Rechtsprechung
BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 BGB
Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der Kausalität der unterbliebenen Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung und des vordringlichen Anlagemotivs der Steuerersparnis - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung einer Bank im Zusammenhang mit einem Anlageberatungsvertrag zu einer ungefragten Aufklärung über Provisionen; Widerlegung der Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens bei Steuerersparnis als Anlageziel
- rewis.io
Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der Kausalität der unterbliebenen Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung und des vordringlichen Anlagemotivs der Steuerersparnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286 Abs. 1 S. 1
Verpflichtung einer Bank im Zusammenhang mit einem Anlageberatungsvertrag zu einer ungefragten Aufklärung über Provisionen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 04.03.2010 - 1 O 717/08
- OLG Köln, 09.03.2011 - 13 U 68/10
- BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 20 und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 17, für BGHZ bestimmt).Bei den von der Beklagten empfangenen Provisionen handelte es sich, wie der Senat für die Parallelfonds V 3 und V 4 bereits mehrfach entschieden hat, um aufklärungspflichtige Rückvergütungen im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 26 und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 18).
Wie der Senat in diesem Zusammenhang ebenfalls schon mehrfach entschieden hat, konnte eine ordnungsgemäße Aufklärung des Klägers über diese Rückvergütungen durch die Übergabe der streitgegenständlichen Fondsprospekte nicht erfolgen, weil die Beklagte in diesen nicht als Empfängerin der dort jeweils ausgewiesenen Provisionen genannt ist (Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 27 und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 22 mwN).
Schließlich hat das Berufungsgericht rechts- und verfahrensfehlerfrei ein Verschulden der Beklagten angenommen (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 5 ff. und vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 10 ff. sowie Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 25, jeweils mwN).
Es handelt sich hierbei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 28 ff. mwN).
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 30 ff. mwN), ist das Abstellen auf das Fehlen eines solchen Entscheidungskonflikts mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nicht vereinbar.
b) Zu Recht hat das Berufungsgericht auch den Kläger als Partei für die Behauptung der Beklagten vernommen, dass der Anteil, den sie aus den im Prospekt ausgewiesenen Vertriebsprovisionen erhalten hat, für die Anlageentscheidung ohne Bedeutung gewesen sei (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 38 ff. mwN).
c) Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht in Bezug auf eine von der Beklagten vorgetragene Hilfstatsache (Indiz) einen erheblichen Beweis nicht erhoben (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 42 ff. mwN).
aa) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht allerdings der Tatsache, dass sich der Kläger vor Zeichnung der streitgegenständlichen Beteiligung in einem sogenannten Vermögensanlage-Bogen mit Provisionszahlungen bei Wertpapiergeschäften an die Beklagte einverstanden erklärt hat, keine Bedeutung beigemessen (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 48 mwN).
Sollte ein Anleger in Bezug auf eine vergleichbare Kapitalanlage, die er vor oder nach der streitgegenständlichen erworben hat, erst nach dem Erwerb der jeweiligen Beteiligung Kenntnis von Rückvergütungen erhalten, so kann sich ein Indiz für die fehlende Kausalität der unterlassenen Mitteilung über Rückvergütungen auch daraus ergeben, dass der Anleger an den vergleichbaren - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 50).
Ist die vom Anleger gewünschte Steuerersparnis aber nur mit dem empfohlenen Produkt oder anderen Kapitalanlagen mit vergleichbaren Rückvergütungen zu erzielen, kann das - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - den Schluss darauf zulassen, dass an die Bank geflossene Rückvergütungen für die Anlageentscheidung unmaßgeblich waren (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 53 mwN).
Diesem zulässigen Beweisantritt (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 44) ist das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft nicht nachgegangen.
Es hat auch die unter Beweis gestellte Hilfstatsache nicht als unschlüssig angesehen (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 45), sondern im Gegenteil den Kläger dazu als Partei vernommen.
Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (…Senatsurteile vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, WM 2012, 1188 Rn. 11 und vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 64, jeweils mwN).
- BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10
Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 20 und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 17, für BGHZ bestimmt).Bei den von der Beklagten empfangenen Provisionen handelte es sich, wie der Senat für die Parallelfonds V 3 und V 4 bereits mehrfach entschieden hat, um aufklärungspflichtige Rückvergütungen im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 26 und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 18).
Wie der Senat in diesem Zusammenhang ebenfalls schon mehrfach entschieden hat, konnte eine ordnungsgemäße Aufklärung des Klägers über diese Rückvergütungen durch die Übergabe der streitgegenständlichen Fondsprospekte nicht erfolgen, weil die Beklagte in diesen nicht als Empfängerin der dort jeweils ausgewiesenen Provisionen genannt ist (Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 27 und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 22 mwN).
Schließlich hat das Berufungsgericht rechts- und verfahrensfehlerfrei ein Verschulden der Beklagten angenommen (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 5 ff. und vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 10 ff. sowie Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 25, jeweils mwN).
Dieses kann lediglich prüfen, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 9 mwN).
