Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,472
BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95 (https://dejure.org/1996,472)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - XI ZR 217/95 (https://dejure.org/1996,472)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - XI ZR 217/95 (https://dejure.org/1996,472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Postenpreise

§§ 8, 9 AGBG, §§ 675, 700 BGB, § 607 BGB <Fassung bis 31.12.01>

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ojr.de

    Postenpreisklauseln

    AGBG §§ 8, 9
    Barein- und -auszahlungen am Bankschalter dürfen mit besonderer Vergütung belegt werden, wenn der Kunde je Monat zumindest 5 Freibuchungen erhält

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 8, 9
    Inhaltskontrolle von Postenpreisklauseln in dem AGB der Banken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 10
  • NJW 1996, 2032
  • ZIP 1996, 1079
  • MDR 1996, 807
  • WM 1996, 1080
  • BB 1996, 1407
  • DB 1996, 1404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95
    »a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen für private Girokonten enthaltene Postenpreisklauseln, die auch Ein- und Auszahlungen am Kassenschalter erfassen, unterliegen als Preisnebenabreden der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9-11 AGBG (im Anschluß an BGHZ 124, 254).

    Der erkennende Senat ist in seinem Urteil vom 30. November 1993 (BGHZ 124, 254, 256 ff.) davon ausgegangen, daß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für private Girokonten enthaltene Gebührenklauseln für Ein- und Auszahlungen am Bankschalter als Preisnebenabreden der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG unterliegen, weil die Ein- und Auszahlungen nach den Kategorien des Bürgerlichen Gesetzbuchs entweder einem Darlehen (§§ 607 ff. BGB) oder einer unregelmäßigen Verwahrung (§ 700 BGB) zuzuordnen sind und weil sich aus der gesetzlichen Regelung beider Vertragstypen Grundsätze für die Frage der Entgeltlichkeit von Ein- und Auszahlungen entnehmen lassen.

    Ein- und Auszahlungen auf das Girokonto sind daher in aller Regel auch Akte zur Begründung oder Erfüllung der genannten Schuldverhältnisse oder einzelner Pflichten aus ihnen (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 30. November 1993 aaO. S. 257).

    Der erkennende Senat hat daher Preisklauseln für Privatgirokonten, die gezielt ein besonderes, für andere Geschäftsvorgänge nicht vorgesehenes Entgelt für Ein- und Auszahlungen festlegten, nach § 9 AGBG wegen einer die Kunden unangemessen benachteiligenden Abweichung von den Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen des Darlehens und der unregelmäßigen Verwahrung als unwirksam und unzulässig angesehen (Senatsurteil vom 30. November 1993 aaO.).

    Da Ein- und Auszahlungen auf ein Girokonto als Akte zur Begründung oder Erfüllung von Darlehens- oder Verwahrungsverhältnissen zu werten sind und die gesetzlichen Regelungen des Darlehens sowie der unregelmäßigen Verwahrung für solche Akte kein Entgelt vorsehen (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1993 aaO. S. 257), liegt in der Regelung der Beklagten über Postenpreise insoweit eine Abweichung von gesetzlichen Vorschriften.

  • BGH, 10.10.1995 - XI ZR 263/94

    Eintritt des Nacherben in ein vom Vorerben vorgeführtes Girovertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95
    Es begründet für die Beteiligten ein Bündel von Rechten und Pflichten, zu denen auch die Pflicht des Kreditinstituts gehört, für den Kunden ein Girokonto zu führen, in das dessen Forderungen und Verbindlichkeiten eingestellt und regelmäßig saldiert werden (Senatsurteil vom 10. Oktober 1995 - XI ZR 263/94 = WM 1995, 2094, 2095 m.w.Nachw.; zur Veröffentlichung in BGHZ 131, 60 vorgesehen).
  • OLG Naumburg, 03.08.1995 - 4 U 34/95

    Streit um die Erhebung einer Buchungsgebühr durch eine Bank für Ein- und

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95
    Die Vorinstanzen haben der Beklagten die Verwendung der Klausel "alle oben nicht genannten Geschäftsvorfälle 0, 40 DM" untersagt und die Klage im übrigen abgewiesen (das Berufungsurteil ist abgedruckt in WM 1995, 1578).
  • LG Berlin, 28.10.2021 - 16 O 43/21

    Keine Verwahrentgelte auf Girokonten/Tagesgeldkonten

    Diese Vermutung ist widerlegt, wenn die Klausel auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung den Kunden gleichwohl nicht unangemessen benachteiligt (Senat, BGHZ 133, 10 [15 f.] = NJW 1996, 2032; BGHZ 153, 344 [349] = NJW 2003, 1447 und BGHZ 199, 355 = NJW 2014, 924 Rn. 45).
  • BGH, 08.11.2016 - XI ZR 552/15

    Zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

    Hinreichende Gründe, die die Klausel bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung (Senatsurteile vom 7. Mai 1996 - XI ZR 217/95, BGHZ 133, 10, 15 f., vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 349, vom 14. Januar 2014 - XI ZR 355/12, BGHZ 199, 355 Rn. 45 und vom 16. Februar 2016, aaO) gleichwohl als angemessen erscheinen lassen, hat die Beklagte weder dargetan noch sind solche ersichtlich.
  • BGH, 15.11.2022 - XI ZR 551/21

    Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von

    Hinreichende Gründe, die die Klausel bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung (Senatsurteile vom 7. Mai 1996 - XI ZR 217/95, BGHZ 133, 10, 15 f., vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 349 und vom 14. Januar 2014 - XI ZR 355/12, BGHZ 199, 355 Rn. 45) in der Ansparphase gleichwohl als angemessen erscheinen ließen, hat die Beklagte weder dargetan noch sind solche Gründe sonst ersichtlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht