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   BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10   

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https://dejure.org/2010,113
BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10 (https://dejure.org/2010,113)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10 (https://dejure.org/2010,113)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - XI ZR 3/10 (https://dejure.org/2010,113)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 2 BGB
    AGB einer Bausparkasse: Inhaltskontrolle der Klausel über eine Abschlussgebühr

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307
    Abschlussgebühr von 1 Prozent bei Bausparvertrag hält § 307 BGB stand

  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle einer Klausel über eine nicht rückzahlbare oder herabsetzbare Abschlussgebühr i.H.v. 1 Prozent der Bausparsumme sowie über die Anrechnung eingehender Zahlungen auf diese in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen ("Schwäbisch Hall")

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 307
    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen ("Schwäbisch Hall")

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Das Abschlussentgelt bei Abschluss eines Bausparvertrages ist zulässig

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit von Abschlussgebührenregelungen in AGB bei Bausparverträgen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularklausel über Abschlussgebühr in Bausparverträgen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Wirksamkeit der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltenen Klausel über eine Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme

  • teigelack.de

    AGB einer Bausparkasse: Inhaltskontrolle der Klausel über eine Abschlussgebühr

  • Betriebs-Berater

    Wirksame Abschlussgebührklausel in AGB-Bausparkasse

  • rewis.io

    AGB einer Bausparkasse: Inhaltskontrolle der Klausel über eine Abschlussgebühr

  • ra.de
  • rewis.io

    AGB einer Bausparkasse: Inhaltskontrolle der Klausel über eine Abschlussgebühr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Wirksame Klausel über Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme

  • streifler.de

    Inhaltskontrolle bei bausparrechtlicher Abschlussgebühr

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle einer Klausel über eine nicht rückzahlbare oder herabsetzbare Abschlussgebühr i.H.v. 1 Prozent der Bausparsumme sowie über die Anrechnung eingehender Zahlungen auf diese in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klausel über Abschlussgebühren in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschlussgebühren einer Bausparkasse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bausparkassen dürfen Abschlussgebühren erheben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bausparkassen dürfen Abschlussgebühren erheben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abschlussgebühr für Bausparverträge rechtens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um AGB einer Bausparkasse: - Sie darf von Kunden für den Abschluss eines Bausparvertrags Gebühren verlangen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 307
    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen ("Schwäbisch Hall")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksame Abschlussgebührklausel in AGB-Bausparkasse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bausparverträge: Abschlussgebühr zulässig!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Klausel über Abschlussgebühren einer Bausparkasse ist wirksam

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Abschlussgebühr zulässig

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflichtiger Abschluss

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bausparkassen dürfen für Bausparverträge Abschlussgebühren verlangen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bausparkasse muss Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag nicht zurückzahlen, auch wenn der Kunde kündigt - entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung ist wirksam

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Abschlussgebühr in Bausparkassen-AGB zulässig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um Gebühren: Schwäbisch Hall gewinnt in wegweisendem Verfahren

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse wirksam

Besprechungen u.ä. (4)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 307
    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen ("Schwäbisch Hall")

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit der in AGB einer Bausparkasse enthaltenen Klausel über eine Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel über Abschlussgebühren in AGB’s einer Bausparkasse ist wirksam

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel über Abschlussgebühren in AGB’s einer Bausparkasse ist wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 360
  • NJW 2011, 1801
  • ZIP 2010, 74
  • ZIP 2011, 263
  • MDR 2011, 352
  • NJ 2011, 252
  • VersR 2011, 627
  • WM 2011, 263
  • BB 2011, 321
  • BB 2011, 654
 
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Wird zitiert von ... (175)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    Der Senat hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 32 und vom 8. November 2016 - XI ZR 552/15, WM 2017, 87 Rn. 37, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 272/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    Der Senat hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 32 und vom 8. November 2016 - XI ZR 552/15, WM 2017, 87 Rn. 37 zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (st. Rspr., Senatsurteile vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 Rn. 16; vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 26 und vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 13, jeweils mwN).

    Sind aber ihr Wortlaut und Wortsinn - wie hier - aussagekräftig, so kommt ihnen wesentliche Bedeutung für die Auslegung zu (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 33 und vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 25).

    In den nach der Preisangabenverordnung ermittelten effektiven Jahreszins sind die erfassten Kosten vielmehr allein schon deshalb einzubeziehen, weil sie - ob berechtigt oder unberechtigt - vom Kunden tatsächlich verlangt werden (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 39 und vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 35).

    Denn diese Verweisungen lassen den Charakter der Preisangabenverordnung als lediglich formelles Preisrecht (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 39 und 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 35, jeweils mwN) unberührt.

    Zutreffend ist allerdings, dass der Klauselverwender nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der konkreten Ausgestaltung seines Preisgefüges grundsätzlich frei ist und er seine Leistung entweder zu einem Pauschalpreis anbieten oder den Preis in mehrere Preisbestandteile oder Teilentgelte aufteilen kann (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1998 - III ZR 278/97, WM 1998, 2432, 2434; vom 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96, BGHZ 137, 27, 30; vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 31 und vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 24 f.).

    Entgegen einer von der Revisionsbegründung angeführten Literaturansicht (MünchKommBGB/Wurmnest, 6. Aufl., § 307 Rn. 179; Staudinger/Coester, BGB, Neubearbeitung 2013, § 307 Rn. 320 ff. mwN; Canaris, AcP 200 (2000), 273, 323 f.) ist eine Entgeltklausel nicht bereits deshalb kontrollfrei, weil dem Kunden das Entgelt - durch die Einpreisung in den effektiven Jahreszins - schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinreichend klar vor Augen geführt wird, so dass die Klausel am Wettbewerb um die Hauptleistung teilnimmt und daher davon ausgegangen werden kann, dass der Kunde sie bei seiner Abschlussentscheidung berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 27).

    Dieser Umstand lässt jedoch weder die Möglichkeit noch das Bedürfnis entfallen, die Klausel einer inhaltlichen Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu unterziehen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 27).

    (5) Schließlich ergibt sich aus der vom Senat mit besonderen Erwägungen (Sicherung des für das Bausparmodell notwendigen, stetigen Neuzugangs von Kunden) bejahten Zulässigkeit einer Abschlussgebühr bei Bausparverträgen (Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360) - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat - nichts für die Zulässigkeit des hier in Rede stehenden Bearbeitungsentgelts.

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   BGH, 08.02.2011 - XI ZR 3/10   

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https://dejure.org/2011,12873
BGH, 08.02.2011 - XI ZR 3/10 (https://dejure.org/2011,12873)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2011 - XI ZR 3/10 (https://dejure.org/2011,12873)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - XI ZR 3/10 (https://dejure.org/2011,12873)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitswerts im Verbandsprozess nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung einer gesetzwidrigen AGB-Klausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 3
    Bemessung des Streitswerts im Verbandsprozess nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung einer gesetzwidrigen AGB-Klausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung für Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15

    AGB eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens: Zulässigkeit der

    Die einzelnen Anträge waren dabei ausgehend von den Wertangaben des Klägers in der Klageschrift (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 08.02.2011 - XI ZR 3/10) wie folgt zu bewerten: je 20.000,- EUR für die Anträge 1. a) (1), (1a), (2), (2a) und (3); je 5.000,- EUR für die Anträge 1. b) (1) und (2); 4,59 EUR für den Antrag zu 3.
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