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   BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96 (Frankfurt a.M.)   

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BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96 (Frankfurt a.M.) (https://dejure.org/1997,1193)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - XI ZR 208/96 (Frankfurt a.M.) (https://dejure.org/1997,1193)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96 (Frankfurt a.M.) (https://dejure.org/1997,1193)
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Wertstellung Überweisung

Banken-AGB, § 9 AGBG, §§ 675, 667, 271 BGB, Wertstellung muß grundsätzlich am Tag des Zahlungseingangs erfolgen;

(Hinweis: jetzt ausdrücklich gesetzlich geregelt in § 676g Abs. 1 Satz 3 BGB)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wertstellung von Zahlungseingängen durch Banken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an allgemeine Geschäftsbedingungen - Erfolgen der Wertstellung eingehender Überweisungsbeträge erst einen Bankarbeitstag nach Eingang - Unangemessene Benachteiligung eines Bankkunden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 8; AGBG § 9
    Inhaltskontrolle der AGB-Banken über Wertstellungszeitpunkt

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 8, § 9; BankAGB Nr. 9 (F: Januar 1993)
    Formularmäßige Vereinbarung abweichender Wertstellung eingehender Überweisungsbeträge; Abweichende Wertstellung von Gutschriften aus DM- und aus Fremdwährungsschecks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung zur Wertstellung von Überweisungs- und Scheckgutschriften

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wertstellungspraxis beanstandet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 316
  • NJW 1997, 2042
  • NJW-RR 1997, 1200 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1146
  • MDR 1997, 761
  • VersR 1997, 979
  • WM 1997, 1192
  • BB 1997, 1378
  • DB 1997, 1399
  • JR 1998, 148
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96
    Die angegriffene Wertstellungsklausel, von deren Kontrollfähigkeit nach § 8 AGBG das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 106, 259, 263 f.) und von der Revision unbeanstandet ohne weiteres ausgegangen ist, weicht vom dispositiven Recht ab und benachteiligt Inhaber privater Girokonten unangemessen.

    Denn erst mit der Wertstellung, d.h. der Festlegung des Kalendertages, für den der Überweisungsbetrag in den für die Zinsberechnung maßgebenden - fiktiven - Zwischensaldo des Girokontos eingeht (BGHZ 106, 259, 263), kann sich der Betrag zinsmäßig auswirken.

    Die Verzinsung für ein debitorisch geführtes Girokonto endet nach dem Grundsatz der Zivilkomputation, daß Fristen und damit auch Zinsen nach vollen Tagen berechnet werden, in Höhe des Überweisungsbetrages in entsprechender Anwendung der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des Tages der Wertstellung auf dem Empfängerkonto; die etwaige Verzinsung eines Guthabens beginnt am Kalendertag danach (Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch § 47 Rdn. 33; Pleyer/Huber DB 1989, 1857, 1859).

    Dies ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 1989 (BGHZ 106, 259, 265 ff.) zur verspäteten Wertstellung von Bareinzahlungen näher ausgeführt hat, durch nichts gerechtfertigt und benachteiligt die Inhaber privater Girokonten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

    Für die verspätete Wertstellung eingehender Überweisungsbeträge gilt nichts anderes (Pleyer/Huber ZIP 1987, 424, 432; dies. DB 1989, 1857, 1860).

    Unter Berücksichtigung dessen sowie der Tatsache, daß der Einzug von Schecks ein Massengeschäft ist, ist eine pauschalierende Regelung, die den Wertstellungszeitpunkt auf eine Anzahl von Arbeitstagen nach der Vorbehaltsgutschrift festlegt, nach § 9 Abs. 1 AGBG nicht unangemessen, wenn von Erfahrungswerten über den Eingang der Deckung bei ungestörtem Scheckinkasso ausgegangen wird (Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch § 47 Rdn. 34; Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. Rdn. 572; Pleyer/Huber ZIP 1987, 424, 432; dies. DB 1989, 1857, 1862; Hadding/Häuser WuB I A. Nr. 14 AGB-Banken 5.87).

  • BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88

    Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96
    Da die Empfängerbank eingehende Überweisungsbeträge nach §§ 667, 271 Abs. 1 BGB sofort an den Überweisungsempfänger herauszugeben hat, hat die Wertstellung nach dispositivem Gesetzesrecht für den Tag zu erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht, d.h. sie buchmäßige Deckung erlangt, und der Empfänger deshalb einen Anspruch auf Gutschrift hat (BGH, Urteil vom 14. November 1989 - XI ZR 97/88, WM 1990, 6, 7; Pleyer/Huber ZIP 1987, 424, 430; Schimansky in Festschrift für Heinsius S. 705, 708 f.; a.A. Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. Rdn. 460; Kindermann BuB Rdn. 6/110).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1996 - 1 U 268/94
    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht, dessen Urteil in WM 1997, 109 ff. veröffentlicht ist, dem Klagebegehren in vollem Umfang entsprochen; die Berufung der Beklagten hat es zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer

    eingereichte Schecks sind spätestens binnen drei Arbeitstagen nach Erhalt dem Konto der Beklagten gutzuschreiben (BGH, Urteil vom 06.05.1997, XI ZR 208/96, NJW 1997, 2042 ff.).

    Überweisungen zu Gunsten des Kontokorrentkontos müssen für denselben Tag erfolgen, an dem die Bank buchmäßige Deckung erlangt, also am selben Tag des Eingangs (BGH, Urteil vom 06.05.1997, XI ZR 208/96, NJW 1997, 2042 ff.).

