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   BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02   

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https://dejure.org/2003,612
BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02 (https://dejure.org/2003,612)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2003 - XI ZR 33/02 (https://dejure.org/2003,612)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - XI ZR 33/02 (https://dejure.org/2003,612)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    MaBV §§ 3, 7
    Unzulässigkeit einer Vermischung der Sicherheiten nach MaBV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Bauträgervertrag; Auslegung einer Höchstbetragsbürgschaft; Unwirksamkeit einer Abschmelzungsvereinbarung in Bürgschaftsvertrag; Allgemeine Geschäftsbedingung; Grundsatz beiderseits interessengerechter Interpretation

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Abschmelzungsbürgschaft für Bauträger; Vermischung der Sicherheiten nach der Makler- und Bauträgerverordnung

  • Judicialis

    MaBV § 3; ; MaBV § 7

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV §§ 3 7
    Anforderungen an die Sicherheiten nach MaBV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag - Vermischung der Sicherheiten des § 3 und des § 7 MaBV

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Unwirksame Klausel betr. die Abschmelzung einer Bürgschaft nach § 7 MaBV sukzessive mit Baufortschritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MaBV §§ 3, 7
    Unzulässigkeit einer Vermischung der Sicherheiten nach MaBV

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    MaBV §§ 3, 7
    Unzulässigkeit der Vermischung von MaBV-Sicherheiten zur Reduzierung einer Bürgschaft nach Baufortschritt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unzulässige Vermischung der MaBV-Sicherungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsumfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV, ohne ausdrücklich so bezeichnet zu sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Kombination aus Ratenzahlung und Bürgschaftssicherung nicht zulässig! (IBR 2003, 420)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3417 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1171
  • ZIP 2003, 1290
  • MDR 2003, 1064
  • DNotZ 2004, 48
  • NZBau 2003, 498
  • NZM 2003, 646
  • WM 2003, 1259
  • DB 2003, 2008
  • BauR 2003, 1265 (Ls.)
  • BauR 2003, 1383
  • ZfBR 2003, 758
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Die in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - VIII ZR 235/00, WM 2001, 1863, 1864), zur Abweisung der Klage führende Auslegung des Bürgschaftsvertrages durch das Berufungsgericht ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 319/00

    Verletzung eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Daß die entsprechend den Regelungen im Kaufvertrag beschränkte Bürgschaft nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 1 Satz 3 MaBV genügt, ist schon deshalb unschädlich, weil die MaBV im Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Bürgen keine Wirkung entfaltet (BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - IX ZR 319/00).
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 282/85

    Änderung der formularmäßigen Zweckerklärung für Grundschulden durch mündliche

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Durch die "Abschmelzungsvereinbarung" erhält die Höchstbetragsbürgschaft auch eine andere inhaltliche Ausgestaltung, weshalb es sich nicht lediglich um eine unselbständige Ergänzung von im übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt (vgl. BGHZ 99, 203, 205 f.; 102, 152, 158).
  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 228/99

