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   BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11   

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https://dejure.org/2012,11284
BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11 (https://dejure.org/2012,11284)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2012 - XI ZR 290/11 (https://dejure.org/2012,11284)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - XI ZR 290/11 (https://dejure.org/2012,11284)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 675c BGB, §§ 675cff BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Entgelterhebungsklausel für eine Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift in Ansehung neuen Zahlungsdiensterechts

  • webshoprecht.de

    Zur Unzulässigkeit einer Entgelterhebungsklausel für eine Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer AGB einer Bank über das Anfallen einer Gebühr bei der Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift; Folgen einer Umstellung auf das SEPA-Lastschriftmandat durch die Änderung der Allgemeinen ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Klausel über Benachrichtigungsentgelte im Einzugsermächtigungsverfahren

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Fortgeltende Unwirksamkeit einer Klausel, wonach für die Benachrichtigung der Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift ein Entgelt anfällt, bis die Kreditwirtschaft das Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Lastschriftmandat umgestellt ...

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Entgelterhebungsklausel für eine Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift in Ansehung neuen Zahlungsdiensterechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer AGB einer Bank über das Anfallen einer Gebühr bei der Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift; Folgen einer Umstellung auf das SEPA-Lastschriftmandat durch die Änderung der Allgemeinen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebühren bei der Nichteinlösung von Lastschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift sind auch auf der Grundlage des neuen Zahlungsdiensterechts unwirksam

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Entgelt für Benachrichtigung über Rücklastschriften durch Bank-AGB erhebbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankgebühren bei der Nichteinlösung von Lastschriften

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Keine Gebühren bei Verweigerung von Bankeinzug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Benachrichtigungsgebühr bei Nichteinlösung einer Lastschrift

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgelt für Bankdienstleistungen - Seit 9.7.2012 gelten neue AGB zum Einzugsermächtigungsverfahren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 307, 675o; UKlaG §§ 1, 3
    Unwirksamkeit einer Klausel über Benachrichtigungsentgelte im Einzugsermächtigungsverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Banken dürfen von ihren Kunden keine Gebühren für Benachrichtigung über Nichteinlösung von Bankeinzügen verlangen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift sind auch auf der Grundlage des neuen Zahlungsdiensterechts unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift sind auch auf der Grundlage des neuen Zahlungsdiensterechts unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Benachrichtigungsentgelt bei Nichteinlösung einer Lastschrift unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Benachrichtigungsentgelt bei Nichteinlösung einer Lastschrift unzulässig -

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof erklärt erneut eine Entgeltklausel einer Sparkasse für unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH kippt Gebühr für nicht eingelöste Lastschrift

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Neue Bank-AGB werden den Kunden wieder mehr Kosten "aufdrücken" - jetzt noch schnell handeln

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Banken dürfen keine Benachrichtigungsgebühr für eine nicht eingelöste Lastschrift verlangen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift sind auch auf der Grundlage des neuen Zahlungsdiensterechts unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darf AGB-Klausel Gebühren bei nicht ausgeführter Einzugsermächtigung durch Bank vorsehen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankeinzug - Information darf nichts kosten

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichteingelöste Lastschrift - Benachrichtigung darüber darf nichts kosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 675o, 307, 675e, 675 f; UKlaG §§ 1, 3
    Unwirksamkeit einer Klausel über Benachrichtigungsentgelte im Einzugsermächtigungsverfahren

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit eines Benachrichtigungsentgelts bei Nichteinlösung herkömmlicher Einzugsermächtigungslastschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 193, 238
  • NJW 2012, 2571
  • ZIP 2011, 2092
  • ZIP 2012, 1387
  • MDR 2012, 1047
  • NJ 2012, 382
  • WM 2012, 1383
 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Denn ein Kreditinstitut erbringt auch dann keine gesondert vergütungsfähige Sonderleistung auf selbständiger vertraglicher Grundlage, wenn es hierzu zum Schutz eines Dritten gesetzlich verpflichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 22. Mai 2012 - XI ZR 290/11, BGHZ 193, 238 Rn. 11 ff. und vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 25 f.; Tiffe, VuR 2012, 127, 129; Schmieder, WM 2012, 2358, 2362; Maier, VuR 2014, 31).

    Das verlangt - entgegen der Revision - nicht nur den Schutz vor solchen Entgeltvereinbarungen, die irreguläre Geschäftsvorfälle betreffen, deren Eintritt bei Vertragsschluss noch ungewiss ist und denen der Kunde deshalb naturgemäß geringere Aufmerksamkeit widmet (vgl. etwa Senatsurteile vom 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98, BGHZ 141, 380 und vom 22. Mai 2012 - XI ZR 290/11, BGHZ 193, 238).

  • BGH, 22.09.2020 - XI ZR 219/19

    Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht bei Bürgschaft

    Die Frage, ob die Richtlinie 2011/83/EU - entsprechend § 312 Abs. 1 BGB - eine Leistung des Unternehmers voraussetzt, ist angesichts des Wortlauts, der Regelungssystematik und des Regelungszwecks der Richtlinie ohne weiteres zu beantworten, so dass für Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair", vgl. EuGH, Slg. 1982, 3415 Rn. 16, "C.I.L.F.I.T."; Slg. 2005, I-8151 Rn. 33, "Intermodal Transports"; BVerfG, WM 2015, 525, 526; Senatsurteile vom 22. Mai 2012 - XI ZR 290/11, BGHZ 193, 238 Rn. 33, vom 27. November 2012 - XI ZR 439/11, BGHZ 195, 375 Rn. 27 ff., vom 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13, BGHZ 199, 281 Rn. 20, vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15, WM 2017, 2013 Rn. 36 und vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17, BGHZ 222, 240 Rn. 69).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Denn ein Kreditinstitut erbringt auch dann keine gesondert vergütungsfähige Sonderleistung auf selbständiger vertraglicher Grundlage, wenn es hierzu zum Schutz eines Dritten gesetzlich verpflichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 22. Mai 2011 - XI ZR 290/11, BGHZ 193, 238 Rn. 11 ff. und vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 25 f.; Tiffe, VuR 2012, 127, 129; Schmieder, WM 2012, 2358, 2362; Maier, VuR 2014, 31).

    Das verlangt nicht nur den Schutz vor solchen Entgeltvereinbarungen, die irreguläre Geschäftsvorfälle betreffen, deren Eintritt bei Vertragsschluss noch ungewiss ist und denen der Kunde deshalb naturgemäß geringere Aufmerksamkeit widmet (vgl. etwa Senatsurteile vom 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98, BGHZ 141, 380 und vom 22. Mai 2012 - XI ZR 290/11, BGHZ 193, 238).

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