Rechtsprechung
BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97 |
Computerfax [Vorlagebeschluß]
§ 130 Nr. 6 ZPO aF, bestimmende Schriftsätze als Computerfax mit eingescannter Unterschrift?
Volltextveröffentlichungen (10)
- JurPC
Einreichung eines Schriftsatzes per Computerfax
- Prof. Dr. Lorenz
Computerfax und Wahrung der Form im Prozeßrecht
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unzulässigkeit der Einreichung eines bestimmenden Schriftsatzes mittels Computerfax
- Wolters Kluwer
Formwirksame Einreichung bestimmender Schriftsätze durch elektronische Übermittlung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten (sog. Computerfax) in Prozessen mit Vertretungszwang - Erfordernis eigenhändiger Unterschrift des ...
- uni-sb.de
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGH-Vorlage an den GmS OGB zur Wirksamkeit einer Berufungseinlegung durch Computerfax mit eingescannter Unterschrift
- Judicialis
ZPO § 547; ; ZPO § 78; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; VwGO § 81 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 67 Abs. 1; ; SGG § 151 Abs. 1; ; SGG § 166 Abs. 1; ; GVG § 136 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78
Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3649
- ZIP 1999, 42
- VersR 1999, 465
- WM 1998, 2301
- BB 1999, 656
- K&R 1999, 179
Wird zitiert von ... (22)
- BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02
Eigenhändige Unterschrift
Auch wenn der Beschluss des GmS-OGB (NJW 2000, 2340) ausführt, dass der alleinige Zweck der Schriftform, die Rechtssicherheit und insbesondere die Verlässlichkeit der Eingabe zu gewährleisten, im Falle der elektronischen Übermittlung dadurch gewahrt sei, dass die Person des Erklärenden hinreichend durch die eingescannte Unterschrift oder den Hinweis, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann, bestimmt sei, so ist mit diesen geringen Anforderungen in besonderen Fällen das Schriftformerfordernis entgegen der Befürchtung des BGH im Vorlagebeschluss vom 29. September 1998 XI ZR 367/97 (NJW 1998, 3649) nicht auch für die Fälle aufgegeben worden, in denen der Erklärende eine Übermittlung seiner Erklärung wählt, bei der die Beifügung der eigenhändigen Unterschrift nicht technisch unmöglich ist (Übermittlung durch Briefpost), oder bei der, wie bei dem Telefax, eine Telekopie des Schriftstückes mit dem Schriftbild der Unterschrift übermittelt werden kann.Der Senat lässt offen, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand allein deshalb zu gewähren wäre, weil durch die erleichterten Anforderungen für die Übermittlung prozessbestimmender Schriftsätze im elektronischen Datenverkehr eine Ungleichbehandlung gegenüber der Übermittlung von Schriftsätzen auf konventionellem Wege durch die Briefpost oder durch Telekopie entstanden ist, die sich heute nicht mehr rechtfertigen lässt (vgl. BGH in NJW 1998, 3649;… Zöller/Greger, a.a.O., § 130 Rz. 11;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 64 Rz. 7, und Brandt in AO-StB 2001, 197) oder weil dem Prozessvertreter --worauf dessen Einlassungen zur Wiedereinsetzung hindeuten-- auch bei der Übermittlung des Telefaxes durch ihn selbst, angesichts einer --durch die verschiedenen, in kurzer Zeit aufeinander folgenden Gesetzesänderungen und die Erleichterung der elektronischen Datenübermittlung-- eingetretenen vorübergehenden Rechtsunsicherheit, ein Verschulden nicht anzulasten wäre, wenn er eine Telekopie von einem nicht unterschriebenen Schriftsatz zieht, weil er zwar rechtsirrig, aber entschuldbar davon ausgegangen ist, dass das Schriftformerfordernis insgesamt gelockert worden sei.
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
Zwar weist die Revision mit Recht darauf hin, daß der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 29. September 1998 - XI ZR 367/97 - WM 1998, 2301, 2302 f. gegenüber dem in MDR 1997, 374 abgedruckten Beschluß des 14. Senats des Bundessozialgerichts vom 15. Oktober 1996 an der Auffassung festgehalten hat, daß bei mit Telefax eingereichten bestimmenden Schriftsätzen die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschrieben sein und diese Unterschrift auf der bei Gericht eingehenden Kopie wiedergegeben sein müsse, um dem Gebot der eigenhändigen Unterzeichnung der Kopiervorlage zu genügen.Selbst wenn an der oben dargestellten strengen Auffassung, wie sie insbesondere im Vorlagebeschluß des XI. Zivilsenats vom 29. September 1998 (aaO) vertreten wird, festzuhalten und deshalb die Faksimile-Unterschrift auf der Faxvorlage wie das Fehlen einer Unterschrift zu behandeln wäre, so daß es bei der revisionsrechtlich gebotenen Unterstellung des Beklagtenvortrags zu diesem Punkt an einer ordnungsgemäßen Klageschrift gefehlt hätte, wäre dieser Formmangel jedenfalls durch rügelose Einlassung des Beklagten gemäß § 295 ZPO geheilt worden.
- BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98
Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts
Selbst wenn die Schriftsätze der Klägerin nicht den Anforderungen an die Schriftform gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügen sollten (so zum Schriftformerfordernis nach §§ 519, 130 Nr. 6 der Zivilprozeßordnung --ZPO-- Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. September 1998 XI ZR 367/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1999, 78), wäre die Revision jedenfalls mit dem handschriftlich unterzeichneten Exemplar der Revisionsbegründungsschrift wirksam erhoben worden.
- LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
Schriftformerfordernis für bestimmende Schriftsätze
Fehlt die (eigenhändige) Unterschrift, ist die Prozesshandlung nicht wirksam vorgenommen (vgl. BGH in NJW 1998, S. 3649 (Vorlagebeschluss)).So führt der Bundesgerichtshof aus, dass, "um dem Gebot der eigenhändigen Unterschrift zu genügen, die Kopiervorlage ...... unterschrieben ...... und diese Unterschrift auf der bei Gericht eingehenden Kopie wiedergegeben" worden sein muss (vgl. BGH in NJW 1998, S. 3649 [3650]).
Was die Fälle telegrafischer und fernschriftlicher Einreichung, auch telefonischer Aufgabe von Telegrammen betrifft, so ist die Zulassung solcher, inzwischen kaum noch praktischer Einzelfälle "kein Grund, die vom Gesetzgeber aus wohlerwogenen Gründen vorgeschriebene Schriftform völlig aufzugeben" (vgl. nochmals BGH in NJW 1998, 3649 [3650]).
- BFH, 16.03.1999 - X R 41/96
Unterzeichnung mit Paraphe
An dieser Abgrenzung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung trotz der verschiedenen Ausnahmen, die inzwischen für moderne technische Kommunikationsmittel anerkannt sind (s. dazu die Nachweise im Vorlagebeschluß des BGH vom 29. September 1998 XI ZR 367/97, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1998, 2301 - Az. beim Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes: GmS-OGB 1/98), und der darin liegenden Ungleichbehandlung herkömmlicher Übermittlungsarten (s. den Zulassungsbeschluß des Senats in dieser Sache in BFHE 179, 233, BStBl II 1996, 140;… zur Kritik im übrigen - grundlegend: Vollkommer, Formstrenge und prozessuale Billigkeit, 1993, S. 126 ff. und 260 ff., sowie in Festschrift für Hager, 1999, S. 49 ff., im übrigen: Gräber, a.a.O., § 64, Rz. 7;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 64 FGO Rz. 9;… Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1999, § 130 Rz. 11; W. Späth, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1996, 323; E. Schneider, NJW 1998, 1844, jeweils m.w.N.) im Prinzip festgehalten (…s. vor allem BFH in BFH/NV 1995, 222, und in BFH/NV 1997, 764; BAG in DB 1996, 1988; BGH in NJW 1999, 60, 61, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.05.2000 - VIII B 13/00
Nicht unterzeichnete Klage; Übermittlung per Telefax
Es entspricht ständiger Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass bestimmende Schriftsätze und Rechtsmittel wegen der erforderlichen Schriftform (vgl. z.B. § 64 Abs. 1 FGO für die finanzgerichtliche Klage) grundsätzlich eigenhändig von der postulationsfähigen Person unterschrieben sein müssen (vgl. Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. September 1998 XI ZR 367/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3649, mit umfassenden Nachweisen, unter II. 3. der Gründe; BFH-Urteil vom 16. März 1999 X R 41/96, BFHE 188, 528, BStBl II 1999, 565).Hier kann die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt werden, dass seine Unterschrift eingescannt wird (so im Fall des BGH in NJW 1998, 3649) oder der Hinweis angebracht wird, dass der benannte Urheber wegen der Besonderheiten der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann (…so der Fall des BFH in BFH/NV 1998, 604).
