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   BGH, 28.06.2021 - XI ZR 320/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42837
BGH, 28.06.2021 - XI ZR 320/20 (https://dejure.org/2021,42837)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2021 - XI ZR 320/20 (https://dejure.org/2021,42837)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - XI ZR 320/20 (https://dejure.org/2021,42837)
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Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankkunden bei Ausstieg aus Immobilienfinanzierung erneut gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung schuldet ein Verbraucher keine Vorfälligkeitsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen: Darlehensnehmer gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucher bei unzureichenden Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung nach Entscheidung zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung sparen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen: Commerzbank scheitert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Commerzbank verliert - Ausstieg aus Immobilienkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Ausstieg aus Hausfinanzierung

Sonstiges (2)

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung: Commerzbank-Urteil bestätigt

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung - Darlehensnehmer müssen Anspruch rechtzeitig geltend machen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dortmund, 11.09.2020 - 3 O 542/19

    Erneut muss Bank Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen!

    Das Gericht schließt sich, worauf es die Parteien mit gerichtlicher Verfügung vom 04.09.2020 hingewiesen hat (Bl. 136 d.A., wobei dort irrtümlich, bedingt durch den (seinerzeit und noch immer: falschen) Rechtskraftvermerk in der Volltextveröffentlichung bei BeckRS 2020, 18130, mitgeteilt worden ist, dass das Urteil rechtskräftig sei), in der rechtlichen Beurteilung dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 01.07.2020 (Az.: 17 U 810/19; Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof unter dem Az. XI ZR 320/20 anhängig) an.
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