    Den Parteien des Giroverhältnisses steht es jedoch unter Umständen frei, zur Verwaltungsvereinfachung bei Inkassovereinbarungen eine pauschale Wertstellungsregelung zu treffen, die der durchschnittlichen Dauer bis zum Zufluss der Deckung entspricht (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96; Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96, BGHZ 135, 316-323).

    (2) Die Beklagte hat erstinstanzlich und in der Berufungsbegründung zusammenfassend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96) dezidiert die Rechtsauffassung vertreten, die Wertstellung habe am Buchungstag bzw. in Abhängigkeit zum Buchungstag zu erfolgen.

    Die Beklagte wurde mehrfach von der Klägerin, dem Landgericht und dem Senat darauf hingewiesen, dass es für die Wertstellung auf den Zu- und Abfluss der buchmäßigen Deckung ankommt und daher kein zwingender Zusammenhang mit dem Buchungstag bestehen muss (BGH, Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96 - Rn. 12).

  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 31 U 140/19
    Bei der Buchung muss die Bank den erhaltenen Betrag ggf. auf den Eingangstag zurückvalutieren (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.1997 - XI ZR 208/96, BGHZ 135, 316-323 Rn. 12; BGH, Urteil vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96, juris Rn. 14).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03

    Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank

    Als Eingang ist - ebenso wie nach früherem Recht (§§ 667, 675 Abs. 1 BGB; BGHZ 26, 1, 5; Senat BGHZ 135, 316, 318 f.; BGH, Urteile vom 29. September 1986 - II ZR 283/85, WM 1986, 1409 und vom 24. Oktober 1996 - IX ZR 284/95, WM 1996, 2250, 2252) - die Erlangung der buchmäßigen Deckung durch die Empfängerbank, bei einer innerbetrieblichen Überweisung durch Belastung des Kontos des Überweisenden, anzusehen (Nobbe WM 2001 Sonderbeilage 4 S. 13; Grundmann, in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB BankR Rdn. II 83; MünchKomm-HGB/Häuser ZahlungsV Rdn. B 197).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 126/00 R

    Kein Aufwendungsersatzanspruch des Geldinstituts für Rücküberweisung von

    Ebenfalls kann offen bleiben, inwieweit Kreditinstitute unabhängig von der zurückvalutierten Wertstellung (vgl BGHZ 135, 316, 319, dazu aber auch Art. 228 Abs. 3 EGBGB) die Möglichkeit haben, mit Eingang der Rentenbeträge bei der Empfängerbank bis zur Gutschrift auf dem Konto des Überweisungsempfängers höhere Zinsen zu erzielen, indem sie diese Beträge als Tagesgelder mit einem höheren Zinssatz als dem mit dem jeweiligen Kontoinhaber vereinbarten zur Verfügung stellen.
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage im o.g. Sinn lag zum 1. Januar 2002 nicht vor, da die von den Klägern beanstandete Wertstellungspraxis vom Bundesgerichtshof bereits im Januar 1989 als unangemessen und treuwidrig beanstandet wurde (BGH, Urt. v. 17.01.1989 - XI ZR 54/88, BGHZ 106, 259, 265 = NJW 1989, 582, Tz. 21 ff, zitiert nach juris; BGH Urt. v. 06.5.1997 - XI ZR 208/96, BGHZ 135, 316, = NJW 1997, 2042, Tz. 10 ff, zitiert nach juris).
  • LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16

    Zinsskandal: Kontokorrent- und Dispozinsen zu hoch berechnet

    Die Empfängerbank ist verpflichtet, eingehende Überweisungsbeträge gemäß den §§ 667, 271 Abs. 1 BGB sofort an den Überweisungsempfänger herauszugeben, die Wertstellung muss an dem Tag erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht und der Empfänger einen Anspruch auf Gutschrift erlangt (BGH NJW 1997, 2042).
  • LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1997 entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach die Wertstellung eingehender Überweisungsbeträge erst einen Bankarbeitstag nach Eingang erfolgt, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind (BGH NJW 1997, 2042).
  • BGH, 06.05.1997 - XI ZR 135/96

    Einlösung eines Schecks

    Der Einreicher hat nach §§ 675, 667 BGB einen Anspruch auf Gutschrift der Schecksumme erst in dem Zeitpunkt, in dem seine Bank buchmäßige Deckung für den Inkassoerlös erlangt (Senatsurteile vom 14. November 1989 - XI ZR 97/88, WM 1990, 6, 7 und vom 6. Mai 1997 - XI ZR 208/96, Urt.Umdr. S. 6 m.w.Nachw., für BGHZ bestimmt).
  • LG Lüneburg, 02.12.2005 - 3 O 341/00
    Berücksichtigt wurde bei den Neuberechnungen des Sachverständigen, dass Wertstellungen eingehender Überweisungsbeträge bereits am Tag ihres Eingangs erfolgen muss (BGH NJW 97, 2042).

    Eine pauschale 3-Tages-Regelung trägt dieser Unsicherheit angemessen Rechnung (BGH NJW 97, 2042).

  • OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 17 U 101/15

    Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag

    Bei der Buchung muss die Bank den erhaltenen Betrag ggf. auf den Eingangstag zurückvalutieren (BGH, Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96 -, BGHZ 135, 316-323, Rn. 12; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 -, Rn. 14, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2003 - L 6 (16) P 40/02

    Pflegeversicherung

  • BPatG, 01.12.2011 - 30 W (pat) 544/10

    Markenbeschwerdeverfahren - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

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