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   BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06   

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https://dejure.org/2007,4728
BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06 (https://dejure.org/2007,4728)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2007 - XI ZR 201/06 (https://dejure.org/2007,4728)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - XI ZR 201/06 (https://dejure.org/2007,4728)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs durch ein Gericht; Folgen des Ziehens eines Schlusses bzgl. eines Sachverhalts ohne nähere Begründung und ohne tragfähige Grundlage im Sachvortrag der Parteien; Erlöschen einer Darlehensrestforderung durch einen in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör; Hinweispflicht; Darlegungslast; Erlöschen der Darlehensrestforderung

  • Judicialis

    BGB § 769; ; BGB § 776; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - Erlassvertrag zu Gunsten Dritter zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1622
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    a) Bedenken gegen die Wirksamkeit der Abtretung der Darlehensforderung und der Bürgschaft bestehen nicht (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643, 644 ff., für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    c) Ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch Zahlung (§ 362 BGB) hat der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94, WM 1995, 1229, 1230 und vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95, WM 1996, 192) weder substantiiert behauptet noch unter Beweis gestellt.
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94

    Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    c) Ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch Zahlung (§ 362 BGB) hat der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94, WM 1995, 1229, 1230 und vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95, WM 1996, 192) weder substantiiert behauptet noch unter Beweis gestellt.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263).
  • BGH, 21.06.1994 - XI ZR 183/93

    Verzicht auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    d) Ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch einen in der Globalvereinbarung enthaltenen Erlassvertrag (§ 397 BGB) zu Gunsten der Hauptschuldnerin oder zu Gunsten des Beklagten als Bürgen scheidet aus, weil ein Erlassvertrag zu Gunsten Dritter im Hinblick auf dessen Verfügungscharakter nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 41, 95 f.; 126, 261, 266).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 65, 293, 295 f.; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61

    Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    d) Ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch einen in der Globalvereinbarung enthaltenen Erlassvertrag (§ 397 BGB) zu Gunsten der Hauptschuldnerin oder zu Gunsten des Beklagten als Bürgen scheidet aus, weil ein Erlassvertrag zu Gunsten Dritter im Hinblick auf dessen Verfügungscharakter nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 41, 95 f.; 126, 261, 266).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger muss deshalb hinsichtlich der Erfüllungseinrede dieselbe Darlegungs- und Beweislastverteilung gelten wie zwischen diesem und dem Hauptschuldner (BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94, WM 1995, 1229, 1230 und vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95, WM 1996, 192 f. sowie Senatsbeschluss vom 26. Juni 2007 - XI ZR 201/06, juris Rn. 16).
  • OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18

    Auch im Berufungsverfahren Klage von Baukonsortium auf Mehrvergütung für

    Der Verhinderung eines Vortrags käme es gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 259/12

    Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung ihres Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - XI ZR 201/06, BauR 2007, 1622 Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG München, 17.05.2018 - 23 U 528/17

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung nach § 538 ZPO

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 23.06.1999, 2 BvR 762/98, juris Tz. 10; BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

  • OLG München, 17.05.2018 - 23 U 583/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz bei einer Klage auf

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 23.06.1999, 2 BvR 762/98, juris Tz. 10; BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

  • OLG Köln, 29.06.2017 - 16 U 106/16
    Dass der Beklagte über etwaige Zahlungen des Erblassers an die Klägerin keine eigene Kenntnis hat, führt allein noch nicht zu einer sekundären Darlegungslast der Klägerin (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007, Az.: XI ZR 201/06 in BauR 2007, 1622).
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 526/17

    Anwendbarkeit der Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (BGH-Beschluss vom 26.6.2007, XI ZR 201/06 [Juris]).
  • OLG München, 03.08.2009 - 19 U 2171/09

    Arzneimittelhaftung: Darlegungslast des Patienten; Beweiserhebungspflicht des

    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (BGH-Beschluss vom 26.6.2007, XI ZR 201/06 [Juris]).
  • OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17

    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung seiner Beteiligung an einem

    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (Beschluss des BGH vom 26.6.2007, Az.: XI ZR 201/06).
  • OLG Köln, 23.10.2007 - 13 W 48/07

    Keine Aufgabe einer Sicherheit bei Klage gegen Insolvenzverwalter auf Zahlung

    Sollten ihm insoweit Informationen fehlen, muss er sich diese bei der Hauptschuldnerin beschaffen (vgl. z.B. zur Darlegungslast des Bürgen in Bezug auf das Erlöschen der Hauptforderung, BGH, Beschl. v. 26.06.2007, XI ZR 201/06, BauR 2007, 1622); die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert an dieser Beweislastverteilung nichts, vielmehr ist nunmehr Ansprechpartner des Bürgen der Insolvenzverwalter.
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 516/17

    Anwendbarkeit einer Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17

    Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 518/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Übergehen des Vortrags eines Hintermanns

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1081/17

    Anwendbarkeit der Proskepthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

  • OLG München, 24.04.2009 - 10 U 4645/08

    Haftung für Arzneimittel: Substanziierungslast des Klägers

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1107/17

    Anwendbarkeit einer Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

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