    Auslegung einer Bürgschaftsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Eine solche, am Wortlaut orientierte Auslegung der Bürgschaft verstößt nicht gegen den Grundsatz beiderseits interessengerechter Interpretation (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99, WM 2001, 1525).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Bei der Vereinbarung, "der verbürgte Höchstbetrag vermindert sich jeweils um den Betrag, der nach dem obigen Kaufvertrag zur Zahlung fällig ist", handelt es sich - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - nicht um eine AGB-Klausel, die das Revisionsgericht selbständig auslegen könnte (BGHZ 121, 173, 178), sondern um eine Individualvereinbarung.
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    a) Zwar ist die Vereinbarung in § 3 Nr. 2 des Kaufvertrages, eine den Käufern gestellte MaBV-Bürgschaft sei nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes wieder zurückzugeben, gemäß § 134 BGB unwirksam, weil diese Regelung zum Nachteil der Kläger gegen § 7 Abs. 1 Satz 3, § 12 MaBV verstößt (vgl. BGHZ 146, 250, 257 ff.).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Dies und der Umstand, daß der Bürgschaftstext von einer Bank verwendet worden ist, deuten nach der Lebenserfahrung darauf hin, daß er für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde, es sich mithin insoweit um einen Formularvertrag handelt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - IX ZR 140/98, WM 1999, 535, 536).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Durch die "Abschmelzungsvereinbarung" erhält die Höchstbetragsbürgschaft auch eine andere inhaltliche Ausgestaltung, weshalb es sich nicht lediglich um eine unselbständige Ergänzung von im übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt (vgl. BGHZ 99, 203, 205 f.; 102, 152, 158).
  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Nach ihrem Wortlaut, der von dem der Individualbürgschaftserklärung deutlich abweicht, über die im Senatsurteil vom 6. Mai 2003 (XI ZR 33/03, WM 2003, 1259 ff.) zu entscheiden war, verpflichtet die Bürgschaft die Beklagte für den Fall, dass das Bauvorhaben endgültig nicht durchgeführt oder nicht fristgerecht vollendet wird und der Käufer deshalb - wie hier - vom Vertrag wirksam zurücktritt, zur Rückzahlung des Kaufpreises bis zur Höhe des Bürgschaftsbetrages.
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 206/09

    Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen

    Denn die Auslegung der Bürgschaftserklärung bleibt grundsätzlich davon unbeeinflusst (BGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - XI ZR 33/02, BauR 2003, 1383 = ZfBR 2003, 758; Urteil vom 14. Januar 1999 - IX ZR 140/98, BauR 1999, 659 = ZfBR 1999, 518).
  • BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07

    Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v.

    Eine solche Bürgschaft entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (Urt. v. 6. Mai 2003, XI ZR 33/02, NJW-RR 2003, 1171) und stellt den Bauträger daher nicht von dem Verbot des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MaBV frei, Zahlungen entgegenzunehmen, bevor eine Auflassungsvormerkung an dem Vertragsobjekt eingetragen worden ist (vgl. Basty, aaO, Rdn. 548).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - 7 A 2024/09

    Feststellung der Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheids für die

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG und berücksichtigt, dass die Klägerin seit Eingang ihres Schriftsatzes vom 8. Februar 2012 am 10. Februar 2012 bei Gericht nur noch ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren verfolgt und der Streitwert infolgedessen auf die Hälfte zu reduzieren war (vgl. dazu Nr. 13 des Streitwertkatalogs der Bausenate des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2003, BauR 2003, 1383).
  • OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06

    Auslegung einer Bauträger-Bürgschaft

    Eine andere Auslegung folgt nicht aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BGH (BauR 2003, 1383).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Parteifähigkeit bei Geltendmachung von

    Dazuhin erachtet der Senat die entsprechende Klausel im Kaufvertrag für unwirksam, weil es sich hierbei um eine unzulässige Vermischung der beiden von der MaBV vorgesehenen Sicherungssysteme handelt, die selbst durch Individualvereinbarung, die hier entgegen dem Wortlaut des Vertrages ersichtlich nicht vorliegt, nicht vereinbart werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1171).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 4 U 126/08

    Voller Kaufpreis vs. 3,5%-Bürgschaft bei Besitzübergabe: Unwirksam!

    Dass es sich bei einer solchen vertraglichen Regelung um eine unzulässige Vermischung der Sicherungssysteme handelt, hat der BGH (DNotZ 2004, 48 = NJW-RR 2003, 1171 = BauR 2003, 1383-1385) bereits in seiner Entscheidung vom 6.5.2003 als gem. § 12 MaBV unzulässig angesehen.
  • OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04

    Abtretung des Kaufpreisanspruchs aus einem Bauträgervertrag an die finanzierende

    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf BGH MDR 2003, 1064 und die dort zitierte weitere BGH-Entscheidung der Ansicht ist, dass die MaBV nicht im Verhältnis zwischen Bauträger und Bank gelte, kann dies den genannten Entscheidungen nicht entnommen werden.
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