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   BGH, 14.05.2013 - XI ZR 333/12   

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https://dejure.org/2013,11586
BGH, 14.05.2013 - XI ZR 333/12 (https://dejure.org/2013,11586)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2013 - XI ZR 333/12 (https://dejure.org/2013,11586)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - XI ZR 333/12 (https://dejure.org/2013,11586)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung der aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen geltend gemachten Zinsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199
    Verjährung der aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen geltend gemachten Zinsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 14.05.2013 - XI ZR 333/12
    Dies kann eine Divergenz nicht begründen (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 293).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 8 U 149/11

    Gläubiger des Ausstellers einer Inhaberschuldverschreibung

    Auszug aus BGH, 14.05.2013 - XI ZR 333/12
    Das Berufungsgericht hat im Hinblick auf die Verjährung der aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit den Wertpapierkennnummern 2. und 4. geltend gemachten nicht gesondert verbrieften Zinsansprüche für das Jahr 2004 lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung vorgenommen, indem es diese - anders als in den von derselben Senatsbesetzung gefällten, andere Anleihen betreffenden Urteilen vom 9. März 2012 (8 U 149/11) und 4. Mai 2012 (8 U 158/11) - nicht der Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB unterworfen hat.
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 336/15

    Inhaberschuldverschreibung: Verjährung von Laufzeitzinsansprüchen einer

    Insoweit bleibt es - was der Senat bereits mit Beschluss vom 14. Mai 2013 (XI ZR 333/12, juris) entschieden hat - bei der Anwendbarkeit der allgemeinen Verjährungsvorschriften.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2015 - 8 U 93/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibungen: Kein Erfüllungsverweigerungsrecht des

    Der Beschluss des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 14. Mai 2013 in dem Verfahren XI ZR 333/12 (juris) ist wohl dahin zu verstehen, dass der XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes auch dann, wenn zwar keine Zinsscheine im Sinne des § 803 BGB ausgegeben, aber die Zinsansprüche in der Globalurkunde mitverbrieft werden (Fallkonstellation 2), die Anwendbarkeit der Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB befürwortet (vgl. den zweiten Satz des Tenorbeschlusses: "nicht gesondert verbriefte Zinsansprüche [sind] der Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB unterworfen").
  • BGH, 05.04.2016 - XI ZR 428/15

    Beschränkung der Revisionszulassung auf den Zinsanspruch aus einzelnen

    Das Berufungsgericht hat die Revision - in den Urteilsgründen ausdrücklich "beschränkt" - zu der von dem Senat mit Beschluss vom 14. Mai 2013 (XI ZR 333/12, juris) abweichend entschiedenen Frage zugelassen, ob Zinsansprüche, die in der Globalurkunde mitverbrieft seien, nach §§ 195, 199 BGB oder nach § 801 Abs. 1 BGB verjähren.
  • OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 8 U 130/14

    Kein Leistungsverweigerungsrecht für Argentinien bezüglich

    Der Beschluss des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 14. Mai 2013 in dem Verfahren XI ZR 333/12 (juris) ist wohl dahin zu verstehen, dass der XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes auch dann, wenn zwar keine Zinsscheine im Sinne des § 803 BGB ausgegeben, aber die Zinsansprüche in der Globalurkunde mitverbrieft werden (Fallkonstellation 2), die Anwendbarkeit der Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB befürwortet (vgl. den zweiten Satz des Tenorbeschlusses: "nicht gesondert verbriefte Zinsansprüche [sind] der Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB unterworfen").
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