- LSG Hessen, 13.12.2018 - L 6 SF 1/18
DS
Zudem ist es ausreichend, dass nur ein Hinweis angebracht ist, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann (Bundesgerichtshof - BGH, Vorlagebeschluss vom 29. September 1998 - XI ZR 367/97; Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB, Beschluss vom 5. Februar 2000 - Gms-OGB 1/98; bestätigt durch: BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00). - LAG München, 12.08.2008 - 8 Sa 151/08
Zulässigkeit der Berufung
Würde man vom Erfordernis eigenhändiger Unterschrift absehen, so wäre nicht auszuschließen, dass ein bloßer Entwurf, der gegen des Willen des Anwalts versehentlich bei Gericht eingereicht worden ist, als ordnungsgemäße Schrift behandelt wird (vgl. BGH Beschluss vom 29.09.1998 - XI ZR 367/97). - BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax
Im Streitfall geht der Senat davon aus, dass eine Kopiervorlage vorhanden war, da keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Beschwerdeschrift ohne Druckvorlage direkt aus dem Computer mittels sog. Computerfax übermittelt hat (s. dazu die Vorlage des Bundesgerichtshofs --BGH-- an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 29. September 1998 XI ZR 367/97, GmS-OGB 1/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3649). - FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 9/99
Mit Fax übermittelte, nicht unterschriebene Klageschrift; Wiedereinsetzung bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH und der anderen obersten Bundesgerichte gehört zum Erfordernis der Schriftlichkeit grundsätzlich die eigenhändige (handschriftliche) Unterzeichnung (BFH-Beschluß vom 29. November 1995 X B 56/95, BFHE 179, 233 , BStBl II 1996, 140 ; BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 III R 87/96, BStBl II 1999, 313 , Vorlagebeschluß des BGH vom 29. September 1998 XI ZR 367/97, NJW 1998, 3649 m. w. N.).Um dem Gebot der eigenhändigen Unterschrift in diesen Fällen zu genügen, muß aber die Kopiervorlage von einer postulationsfähigen Person unterschrieben worden sein und diese Unterschrift auf der bei Gericht eingereichten Kopie wiedergegeben sein (BFH-Beschluß vom 12. April 1996 V S 6/96. a. a. O., Vorlagebeschluß des BGH vom 29. September 1998 XI ZR 367/97. a. a. O. sowie Tipke/Kruse, AO und FGO -Kommentar. 16. Aufl., § 64 Tz. 6).
- VK Sachsen-Anhalt, 30.05.2002 - VK Hal 11/02
Angebot: Forderung des Auftraggebers nach rechtsverbindlicher Unterschrift
- OLG Hamm, 23.02.2001 - 20 U 125/00
Versicherungsrecht - Klagefrist - Einräumung des Fristablaufs als Bestätigung des …
- OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 458/98
Schriftform bei bloßer Rubrumsunterschrift durch ausländischen Anwalt
- OLG Köln, 03.05.2000 - 2 W 79/00
Weitere Beschwerde; Beschwerdefrist; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Notfrist ; …
- OLG Frankfurt, 29.02.2000 - 19 W 41/99
Greifbare Gesetzwidrigkeit: Zulässigkeit einer außerordentlichen sofortigen …
- VK Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - VK Hal 27/02
Erschwerung der rechtzeitigen Abgabe eines Angebotes bei ungenauen Ortsangaben; …
- VK Sachsen-Anhalt, 30.05.2002 - VK Hal 16/02
Müssen Eintragungen der Bieter dokumentenecht erfolgen?
- OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
Schriftform bei bloßer Rubrumsunterschrift durch ausländischen Anwalt
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB); Feststellung der …
- VG Karlsruhe, 23.01.2003 - 6 K 516/02
Fehlerhafte Ausfertigung mit Unterschriftsstempel; GE-Gebiet - …
- OVG Niedersachsen, 15.06.1999 - 4 L 2232/99
Sorgfaltspflicht der Partei bei der Übermittlung einer; Fristversäumung; …
- BPatG, 31.07.2001 - 5 W (pat) 2/01
Rechtsprechung
BGH, 10.10.2000 - XI ZR 367/97 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Einreichen eines bestimmenden Schriftsatzes mittels Computer-Fax
- Wolters Kluwer
Revision - Berufungsbegründung - Computerfax - Elektronischen Übertragung - Faxgerät - Gemeinsamer Senat
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 518
Einhaltung der Schriftform für bestimmende Schriftsätze durch Übermittlung per (Computer-)Telefax mit eingescannter Unterschrift - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 27.08.1996 - 3 O 425/95
- OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
- BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97
- BGH, 10.10.2000 - XI ZR 367/97 (1)
- OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 14 U 202/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 831
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 29.03.2011 - L 8 AS 75/11
Keine Berufung per e-mail
Die Person des Erklärenden ist idR ausreichend durch eingescannte Unterschrift bestimmt, im Einzelfall auch durch andere, eine Beweisaufnahme nicht erfordernde Umstände mit der Unterschrift vergleichbarer Gewähr für Verantwortung und willentliches Verbringen in den Rechtsverkehr (…GemS NJW 00, 2340 = SozR 3-1750 § 130 Nr. 1;… BSG SozR 3-1500 § 151 Nr. 2; BVerwGE 81, 32, 40; BVerwG NJW 95, 2121; BGH NJW 01, 831; BGH 10.05.2005, XI ZR 128/04, NJW 05, 2086 mit Anm. Schott in juris PR-BGH-Zivilrecht 29/05; BGH 10.10.2006, XI ZB 40/05, NJW 06, 3784; LSG Hamburg 10.10.2005, L 1 B 300/05 ER KR;… vgl. auch Hinweise bei § 90 Rdnr. 5b).