Zutreffend legt das Berufungsgericht seinen Erwägungen zugrunde, dass die beratende Bank ungefragt nicht nur über das Ob, sondern auch über die Höhe der Rückvergütung aufklären muss, weil der Anleger nur bei Kenntnis auch der Höhe der Rückvergütungen das eigene Interesse der Bank an der Empfehlung der Kapitalanlage richtig einschätzen kann (…Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 24; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 9 und vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 27 aE).
Sollte das Berufungsgericht nach erneuter Verhandlung die Kausalitätsvermutung in Bezug auf verschwiegene Rückvergütungen als widerlegt ansehen, wird es einer Haftung der Beklagten wegen falscher Darstellung der Kapitalgarantie nachzugehen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 13 ff; vgl. auch Henning, WM 2012, 153 ff. mwN).
- BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10
Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung; …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Schließlich hat das Berufungsgericht rechts- und verfahrensfehlerfrei ein Verschulden der Beklagten angenommen (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 5 ff. und vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 10 ff. sowie Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 25, jeweils mwN).Dieses kann lediglich prüfen, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 9 mwN).
Zutreffend legt das Berufungsgericht seinen Erwägungen zugrunde, dass die beratende Bank ungefragt nicht nur über das Ob, sondern auch über die Höhe der Rückvergütung aufklären muss, weil der Anleger nur bei Kenntnis auch der Höhe der Rückvergütungen das eigene Interesse der Bank an der Empfehlung der Kapitalanlage richtig einschätzen kann (…Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 24; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 9 …und vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 27 aE).
Sollte das Berufungsgericht nach erneuter Verhandlung die Kausalitätsvermutung in Bezug auf verschwiegene Rückvergütungen als widerlegt ansehen, wird es einer Haftung der Beklagten wegen falscher Darstellung der Kapitalgarantie nachzugehen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 13 ff; vgl. auch Henning, WM 2012, 153 ff. mwN).
- BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (Senatsurteile vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, WM 2012, 1188 Rn. 11 …und vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 64, jeweils mwN).Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (Senatsurteil vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, WM 2012, 1188 Rn. 13).
c) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils außerdem klargestellt hat, hat der Geschädigte auch keinen Anspruch auf einen (gesetzlichen) Mindestschaden analog § 246 BGB unabhängig vom Parteivortrag (Senatsurteil vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, WM 2012, 1188 Rn. 18).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Das Gericht muss grundsätzlich alle angebotenen und zulässigen Beweise erheben, sofern kein Ablehnungsgrund vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 259 f.). - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Zutreffend legt das Berufungsgericht seinen Erwägungen zugrunde, dass die beratende Bank ungefragt nicht nur über das Ob, sondern auch über die Höhe der Rückvergütung aufklären muss, weil der Anleger nur bei Kenntnis auch der Höhe der Rückvergütungen das eigene Interesse der Bank an der Empfehlung der Kapitalanlage richtig einschätzen kann (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 24;… Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 9 …und vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 27 aE). - BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09
Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Diese Nachteile wurden bereits abschließend (und zutreffend) im Rahmen der Bemessung der Ersatzleistung aufgrund pauschalisierender Betrachtungsweise der steuerlichen Vor- und Nachteile berücksichtigt (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740 Rn. 8 f. …und vom 23. April 2012 - II ZR 75/10, WM 2012, 1293 Rn. 40). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10
Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Diese Nachteile wurden bereits abschließend (und zutreffend) im Rahmen der Bemessung der Ersatzleistung aufgrund pauschalisierender Betrachtungsweise der steuerlichen Vor- und Nachteile berücksichtigt (…vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740 Rn. 8 f. und vom 23. April 2012 - II ZR 75/10, WM 2012, 1293 Rn. 40). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte ihre aus dem - nicht mehr im Streit stehenden - Beratungsvertrag nach den Grundsätzen des Bond-Urteils (Senatsurteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128) folgende Pflicht, den Kläger über die ihr zufließende Provision in Höhe von 8, 25% (V 3) bzw. mindestens 8, 45% (V 4) des Zeichnungskapitals aufzuklären, schuldhaft verletzt hat. - BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09
Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …
Auszug aus BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11
Schließlich hat das Berufungsgericht rechts- und verfahrensfehlerfrei ein Verschulden der Beklagten angenommen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 5 ff. …und vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 10 ff. sowie Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 25, jeweils mwN).
- OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15
Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede"; …
Es handelt sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne des Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 183/11 -, juris Rn. 17). - BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
Zum Steilküstenabbruch auf Rügen
Es handelt sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne des Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (…BGH, Urteile vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, aaO; vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 144/73, BGHZ 64, 46, 51; vom 10. Juli 1975 - VII ZR 243/73, BauR 1975, 420 unter B I 2 c; vom 22. Mai 1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 363;… vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 Rn. 18;… vom 22. März 2010 - II ZR 66/08, NJW-RR 2010, 952 Rn. 23;… vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 40;… vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 44;… vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 29;… vom 1. Februar 2013 - V ZR 72/11, juris, Rn. 19; vom 26. Februar 2013 - XI ZR 183/11, juris, Rn. 17;… vgl. auch BVerfG, NJW 2012, 443 Rn. 20).Die 1997 und 1998 eingeholten Baugrundgutachten und die 1999 abgelehnte Bauvoranfrage stellen gleichzeitig gewichtige objektive Indizien dafür dar, dass die Klägerin auch die Tragweite der Gefahrenlage subjektiv ermessen konnte (zur Möglichkeit, die Kausalitätsvermutung durch relevante Indizien zu widerlegen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 183/11, juris, Rn. 21 ff.).
- OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 16 U 19/14
Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage in einem …
Indizien für die fehlende Kausalität können sich z.B. sowohl aus dem vorangegangenen als auch aus dem nachfolgenden Anlageverhalten des Anlegers ergeben (BGH Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 183/11, Rz. 24 zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 11/14
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über den Erhalt einer …
Es handelt sich hierbei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 183/11 - Rn. 17).Dieser, inzwischen gefestigten, Rechtsprechung des BGH (siehe nur Urteile vom 26.02.2013 - XI ZR 183/11 - Rn. 18 und XI ZR 498/11 - Rn. 20), ist der Senat bislang gefolgt; sie liegt auch den Feststellungen des Landgerichts zugrunde.
- LG Düsseldorf, 03.02.2017 - 10 O 239/15
Haftung für fehlerhafte Anlageberatung bei Beteiligung an einem geschlossenen …
Bei dieser Vermutung handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (vgl. auch BGH, Urteil vom 26.02.2013, Az. XI ZR 183/11). - OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 16 U 30/15
Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem …
Indizien für die fehlende Kausalität können sich sowohl aus dem vorangegangenen als auch aus dem nachfolgenden Anlageverhalten des Anlegers ergeben (BGH Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 183/11, Rz. 24 zitiert nach juris). - OLG Bremen, 02.10.2013 - 1 U 6/13
Pflicht einer anlageberatenden Tochtergesellschaft einer Sparkasse zur Aufklärung …
Damit muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, also den richtigen Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 26.02.2013, Az.: XI ZR 183/11, Rn. 16 f. und Az. XI ZR 345/10, Rn. 18 - zitiert nach juris).Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur Urteil vom 26.02.2013, Az.: XI ZR 183/11, Rn. 40 m.w.N. - zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bzgl. Beteiligung an geschlossenem …
Zwar kann ein solches Verhalten des Anlegers, selbst wenn es der im Streit stehenden Anlage zeitlich nachfolgt, darauf hinweisen, dass der Anleger auch bei früheren Anlageentscheidungen eine entsprechende Rückvergütung der Bank hingenommen hätte (BGH Urteile vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10 = NJW 2012, 2427, 2432 Tz. 50; vom 26.2.2013 - XI ZR 183/11, juris Tz. 24). - LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 8/19
Haftung eines nicht wirksam bestellten besonderen Vertreters einer Gesellschaft …
Dafür spricht eine widerlegliche Vermutung (BGH, Urt. v. 26.02.2013, XI ZR 183/11, Rn. 17, juris) oder zumindest ein Anscheinsbeweis. - OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 91/13
Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-swap-Geschäften an …
Ein Indiz für die fehlende Kausalität unterlassener Mitteilungen kann sich auch daraus ergeben, dass der Anleger an vergleichbaren - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und insoweit nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 183/11 -, juris;… Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 50). - OLG Frankfurt, 17.10.2016 - 17 U 120/16
Haftung des Beraters wegen fehlerhafter Aufklärung über Provisionen
- OLG Düsseldorf, 19.12.2014 - 16 U 227/13
Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Beratung im Rahmen eines …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 93/13
Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 96/13
Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 92/13
Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 94/13
Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an …
- LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11
Bank muss bei Swapgeschäften über einstrukturierten negativen Anfangswert …
- OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 17 U 9/19
Anforderungen an Anlageberatung bei nachgesandtem Prospekt (Schiffsfonds)
- LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 363/11
Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem negativen Anfangswert bei …
- LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 43/12
Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich eines negativen Anfangswerts eines …
- LG Hamburg, 19.07.2019 - 412 HKO 165/17
Prospekthaftung im weiteren Sinne: Verletzung vorvertraglicher …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 95/13
Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an …
- LG Hamburg, 19.07.2019 - 412 HKO 166/17
Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Beitritt eines Kapitalanlegers zu einer …
- LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 20/12
Schadensersatz wegen Beratungsfehler bei Swapgeschäften; Verletzung der …
- LG Düsseldorf, 16.05.2014 - 8 O 37/12
Umfang der Verpflichtung einer Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung; …
- LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 301/12
Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der …
- LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 324/11
Aufklärungspflichtverletzung bei unterlassenem Hinweis auf den negativen …
- LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 442/11
Beratungspflichtverletzung bei unterlassener Aufklärung über den negativen …
- LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 89/12
Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der …
- LG Essen, 23.07.2014 - 11 O 344/13
Aufklärungspflicht über eine die Agio hinausgehende Provision bei einem …
- OLG Hamm, 17.02.2014 - 31 U 138/13
Pflichten eines Anlageberaters