Rechtsprechung
BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt eines aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs über Risiken des Anlagegeschäfts ; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Kenntnis der finanzierenden Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung; Vermutungswirkung einer sittenwidrigen ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Objekts nur bei arglistiger Täuschung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB a. F. §§ 123, 138, 276
Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Objekts nur bei arglistiger Täuschung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermutung für Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts
- Betriebs-Berater
Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Bei sittenwidriger Überteuerung eines finanzierten Objekts auch im Falle institutionalisierter Zusammenarbeit zwischen Bank und Verkäufer oder Vermittler keine widerlegbare Vermutung der Kenntnis der Bank hiervon; entsprechende Vermutung nur bei arglistiger Täuschung
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB a. F. § 123; BGB a. F. § 138; BGB a. F. § 276
Vermutung zulasten der finanzierenden Bank bei sittenwidriger Überteuerung des Kaufobjekts und institutionalisiertem Zusammenwirken setzt arglistige Täuschung voraus - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB (a.F.) § 123 § 138 § 276
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Objekts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kenntnis der Bank von sittenwidriger Überteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Finanzierung eines überteuerten Anlageobjekts
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 123, 138, 276 a. F.
Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von ei-ner sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Objekts nur bei arglistiger Täuschung - gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Vermutung der Kenntnis der Bank von Überteuerung kreditfinanzierter "Schrottimmobilie"
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank, Widerlegliche Vermutung, Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Objekts, institutionalisiertesZusammenwirken mit dem Objektvertreiber
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kenntnis der Bank von Überteuerung wird nur bei arglistiger Täuschung vermutet
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Finanzierung eines überteuerten Anlageobjekts: Mit Sittenwidrigkeit des Kapitalanlagegeschäfts geht nicht automatisch die Unwirksamkeit eines zu dessen Finanzierung abgeschlossenen Kreditvertrages mit einer Bank einher
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kreditfinanzierung eines überteuerten Anlageprojekts - Anleger muss Kenntnis des Kreditinstituts von der Sittenwidrigkeit nachweisen
Besprechungen u.ä. (3)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 123, 138; BGB a. F. § 276
Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Objekts nur bei arglistiger Täuschung - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Sittenwidrige Überteuerung eines finanzierten Objekts; widerlegbare Vermutung der Kenntnis der Bank hiervon bei institutionalisierter Zusammenarbeit mit Verkäufer oder Vermittler nur bei arglistiger Täuschung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beweiserleichterung bei institutionalisierter Zusammenarbeit und arglistiger Täuschung (IMR 2008, 95)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 15.10.2004 - 3 O 73/04
- OLG Celle, 04.05.2005 - 3 U 295/04
- BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Papierfundstellen
- NJW 2008, 640
- ZIP 2008, 112
- MDR 2008, 278
- VersR 2009, 123
- WM 2008, 154
- BB 2008, 117
- BauR 2008, 571
Wird zitiert von ... (86)
- BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12
Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für …
b) Soweit das Berufungsgericht der den Kläger selbst betreffenden Vollstreckungsabwehrklage stattgegeben hat, hat es bei der Prüfung einer dem Kläger aus § 242 BGB zustehenden Einrede (…vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 61, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rn. 26 …und vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, juris Rn. 21) die Anforderungen an eine vorvertragliche Aufklärung durch die Beklagte überspannt. - OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen …
Schließlich wird allein wegen einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises die Kenntnis der Bank hiervon auch im Fall des institutionalisierten Zusammenwirkens nicht vermutet (BGH, Urt. v. 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - WM 2008, 154, 156/157, Tz. 16; 04.03.2008 - XI ZR 288/06 - zitiert nach juris; Tz. 43; 29.04.2008 - XI ZR 221/07 - zitiert nach juris, Tz. 17; 21.10.2008 - XI ZR 256/07 - zitiert nach juris, Tz. 12). - BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …
Lässt sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln, wird die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund (BGHZ 160, 8, 12 f. m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 16).
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06
Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns
Entgegen der Auffassung der Revision ist eine arglistige Täuschung zwingende Voraussetzung für die Beweiserleichterung im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156 f., Tz. 16). - BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07
Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (Senatsurteile BGHZ 161, 15, 20; 168, 1, 19 f., Tz. 41, vom 9. November 2004 - XI ZR 315/03, WM 2005, 72, 76, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830, vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, 1832, Tz. 14 und vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 13).Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (st.Rspr., Senatsurteile vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830 und vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 16, jeweils m.w.Nachw.).
Eine solche Kenntnis wird selbst bei einem - hier nicht vorliegenden - institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vermittler der Anlage nicht vermutet (Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156 f., Tz. 16 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt WM 2006, 2207, 2209).
Kreditinstitute prüfen den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse (BGHZ 147, 343, 349; 168, 1, 20 f., Tz. 45 und Senatsurteile vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977, vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302, vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03, WM 2004, 24, 27, vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 880 f., Tz. 41, vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 15 und vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115, 119, Tz. 43).
