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   BGH, 23.01.2018 - XI ZR 351/17   

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https://dejure.org/2018,2461
BGH, 23.01.2018 - XI ZR 351/17 (https://dejure.org/2018,2461)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - XI ZR 351/17 (https://dejure.org/2018,2461)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - XI ZR 351/17 (https://dejure.org/2018,2461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer; Feststellungsklage bzgl. der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis nach dessen Widerruf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer; Feststellungsklage bzgl. der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis nach dessen Widerruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Darlehensvertrages - und der Gegenstandswert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - XI ZR 351/17
    Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln, so dass für den Wert der Beschwer, wenn wie hier auf Feststellung geklagt wird, dass der Darlehensvertrag sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, die Leistungen maßgeblich sind, die der Darlehensnehmer gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 f.).

    Der von den Klägern geltend gemachte Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Nutzungen, die die Beklagte im Zusammenhang mit den Zahlungen der Kläger vereinnahmt hat, auf eine diesbezügliche eidesstattliche Versicherung und auf die Auszahlung der Nutzungen betrifft eine Nebenforderung und erhöht den Wert der Beschwer gemäß § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO nicht (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 12).

  • BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - XI ZR 351/17
    Maßgeblich sind dabei die Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris).
  • OLG Braunschweig, 14.05.2018 - 11 U 1/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages bei

    Der von den Klägern geforderte Nutzungsersatz war dagegen nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, weil es sich um eine Nebenforderung i. S. v. § 43 Abs. 1 GKG handelt (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 351/17 -, juris Rn. 3).
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