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   BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1044
BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10 (https://dejure.org/2010,1044)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10 (https://dejure.org/2010,1044)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - XI ZR 27/10 (https://dejure.org/2010,1044)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 284 Abs 1 S 1 BGB vom 30.03.2000, § 286 Abs 1 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 497 Abs 3 S 3 BGB vom 23.07.2002
    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Dispositionskredits: Verzugsbegründung durch Verbindung von Fälligstellung und Mahnung im Übergangsfall

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB (1. Mai 2000) § 284 Abs. 1 S. 1; BGB (1. Januar 2002) §§ 286 Abs. 1 S. 1, 497 Abs. 3 S. 3
    Verzugsbegründende Verbindung von Fälligstellung und Mahnung möglich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglickheit einer verzugsbegründendenden Verbindung von Fälligstellung eines Darlehens und einer Mahnung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Dispositionskredits

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlehenskündigung und Mahnung in einem Schreiben; Verjährung; Kreditüberzahlung; Fälligkeit

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur verzugsbegründenden Wirkung im Sinne von § 497 BGB a.F. durch ein Schreiben, das zugleich Fälligstellung und Mahnung enthält

  • Betriebs-Berater

    Verzugsbegründende Verbindung von Fälligkeitsstellung und Mahnung

  • rewis.io

    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Dispositionskredits: Verzugsbegründung durch Verbindung von Fälligstellung und Mahnung im Übergangsfall

  • ra.de
  • rewis.io

    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Dispositionskredits: Verzugsbegründung durch Verbindung von Fälligstellung und Mahnung im Übergangsfall

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglickheit einer verzugsbegründendenden Verbindung von Fälligstellung eines Darlehens und einer Mahnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fälligstellung und Mahnung können verbunden werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 497 Abs. 3 Satz 3 a. F., § 284 Abs. 1 Satz 1 a. F., § 286 Abs. 1 Satz 1
    Zur Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Dispositionskredits

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Verjährung bei verbundener Fälligstellung und Mahnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verzugsbegründende Verbindung von Fälligstellung und Mahnung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Verjährung bei verbundener Fälligstellung und Mahnung -

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 497 a. F., § 284 Abs. 1 Satz 1 a. F., § 286 Abs. 1 Satz 1; EGBGB Art. 229 § 6
    Zur Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Dispositionskredits

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens bei Anwendung verschiedener Überleitungsvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2940
  • ZIP 2010, 1635
  • MDR 2010, 1134
  • WM 2010, 1596
  • BB 2010, 1994
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Der Schuldnerverzug setzt einen vollwirksamen und fälligen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner voraus (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 286 Rn. 8 ff.), auf den sich die - zumindest mit der die Fälligkeit des Anspruchs begründenden Handlung zu verbindende (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 14) - Mahnung beziehen muss (BGH, Urteile vom 6. Mai 1981 - IVa ZR 170/80, BGHZ 80, 269, 276 f. und vom 1. Dezember 1961 - VI ZR 60/61, VRS 22, 169, 171).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass es zur Herbeiführung des Schuldnerverzuges einer Mahnung, des Gläubigers bedarf, die zwar grundsätzlich erst nach Fälligkeit wirksam erfolgen kann, jedoch ausnahmsweise mit der die Fälligkeit begründenden Handlung des Gläubigers verbunden werden darf (RGZ 50, 255, 261; BGHZ 174, 77, Tz, ,11; BGH, Urteile vom 14. Juli 1970, Az.: VIII ZR 12/69, WM 1970, 1141; vom 4. Juli 2001, Az.: VIII ZR 279/00, WM 2001, 2012, 2014; Urteil vom 13. Juli 2010, XI ZR 27/10, NJW 2010, 2940; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 286 Rn, 16).
  • OLG Dresden, 20.10.2016 - 8 U 1211/16

    Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen

    Der vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Verbraucherdarlehensrechts verfolgte Schuldnerschutz gebietet keine Auslegung von § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können; Schutzzweck der Norm ist lediglich, zu verhindern, dass allein zur Vermeidung des Verjährungseintritts die - mit Kosten verbundene - Titulierung betrieben wird (BGH, Urteil vom 13.7.2010 - XI ZR 27/10; Erman/ Saenger, BGB, 14. Auflage, § 497 Rn. 45).

    Weder dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.7.2010 - XI ZR 27/10 noch dem diesem vorhergehenden Urteil des Landgerichts Landshut vom 15.1.2010 - 12 S 1336/09 (beide juris) lassen sich Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im dort maßgeblichen Kündigungsschreiben eine weitergehende oder andere Formulierung als die Fälligstellung zur sofortigen Zahlung enthalten war.

    Schon die Prämisse, es entstünde durch die Kündigung ein anderer Anspruch als bisher, wird vom Senat nicht geteilt; vielmehr besteht auch nach der Kündigung der vertragliche Anspruch auf Darlehensrückzahlung (vgl. auch BGH, Urteil vom 13.7.2010 - XI ZR 27/10).

    Die beiden für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Fragen des Verzuges und der Wirkung bzw. Dauer der Hemmung gemäß § 497 Abs. 3 S. 3 BGB sind durch den Bundesgerichtshof entschieden (Urteile vom 13.7.2010 - XI ZR 27/10 [Verzug] und vom 5.4.2011 - XI ZR 201/09 [Hemmungswirkung], beide zitiert nach juris).

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