Dementsprechend kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten oder unterlassenen Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (…Senat, BGHZ 168 aaO S. 21, Tz. 45; Urteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41 und vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 15 m.w.Nachw.).
- OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13
"Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch …
Bislang hat es der BGH mehrfach (Urteil vom 23.10.2007, Az. XI ZR 167/05; Urteil vom 18.11.2008, Az. XI ZR 157/07 - jeweils dortige Homepage) dahinstehen lassen, ob Kläger zur sittenwidrigen Überteuerung überhaupt schlüssig vorgetragen haben, indem sie sich in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Verkehrswert im Zeitpunkt des Erwerbs beziehen, was auch vorliegend der Fall ist.Lässt sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln, wird die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund (BGHZ 160, 8, 12 f. m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 16).
Ansonsten darf die finanzierende Bank regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben (BGH MDR 2008, 278).
Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (BGH MDR 2008, 278; WM 2007, 876; BGHZ 168, 1).
Substantiierter Vortrag zur positiven Kenntnis von einer sittenwidrigen Überteuerung ist aber selbst in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der finanzierenden Bank mit dem Verkäufer oder dem Vertrieb des Objekts nicht entbehrlich, da auch ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im finanzierten Geschäft keine Vermutung für die Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Übervorteilung des Kreditnehmers durch den Verkäufer begründet (BGH mit Urteil vom 21.10.2008, Az. XI ZR 256/07 - dortige Homepage; ferner WM 2008, 154, 156 f. und WM 2008, 1121, 1122 f. m.w.N.).
Im Übrigen führte entgegen der Auffassung des Klägers selbst im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts für sich genommen nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt (BGH MDR 2008, 278).
Kenntnis gehabt (BGH MDR 2008, 278).
Der BGH hat mit diesem Urteil vom 23.10.2007 (Az. XI ZR 167/05, a.a.O.) dazu festgestellt: "J edenfalls fehlt es nach den aus Rechtsgründen nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts an ausreichendem Vortrag der Kläger zur Kenntnis der Beklagten von einer sittenwidrigen Überteuerung.
Schließlich ist substantiierter Vortrag zur positiven Kenntnis von einer sittenwidrigen Überteuerung selbst in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der finanzierenden Bank mit dem Verkäufer oder dem Vertrieb des Objekts nicht entbehrlich, da auch ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im finanzierten Geschäft keine Vermutung für die Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Übervorteilung des Kreditnehmers durch den Verkäufer begründet (BGH mit Urteil vom 21.10.2008, Az. XI ZR 256/07 - dortige Homepage; ferner WM 2008, 154, 156 f. und WM 2008, 1121, 1122 f. m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 04.07.2016 - 9 U 102/14
Rückforderung der von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten …
Allein die Feststellung einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt demgegenüber auch im Falle des institutionalisierten Zusammenwirkens nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt (vgl. dazu BGH XI ZR 167/05, NJW 2008, 640, 642; Beschluss vom 26.02.2008, XI ZR 428/06, BeckRS 2008, 08614).Allein die Feststellung einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt demgegenüber auch im Falle des institutionalisierten Zusammenwirkens nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt (vgl. dazu BGH XI ZR 167/05, NJW 2008, 640, 642; Beschluss vom 26.02.2008, XI ZR 428/06, BeckRS 2008, 08614).
- OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13
Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu …
Ansonsten darf die finanzierende Bank regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben (BGH MDR 2008, 278).Bislang hat es der BGH mehrfach (Urteil vom 23.10.2007, Az. XI ZR 167/05; Urteil vom 18.11.2008, Az. XI ZR 157/07 - jeweils dortige Homepage) dahinstehen lassen, ob Kläger zur sittenwidrigen Überteuerung überhaupt schlüssig vorgetragen haben, indem sie sich in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Verkehrswert im Zeitpunkt des Erwerbs beziehen, was auch vorliegend der Fall ist.
Lässt sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln, wird die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund (BGHZ 160, 8, 12 f. m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 16).
Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (BGH MDR 2008, 278; WM 2007, 876; BGHZ 168, 1).
Substantiierter Vortrag zur positiven Kenntnis von einer sittenwidrigen Überteuerung ist aber selbst in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der finanzierenden Bank mit dem Verkäufer oder dem Vertrieb des Objekts nicht entbehrlich, da auch ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im finanzierten Geschäft keine Vermutung für die Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Übervorteilung des Kreditnehmers durch den Verkäufer begründet (BGH mit Urteil vom 21.10.2008, Az. XI ZR 256/07 - dortige Homepage; ferner WM 2008, 154, 156 f. und WM 2008, 1121, 1122 f. m.w.N.).
Im Übrigen führte selbst im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts für sich genommen nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt (BGH MDR 2008, 278).
Der BGH hat mit diesem Urteil vom 23.10.2007 (Az. XI ZR 167/05, a.a.O.) dazu festgestellt: "J edenfalls fehlt es nach den aus Rechtsgründen nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts an ausreichendem Vortrag der Kläger zur Kenntnis der Beklagten von einer sittenwidrigen Überteuerung.
