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   BGH, 18.01.2000 - XI ZR 160/99   

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https://dejure.org/2000,1138
BGH, 18.01.2000 - XI ZR 160/99 (https://dejure.org/2000,1138)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - XI ZR 160/99 (https://dejure.org/2000,1138)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - XI ZR 160/99 (https://dejure.org/2000,1138)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 2032
    Eigenes Girovertragsverhältnis der Miterben durch Fortführung eines Oder-Kontos oder eines Einzelkontos für eigenen Zahlungsverkehr

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1258
  • ZIP 2000, 489
  • MDR 2000, 533
  • FamRZ 2000, 754
  • WM 2000, 469
  • BB 2000, 846
  • DB 2000, 716
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1995 - XI ZR 263/94

    Eintritt des Nacherben in ein vom Vorerben vorgeführtes Girovertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - XI ZR 160/99
    Das gilt für die Fortführung eines Oder-Kontos ebenso wie für die eines Einzelkontos (im Anschluß an BGHZ 131, 60).

    Dies hat der Senat zwar bisher nur für die Weiterbenutzung eines ererbten Einzelkontos für eigene Zwecke durch eine Vorerbin entschieden (BGHZ 131, 60, 64).

    Daß auf dem Oder-Konto noch ein zum Nachlaß gehörendes - neben dem Giroverhältnis gesondert zu betrachtendes (BGHZ 131, 60, 64) - Guthaben vorhanden war, hat die Beklagte nicht vorgetragen.

  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89

    Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - XI ZR 160/99
    Diese Rechtsstellung blieb durch den Tod ihres Bruders, des anderen Kontomitinhabers, unberührt (BGH, Urteil vom 29. November 1989 - IVb ZR 4/89, WM 1990, 239, 240; Schwintowski/Schäfer, Bankrecht § 3 Rdn. 18).
  • BGH, 30.10.1990 - XI ZR 352/89

    Änderung der Verfügungsbefugnis über ein Gemeinschaftssparkonto

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - XI ZR 160/99
    Davon war auch die Befugnis zur Umwandlung des Oder-Kontos in ein Und-Konto umfaßt (Senat, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 352/89, WM 1990, 2067, 2068).
  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Dies führt aber nicht zu dessen Unvererbbarkeit, sondern könnte allenfalls dazu führen, dass - wie beim Girovertrag (hierzu BGH, Urteile vom 18. Januar 2000 - XI ZR 160/99, NJW 2000, 1258 und vom 10. Oktober 1995 - XI ZR 263/94, BGHZ 131, 60, 64) - die aktive Weiternutzung des Kontos des Erblassers durch den Erben, die in der Praxis ohnehin regelmäßig nicht beabsichtigt sein wird, nicht von seinem Erbrecht umfasst ist (vgl. hierzu Herzog, NJW 2013, 3745, 3749; Herzog/Pruns, Der digitale Nachlass in der Vorsorge- und Erbrechtspraxis, § 4 Rn. 37 f; Raude, RNotZ 2017, 17, 20).
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 25/21 R

    Wird über einen der überzahlten Rente entsprechenden Betrag im Sinne von § 118

    Das sind alle, die als Erben des Rentenberechtigten in Betracht kommen, denn beim Tod eines Kontoinhabers geht das Konto in aller Regel auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB; vgl Ruland in GK-SGB VI, § 118 RdNr 63, Stand November 2021; vgl aus bankrechtlicher Perspektive zB Hopt in Hopt, Handelsgesetzbuch, 42. Aufl 2023, 2. Teil, Kap V, (7) Bankgeschäfte, RdNr A51; zum möglichen anschließenden Eintritt der Erben in eine eigene persönliche Rechtsbeziehung zur kontoführenden Bank BGH Urteil vom 18.1.2000 - XI ZR 160/99 - juris RdNr 14 mwN) .
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