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   BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15   

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https://dejure.org/2016,3265
BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2016,3265)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2016,3265)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2016,3265)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 346 BGB, §§ 346 ff BGB, § 357 Abs 1 S 1 BGB vom 27.07.2011, § 495 Abs 1 BGB, § 26 Nr 8 S 1 ZPOEG
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines Verbraucherdarlehens

  • IWW

    § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, §§ ... 3 ff. ZPO, § 4 Abs. 1 ZPO, § 495 Abs. 1 BGB, § 355 BGB, § 3 ZPO, § 358 BGB, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 346 ff. BGB, § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB, § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB, § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 346 Abs. 1 BGB, § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB, § 488 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BGB, § 357 BGB, § 389 BGB, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB, § 357a BGB, Art. 229 § 32 Abs. 1 EGBGB, § 7 Abs. 3 VerbrKrG, § 3 HWiG, § 347 Satz 3 BGB, § 361a Abs. 2 Satz 1 BGB, § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2, Halbsatz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung im Rahmen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrag am Maßstab des Wertes seiner Beschwer

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Wertberechnung der beabsichtigten Revision einer Bank, die sich gegen die Feststellung wendet, dass die vom Kläger mit ihr geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge wirksam widerrufen worden sind

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines Verbraucherdarlehens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung im Rahmen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrag am Maßstab des Wertes seiner Beschwer

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung im Rahmen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrag am Maßstab des Wertes seiner Beschwer

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines Verbraucherdarlehens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Beschwer beim Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Wert der Beschwer für Klage auf Feststellung der Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Streitwerts bei dem Widerruf eines Darlehensvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf - Sparda Bank verhindert Grundsatzurteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenrisiko für Widerrufsjoker nun kalkulierbar!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen - Rückabwicklung und Streitwert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Immobilien-Kreditverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darlehenswiderruf

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2428
  • ZIP 2016, 642
  • MDR 2016, 480
  • WM 2016, 454
 
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Wird zitiert von ... (341)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    (2) Dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer nach Maßgabe der § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (künftig: aF), § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB zur Herausgabe von Nutzungsersatz verpflichtet sein kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. September 2015 - XI ZR 116/15, ZIP 2016, 109 Rn. 7 und vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 18 ff.), ist, soweit sich - wie hier - nach Maßgabe des Art. 229 § 32 EGBGB die Rechtsfolgen des Widerrufs noch nach den §§ 346 ff. BGB bestimmen, regelmäßige gesetzliche Konsequenz des Widerrufs.

    Dies entspricht den Grundsätzen, die der Senat mit Beschluss vom 12. Januar 2016 (XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 18 ff.) nochmals ausführlich verdeutlicht hat.

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Damit hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht davon ab, ob die Klägerin ein Leistungsbegehren der Beklagten auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung effizient anders abwehren kann, sondern davon, ob sie den wirtschaftlichen Gegenstand ihres weiter gefassten Feststellungsbegehrens - ihr aus dem Rückgewährschuldverhältnis resultierendes eigenes Leistungsinteresse (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 5 ff.) - möglich, zumutbar und das der konkreten Feststellungsklage zugrundeliegende Rechtsschutzziel erschöpfend mit einer Leistungsklage verfolgen kann.

    Wechselseitige Ansprüche nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB unterliegen keiner automatischen Verrechnung (Senatsurteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 19 f., Senatsbeschlüsse vom 22. September 2015 - XI ZR 116/15, ZIP 2016, 109 Rn. 7 und vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 16).

    Wie der Senat mit Beschluss vom 12. Januar 2016 (XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 5 ff.) entschieden hat, deckt sich das Begehren, die Umwandlung eines Verbraucherdarlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis feststellen zu lassen, in Fällen wie dem vorliegenden, dem kein verbundener Vertrag zugrunde liegt, wirtschaftlich mit dem Interesse an der Rückgewähr der auf den Verbraucherdarlehensvertrag erbrachten Leistungen.

  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Ein Anspruch der Beklagten aus dem Rückgewährschuldverhältnis gem. § 357a Abs. 3 S. 1 BGB gegen den Kläger auf Zahlung von Zinsen lässt den Rückgewähranspruch des Klägers nicht entfallen, eine Saldierung findet nicht statt (vgl. zu §§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB i.d. bis zum 12.6.2014 geltenden Fassung: BGH, Beschluss v. 12.1.2016 - Az. XI ZR 366/15 - Rn. 16; Urteil v. 25. April 2017 - XI ZR 108/16 - Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BGH - XI ZR 366/15   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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BGH - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/9999,77730)
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Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Streit um Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verhandlung zum Darlehenswiderruf abgesagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen: Sparda-Bank Baden-Württemberg knickt "kurz vor knapp" ein

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einwand des Rechtsmissbrauchs beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darlehenswiderruf landet vor dem BGH

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kurzfristige Absage: Verhandlung zum Darlehenswiderruf geplatzt

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sparda-Bank Baden-Württemberg knickt "kurz vor knapp" ein: Wieder kein Urteil zu rechtswidrigen Widerrufsbelehrungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2017 - XI ZR 366/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5659
BGH, 07.02.2017 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2017,5659)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2017 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2017,5659)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2017,5659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.08.2017 - XII ZR 81/16

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Antrag auf Feststellung der Wirksamkeit des

    Sie ist zwar in entsprechender Anwendung von §§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft sowie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist gemäß §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH Beschluss vom 7. Februar 2017 - XI ZR 366/15 - juris Rn. 2), aber unbegründet.
  • OLG Frankfurt, 21.08.2017 - 1 W 71/16

    Streitwertfestsetzung bei Widerruf eines Verbraucherdarlehens - hier: zum Zweck

    Für die Bewertung des Streitwertes sind die Grundsätze maßgeblich, die der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. Januar 2016 zum Aktenzeichen XI ZR 366/15 aufgestellt hat (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2017 - XI ZR 366/15 - Rn. 3, juris).

    Liegt dem Verbraucherdarlehensvertrag wie hier kein verbundener Vertrag zugrunde (§ 358 BGB), sind, wenn das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, die Leistungen maßgeblich, die der Darlehensnehmer gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 - Rn. 6, juris).

  • OLG München, 12.07.2017 - 21 U 2777/14

    Entgangener Gewinn als streitwertneutrale Nebenforderung im Sinne von § 4 ZPO

    Zwar ist die Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH vom 07.02.2017, Az. XI ZR 366/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2016 - XI ZR 366/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55839
BGH, 24.05.2016 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2016,55839)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2016 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2016,55839)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - XI ZR 366/15 (https://dejure.org/2016,55839)
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Verfahrensgang

Redaktioneller Hinweis

  • Streitwertfestsetzung

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