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07
Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung
Nach der Rechtsprechung des Senats muss die finanzierende Bank über im Kaufpreis enthaltene Zinssubventionen, die entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung mit einem Disagio nicht vergleichbar sind, nicht aufklären, wenn diese - wie im Streitfall - nicht zu einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises führen (Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 157, Tz. 17). - BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09
Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen …
Dies ist bei Immobilienkäufen der Fall, wenn der Verkaufspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Immobilie (st. Rspr., vgl. Senat, Urteile vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, Tz. 16 und vom 28. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121, Tz. 14, jeweils m.w.N.).Dementsprechend kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten oder unterlassenen Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senat, BGHZ 168, 1, Tz. 45; Urteile vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, Tz. 15 und vom 28. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121, Tz. 19, jeweils m.w.N.).
- BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus …
- BGH, 21.10.2008 - XI ZR 256/07
Anforderungen an die Eingehung eines Schuldanerkenntnisses
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 175/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken; …
- OLG Hamm, 02.03.2009 - 31 U 42/07
Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank beim Erwerb einer …
- OLG Hamm, 29.06.2009 - 31 U 173/06
Umfang der Risikoaufklärungspflicht der Erwerb einer Eigentumswohnung …
- BGH, 04.03.2008 - XI ZR 288/06
Beratungspflichten einer Bank bei der Finanzierung eines Immobilienerwerbs
- OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
Sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts im Fall …
- BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07
Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden …
- OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung …
- OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim …
- KG, 02.09.2011 - 4 U 9/10
Finanzierter Wohnungseigentumskauf im Steuersparmodell: …
- OLG Dresden, 29.09.2011 - 8 U 562/11
Bearbeitungsgebühr für Privatkredite
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 174/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 176/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 179/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09
Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch …
- OLG Frankfurt, 31.01.2014 - 1 U 284/11
Darlegung der Überteuerung des Kaufpreises einer Wohnung - Vorzugswürdigkeit der …
- OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 4 U 130/13
Unwirksamkeit eines Wohnungskaufvertrages wegen sittenwidriger …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 178/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - 6 U 94/08
Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 177/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 20/13
Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Kauf einer Wohnung im Bauherrenmodell: …
- OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Bank bei Finanzierung …
- OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf …
- OLG Hamm, 02.02.2012 - 5 U 110/11
Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs
- OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Bereicherungsrechtlicher …
- OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
Haustürgeschäft: Indizwirkung der vorausgehenden Haustürsituation bei …
- OLG Hamm, 08.12.2008 - 31 U 263/04
Schadensersatz gegen eine Bank wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen in …
- KG, 23.02.2017 - 8 U 87/15
Bankenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei grob fahrlässiger …
- OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage: …
- OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 139/08
Bankenhaftung bei Kreditgewährung für den Erwerb einer noch zu errichtenden …
- OLG Hamm, 15.01.2013 - 34 U 3/12
Verbraucherrisiko - Vom eigenen Vermögensberater übervorteilt? Finanzierendes …
- OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 17 U 201/08
Schadensersatzklagen gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht …
- KG, 22.12.2015 - 4 U 129/13
Insolvenz einer Grundstücks-Fonds-Gesellschaft bürgerlichen Recht: …
- BGH, 11.03.2008 - XI ZR 215/07
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- OLG Frankfurt, 05.09.2012 - 23 U 119/09
Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken: …
- OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 86/08
Kreditfinanzierter Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken; …
- OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10
Steuersparende Anlagemodelle: Darlegungslast des Anlegers für arglistige …
- KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
Bankenhaftung beim finanzierten Eigentumswohnungskauf: Voraussetzungen für …
- LG Berlin, 30.03.2015 - 37 O 113/14
- BGH, 29.01.2008 - XI ZR 97/07
Haftung der finanzierenden Bank bei Veräußerung einer sittenwidrig überteuerten …
- BGH, 26.02.2008 - XI ZR 428/06
Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Immobilienerwerb
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 301/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die arglistige Täuschung …
- OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 14 U 227/05
Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Schadensersatz- und …
- OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10
Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor …
- OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
Fortwirkung einer Haustürsituation - Wertermittlung nach der …
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Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter …
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- OLG Koblenz, 20.11.2014 - 7 WF 1000/14
Verfahrenskostenhilfe nach Instanzende einer Familiensache
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- OLG Schleswig, 15.02.2010 - 5 U 132/09
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- OLG Köln, 02.06.2009 - 13 U 184/08
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- LG Dortmund, 22.11.2013 - 3 O 213/13
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- OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 4 U 30/07
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- LG Frankfurt/Main, 17.06.2014 - 7 O 335/13
- OLG Schleswig, 25.09.2013 - 5 U 74/13
Finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung zu Kapitalanlagezwecken: Haftung der …
- OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
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- OLG Koblenz, 05.01.2015 - 3 W 689/14
Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im PKH-Verfahren
- OLG München, 24.10.2011 - 19 U 929/11
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- KG, 27.02.2020 - 8 U 150/19
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- OLG München, 05.06.2008 - 19 U 1933/08
Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung