

    Schenkungsteuer; Oder-Konten; Freigebige Zuwendung; Verfügungsbefugnis im

    Insoweit kommt es allein darauf an, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung Beantragenden Gläubiger gegenüber der Bank werden sollte (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 - Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1994, 931; vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ) 127, 229 (231); vom 12. Dezember 1995 - XI ZR 15/95 - NJW 1996, 840 (841)).
  • OLG Naumburg, 13.05.1997 - 1 U 205/96

    Bestimmung des Kontoinhabers eines Gesellschaftskontos nach dem für die Bank

  • VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17

    BAföG; rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

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