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   BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90   

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https://dejure.org/1992,1088
BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90 (https://dejure.org/1992,1088)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1992 - XI ZR 301/90 (https://dejure.org/1992,1088)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - XI ZR 301/90 (https://dejure.org/1992,1088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1992, 602
  • BB 1992, 1520
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1961 - V ZR 155/60
    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90
    Streitwert: bis 4.900.000 DM (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1961 - V ZR 155/60 = NJW 1961, 1210).

    Streitwertbeschluss: Streitwert: bis 4.900.000 DM (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1961 - V ZR 155/60 = NJW 1961, 1210).

  • BGH, 27.04.1987 - III ZR 124/86

    Annahme einer Revision - Zulässigkeit der Beschränkung der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90
    Insoweit aber handelten V./C. für sich selbst und nicht als Erfüllungsgehilfen der Bank (zur Frage beschränkter Zurechnung vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 1987 - III ZR 124/86 = WM 1987, 1331, 1332 zu 3.).
  • BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14

    Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen

    Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen - wie hier der sittenwidrigen Überteuerung eines Wohnungskaufpreises - der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich diese einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (Senatsbeschluss vom 28. Januar 1992 - XI ZR 301/90, WM 1992, 602, 603; Senatsurteile vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977, vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 20 und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 21).
  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 108/15

    Bankenhaftung: Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer

    Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich diese einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (Senatsbeschluss vom 28. Januar 1992 - XI ZR 301/90, WM 1992, 602, 603; Senatsurteile vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977, vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 20, vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 14 und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 21).
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    (2) Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen wie etwa der sittenwidrigen Überteuerung eines Wohnungskaufpreises der positiven Kenntnis aber dann gleich, wenn sich diese einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (Senatsbeschluss vom 28. Januar 1992 - XI ZR 301/90, WM 1992, 602, 603 und Senatsurteil vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977).

    Die vom Berufungsgericht in tatrichterlicher Verantwortung vorgenommene Würdigung, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 1992 - XI ZR 301/90, WM 1992, 602, 603), weist keinen Rechtsfehler auf.

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