Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2008 - XI ZR 173/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15680
BGH, 14.10.2008 - XI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,15680)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - XI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,15680)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07 (https://dejure.org/2008,15680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - XI ZR 173/07
    Mit diesem Inhalt ist der Hauptantrag der Klägerin ungeachtet der Frage eines Feststellungsinteresses unzulässig, weil mit ihm nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer einzelnen Vorfrage begehrt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - VIII ZR 10/81, WM 1982, 543, 544), die nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, WM 2000, 539, 541).

    Eine abweichende Auslegung des Klageantrags durch den erkennenden Senat (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 aaO m.w.Nachw.), wie sie etwa dem Senatsurteil vom 27. Mai 2008 (XI ZR 132/07, aaO. Tz. 48) zugrunde lag, ist hier mit Rücksicht auf das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde, die die Auslegung des Klagebegehrens durch das Berufungsgericht nicht angegriffen, sondern sie vielmehr ihren eigenen Ausführungen zugrunde gelegt hat, nicht veranlasst.

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - XI ZR 173/07
    Soweit sich die Beschwerde zu Recht gegen die in mehrfacher Hinsicht aus Rechtsgründen nicht haltbaren Ausführungen des Berufungsgerichts zum Fehlen eines Feststellungsinteresses (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260, 1266 Tz. 48 f.) wendet, ist dies nicht entscheidungserheblich.

    Eine abweichende Auslegung des Klageantrags durch den erkennenden Senat (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 aaO m.w.Nachw.), wie sie etwa dem Senatsurteil vom 27. Mai 2008 (XI ZR 132/07, aaO. Tz. 48) zugrunde lag, ist hier mit Rücksicht auf das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde, die die Auslegung des Klagebegehrens durch das Berufungsgericht nicht angegriffen, sondern sie vielmehr ihren eigenen Ausführungen zugrunde gelegt hat, nicht veranlasst.

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - XI ZR 173/07
    Mit diesem Inhalt ist der Hauptantrag der Klägerin ungeachtet der Frage eines Feststellungsinteresses unzulässig, weil mit ihm nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer einzelnen Vorfrage begehrt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - VIII ZR 10/81, WM 1982, 543, 544), die nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, WM 2000, 539, 541).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    a) Allerdings ist die Feststellungsklage der Klägerin in der zuletzt gestellten Form nicht schon deshalb unzulässig, weil die Klägerin die Wirksamkeit des Widerrufs als eine nicht feststellungsfähige bloße Vorfrage geklärt sehen will (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, - XI ZR 248/07 und - XI ZR 260/07, juris).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    c) Da die Kläger, was ihrem Antrag durch Auslegung zu entnehmen ist, mit der Feststellung der Umwandlung der Verbraucherdarlehensverträge in Rückgewährschuldverhältnisse der Sache nach die Feststellung des Bestehens von Leistungspflichten nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB zum Gegenstand ihrer Feststellungsklage gemacht haben, ist sie auch nicht deshalb unzulässig, weil die Kläger die Wirksamkeit des Widerrufs als eine nicht feststellungsfähige bloße Vorfrage geklärt sehen wollten (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, - XI ZR 248/07 und - XI ZR 260/07, juris).
  • OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF bei Verlängerung des

    Denn unzulässig ist ein Antrag, mit dem allein die Klärung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Widerrufs begehrt wird (vgl. z.B. BGH vom 14.10.2008 - XI ZR 173/07); nichts anderes würde dann für die hier beantragte Klärung der Wirksamkeit einer Kündigung gelten.

    So versteht der Senat die klägerischen Anträge, ohne dass diese deshalb umformuliert werden müssten (vgl. z.B. BGH vom 14.10.2008 - XI ZR 173/07).

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 457/16

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages: Vollmachtsnachweis durch Telefaxkopie

    bb) Die Formulierung des ersten Teils des Feststellungsantrags berücksichtigt indessen nicht, dass eine Feststellungsklage unzulässig ist, mittels derer der Kläger die Wirksamkeit des Widerrufs als eine nicht feststellungsfähige bloße Vorfrage geklärt sehen will (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 12; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, - XI ZR 248/07 und - XI ZR 260/07, juris).
  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Das Berufungsgericht hat verkannt, dass der Antrag des Klägers festzustellen, er habe seine "Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrags [...] wirksam widerrufen", nicht nur mangels Angabe der maßgeblichen Widerrufserklärung unbestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), sondern auch als auf die Klärung einer nicht feststellungsfähigen bloßen Vorfrage gerichtet unzulässig ist (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 12 und vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 457/16, n.n.v. Rn. 18; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, - XI ZR 248/07 und - XI ZR 260/07, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 95/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Wie bei der Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO können lediglich Vorfragen oder Elemente des betreffenden Rechtsverhältnisses - z. B. die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Widerrufs - nicht einer rechtskräftigen Feststellung zugeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07 -, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 179/10, juris Rn. 19).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 674/16

    Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf

    Ein Antrag im Wortsinne festzustellen, die Kläger hätten ihre "Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrags [...] wirksam widerrufen", wäre nicht nur mangels Angabe der maßgeblichen Widerrufserklärung unbestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), sondern auch als auf die Klärung einer nicht feststellungsfähigen bloßen Vorfrage und nicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet unzulässig (Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 12 und vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 457/16, WM 2017, 2256 Rn. 18; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, - XI ZR 248/07 und - XI ZR 260/07, juris).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 215/19
    Wie bei der Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO können lediglich Vorfragen oder Elemente des betreffenden Rechtsverhältnisses - z. B. die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Widerrufs - nicht einer rechtskräftigen Feststellung zugeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - XI ZR 173/07 -, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 5.05.2011, a. a. O., Rn. 19).
  • OLG München, 22.09.2015 - 17 U 2271/15

    Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung und Voraussetzungen für die

    Das Gericht bejaht die Sachdienlichkeit der Änderung schon deshalb, weil bereits das Erstgericht die Klägerin darauf hätte hinweisen müssen, dass ihr ursprünglicher Feststellungsantrag (Feststellung des wirksamen Widerrufs zweier Darlehensverträge) mangels feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses unzulässig ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14.08.2008, XI ZR 173/07 - nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 4 U 94/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Wie bei der Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO können lediglich Vorfragen oder Elemente des betreffenden Rechtsverhältnisses - z. B. die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Widerrufs - nicht einer rechtskräftigen Feststellung zugeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07 -, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 5. Mai 2011, a. a. O., Rn. 19).
  • AG Bonn, 21.11.2014 - 105 C 72/12

    Datenverlust bei Tarifumstellung; Schadensersatz; Mitverschulden

  • OLG Hamm, 11.05.2022 - 8 W 7/22

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Anfechtung verschiedener Beschlüsse

  • OLG Brandenburg, 09.12.2020 - 4 U 76/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages; Hinreichende

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 569/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08

    Zulässigkeit der Feststellung der Unwirksamkeit des Widerrufs eines

  • OLG Celle, 18.10.2017 - 3 U 128/17

    Widerrufsbelehrung; Deutlichkeitsgebot; Gesetzlichkeitsfiktion

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht