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   BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17   

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BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17 (https://dejure.org/2018,19317)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2018 - XI ZR 364/17 (https://dejure.org/2018,19317)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - XI ZR 364/17 (https://dejure.org/2018,19317)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 484/15

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17
    Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 15.446 EUR, weiteren 1.153,10 EUR (entgangener Gewinn aus dem die eingeklagte Hauptforderung übersteigenden Betrag von 5.554 EUR) sowie 2.000 EUR für die mit dem Antrag Nr. 3 begehrte Feststellung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2017 - XI ZR 484/15, juris Rn. 1 bis 3).

    Die Anträge Nr. 4 und Nr. 5 erhöhen die Beschwer nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2017 - XI ZR 484/15, juris Rn. 4 und 5 mwN).

  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17
    Denn selbst wenn im Fall der Anlageberatung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ein Anspruch aus § 667 Fall 2 BGB auf Herausgabe der von der beratenden Bank vereinnahmten Provisionen oder Rückvergütungen bestünde (offengelassen im Senatsurteil vom 14. Januar 2014 - XI ZR 355/12, BGHZ 199, 355 Rn. 15 ff.), könnte der Kläger die Herausgabe der vereinnahmten Provisionen nicht neben der vollständigen Rückabwicklung der Anlage aufgrund eines Schadensersatzanspruchs wegen Beratungspflichtverletzung verlangen.
  • BGH, 10.07.2014 - V ZR 322/13

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17
    Dies gilt ebenfalls für den hilfsweise geltend gemachten Antrag Nr. 6, da im Verhältnis zu den Anträgen Nr. 1 bis Nr. 5 wirtschaftliche Identität im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG vorliegt, die auch im Rahmen von § 26 Nr. 8 EGZPO eine Zusammenrechnung der Werte von Haupt- und Hilfsantrag ausschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 6 ff., vom 26. März 2015 - III ZR 344/14, juris Rn. 6 f., vom 27. Juli 20.
  • BGH, 26.03.2015 - III ZR 344/14

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig hinsichtlich Mindestbeschwer;

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17
    Dies gilt ebenfalls für den hilfsweise geltend gemachten Antrag Nr. 6, da im Verhältnis zu den Anträgen Nr. 1 bis Nr. 5 wirtschaftliche Identität im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG vorliegt, die auch im Rahmen von § 26 Nr. 8 EGZPO eine Zusammenrechnung der Werte von Haupt- und Hilfsantrag ausschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 6 ff., vom 26. März 2015 - III ZR 344/14, juris Rn. 6 f., vom 27. Juli 20.
  • BGH, 27.07.2017 - III ZB 37/16

    Berufungsbeschwer nach Auskunftsklage: Bemessung bei fehlerhafter Behandlung von

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17
    - III ZB 37/16, NJW-RR 2017, 1407 Rn. 10 und vom 28. September 2017 - V ZB 63/16, NJW-RR 2018, 331 Rn. 14 f.).
  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 63/16

    Rechtsmittelbeschwer bei abgewiesener Klage auf Herausgabe eines Schlüssels;

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - XI ZR 364/17
    - III ZB 37/16, NJW-RR 2017, 1407 Rn. 10 und vom 28. September 2017 - V ZB 63/16, NJW-RR 2018, 331 Rn. 14 f.).
  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 160/19

    Bestimmung des Wertes einer mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden

    Selbst wenn - wofür hier aber keine Anhaltspunkte vorliegen - angenommen würde, der Zahlungsantrag sowie der Feststellungsantrag seien beide auf dieselbe Teilforderung aus der Bürgschaft in Höhe von 15.970,99 EUR gerichtet, käme eine doppelte Berücksichtigung dieses Wertes nicht in Betracht, denn dann bestünde zwischen beiden Anträgen insoweit wirtschaftliche Identität im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, die auch im Rahmen von § 26 Nr. 8 EGZPO einer Zusammenrechnung der Werte entgegensteht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - XI ZR 364/17, juris mwN).
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