Rechtsprechung
BGH, 19.05.2015 - XI ZR 168/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- IWW
§ 544 Abs. 7 ZPO, § 380 Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 384 Nr. 2 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO, § 814 BGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 373 ZPO, § 380 ZPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO
Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen bzw. Untauglichkeit des Zeugenbeweises - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme eines Bankkunden auf Ausgleich eines (kausalen) negativen Saldos nach Beendigung eines Kontokorrents aus Girovertrag; Rechtfertigung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Absehen von der Vernehmung eines Zeugen, der zweimal unentschuldigt nicht erschienen ist; zum Begriff des ungeeigneten Beweismittels
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Inanspruchnahme eines Bankkunden auf Ausgleich eines (kausalen) negativen Saldos nach Beendigung eines Kontokorrents aus Girovertrag; Rechtfertigung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zpoblog.de (Kurzinformation)
Unerreichbarkeit eines Zeugen im Zivilprozess - Zweimalige Ladung reicht nicht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1151
- WM 2015, 1572
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Köln, 23.03.2018 - 4 Sa 946/16
Pflicht des Gerichts zur Ladung und Vernehmung eines vernehmungsunfähigen Zeugen
Welche Bemühungen dazu im Einzelnen erforderlich sind, ist eine Frage des Einzelfalles (BGH, Beschluss vom 19.05.2015 - XI ZR 168/14 -, Rn. 12, juris). - LG Stuttgart, 05.10.2016 - 27 O 84/16
Haftung eines Sicherheitsunternehmens: Aufschaltvertrag und Beweislastverteilung …
Erscheint es im Einzelfall vollkommen ausgeschlossen, dass die Beweisaufnahme irgendetwas Sachdienliches ergeben könnte, kann auf die Erhebung des Beweises verzichtet werden (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - XI ZR 168/14, juris Rn. 13). - OVG Sachsen, 03.09.2015 - 1 A 538/12
Baunachbarstreit, Baugenehmigung, Außenbereich, Dorfgebiet, Geruchsimmissionen, …
Soweit der Beweisantrag Nr. 1 dahingehend zu verstehen sein sollte, dass sich dieser auf die Feststellung der tatsächlichen Windverhältnisse bezieht, handelt es sich um untaugliche Beweismittel, weil es vollkommen ausgeschlossen erscheint, dass die Parteivernehmung des Klägers oder das Zeugnis seiner Ehefrau einen sachdienlichen Beitrag zur Feststellung der geeigneten Winddaten leisten könnten (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Mai 2015 - XI ZR 168/14 -, juris Rn. 13).