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   BGH, 23.09.2003 - XI ZR 325/02   

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https://dejure.org/2003,1258
BGH, 23.09.2003 - XI ZR 325/02 (https://dejure.org/2003,1258)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - XI ZR 325/02 (https://dejure.org/2003,1258)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - XI ZR 325/02 (https://dejure.org/2003,1258)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    HWiG § 3 Abs. 1; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2; ; Richtlinie 85/577 EWG Art. 7; ; Haustürgeschäfterichtlinie Art. 3 Abs. 2 a; ; Haustürgeschäfterichtlinie Art. 2 Abs. 1 a

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Vorlage an Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Widerruf von Immobiliengeschäften aufgrund einer Haustürsituation

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlage - "Strukturvertrieb": Rückabwicklung von Wohnungskaufverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf des zwecks Finanzierung einer Eigentumswohnung abgeschlossenen Darlehensvertrages: Grundsätzlich keine Verweisung der kreditgebenden Bank durch den Darlehensnehmer auf etwaige Ansprüche gegen den Wohnungsverkäufer aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 7; HWiG § 3 Abs. 1
    Keine EuGH-Vorlage wegen nach HWiG widerrufenen immobilienfinanzierenden Darlehensvertrags

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2064
  • WM 2003, 2186
  • DB 2003, 2644
  • BauR 2004, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bochum, 29.07.2003 - 1 O 795/02

    Zum Erwerb kreditfinanzierter Immobilien

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - XI ZR 325/02
    Das Landgericht B. hat eine Sache, in der ein Realkreditvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung aufgrund einer Haustürsituation abgeschlossen worden sein soll, ohne Aufklärung des Sachverhalts dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Beschluß vom 29. Juli 2003 (WM 2003, 1609 ff.) vorgelegt.
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - XI ZR 325/02
    Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem "H.-Urteil" (WM 2001, 2434, 2437) in Kenntnis der Rückabwicklungsprobleme im Zusammenhang mit verbundenen Geschäften unter Nr. 35 mit folgenden Worten hervorgehoben: "Für alle Fälle sei hinzugefügt, daß zwar ein Kreditvertrag wie der im Ausgangsverfahren fragliche somit unter die Haustürgeschäfterichtlinie fällt, sich die Folgen eines gemäß dieser Richtlinie erfolgten etwaigen Widerrufs dieses Vertrages für den Kaufvertrag über die Immobilie und die Bestellung des Grundpfandrechts aber nach nationalem Recht richten." Dies legt den Schluß nahe, daß der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - auch unter Beachtung der praktischen Wirksamkeit der Richtlinie (effet utile) - nicht verlangt, daß der Darlehensnehmer die direkt an den Wohnungsverkäufer ausgezahlte Darlehensvaluta im Falle eines Widerrufs des Darlehensvertrages nach der Haustürgeschäfterichtlinie nicht zurückzahlen muß, sondern er die kreditgebende Bank auf etwaige Ansprüche gegen den Wohnungsverkäufer verweisen kann.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Die Rückabwicklung hat in diesem Falle vielmehr unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen (st.Rspr.: Senat BGHZ 133, 254, 259 ff.; 152, 331, 337; Urteile vom 17. September 1996 - XI ZR 197/95, WM 1996, 2103, 2104 f. und vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00, WM 2003, 64, 66; Beschlüsse vom 16. September 2003 - XI ZR 447/02, WM 2003, 2184, 2186 und vom 23. September 2003 - XI ZR 325/02, WM 2003, 2186, 2187).

    Auch bei notarieller Beurkundung des finanzierten Geschäfts kann aufgrund der Verbundenheit der beiden Verträge eine Befreiung des Kreditnehmers von der Pflicht zur Darlehensrückzahlung nach § 3 HWiG geboten sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. November 2003 - XI ZR 447/02, WM 2003, 2184, 2186 und vom 23. September 2003 - XI ZR 325/02, WM 2003, 2186, 2187 für die Kreditfinanzierung einer Eigentumswohnung).

  • BGH, 22.07.2008 - XI ZR 389/07

    Zur Kondizierbarkeit von Personalsicherheiten eines Kreditnehmers

    Die Revisionserwiderung übersieht, dass die Verbraucherkreditrichtlinie nach Art. 2 Abs. 1 a auf Kreditverträge, die - wie hier - hauptsächlich zum Erwerb von Eigentumsrechten an einem Grundstück bestimmt sind, keine Anwendung findet (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2003 - XI ZR 447/02, WM 2003, 2184, 2186 und vom 23. September 2003 - XI ZR 325/02, WM 2003, 2186; vgl. auch BGHZ 162, 20, 27).
  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04

    Begriff der Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

    Auch bei notarieller Beurkundung des finanzierten Geschäfts kann auf Grund der Verbundenheit der beiden Verträge eine Befreiung des Kreditnehmers von der Pflicht zur Darlehensrückzahlung nach § 3 HWiG geboten sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. September 2003 - XI ZR 447/02, WM 2003, 2184, 2186 und vom 23. September 2003 - XI ZR 325/02, WM 2003, 2186, 2187 für die Kreditfinanzierung einer Eigentumswohnung).
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