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   BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02   

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https://dejure.org/2003,981
BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02 (https://dejure.org/2003,981)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - XI ZR 238/02 (https://dejure.org/2003,981)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - XI ZR 238/02 (https://dejure.org/2003,981)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Notwendigkeit der Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Abweichendes Ergebnis eines Berufungsgerichts im Einzelfall trotz gleichen oder identischen Sachverhalts im Verhältnis zu einem anderen gleich- oder höherrangigen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Revisionszulassung bei abweichender Meinung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht allein deshalb, weil zwei Senate des Berufungsgerichts bei gleichem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff der Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Notwendigkeit der Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht allein deshalb, weil zwei Senate des Berufungsgerichts bei gleichem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, § 544; GG Art. 3 Abs. 1
    Keine Revisionszulassung allein wegen unterschiedlicher Ergebnisse zweier Gerichte bei gleichem Sachverhalt im Einzelfall

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzung der Revisionszulassung - Sicherung einheitlicher Rechtsprechung und grundsätzliche Bedeutung

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1167
  • MDR 2004, 168
  • WM 2003, 2278
  • BauR 2003, 1943 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (91)

  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Zudem beruht die Divergenz nicht auf einer Abweichung von einem rechtlichen Obersatz, sondern auf einem unterschiedlichen Subsumtionsvorgang (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. September 2003 - XI ZR 238/02, NJW 2004, 1167 mwN).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Diese Darlegung der Umstände, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, ist schon deshalb unverzichtbar, weil die tatrichterliche Auslegung individualvertraglicher Abreden in einem Revisionsverfahren nur in sehr beschränktem Umfang auf Fehler überprüft werden kann (BGH, Beschl. v. 16. September 2003, XI ZR 238/02, NJW 2004, 1167), welche wiederum nur unter besonderen Voraussetzungen (Unterlassung einer Auslegung; Verstoß gegen das Willkürverbot) die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründen (Senat , Urt. v. 7. Oktober 2004, V ZR 328/03, NJW 2005, 153).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Von einer Divergenz in diesem Sinne ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn den Entscheidungen sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGHZ 151, 42, 45; 152, 182, 186; BGH, Urt. v. 16. September 2003 - XI ZR 238/02, WM 2003, 2278).
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