Rechtsprechung
BGH, 07.05.2019 - XI ZR 395/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EGZPO § 26 Nr. 8
Festsetzung des Wertes der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionssumme - und die teilweise Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.06.2016 - 1 O 522/15
- OLG Hamm, 09.05.2017 - 19 U 132/16
- BGH, 07.05.2019 - XI ZR 395/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02
Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - XI ZR 395/17
Entgegen der Ansicht der Kläger kann im Rahmen von § 26 Nr. 8 EGZPO nicht auf eine von dem Umfang der nachfolgenden Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige "Beschwer bei Einlegung des Rechtsmittels" abgestellt werden, da sich erst aus der Begründung ergibt, in welchem Umfang die Abänderung des angefochtenen Urteils erstrebt wird (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721 …und vom 11. Mai 2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Rn. 9). - BGH, 11.05.2006 - VII ZR 131/05
Höhe der Rechtsmittelbeschwer
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - XI ZR 395/17
Entgegen der Ansicht der Kläger kann im Rahmen von § 26 Nr. 8 EGZPO nicht auf eine von dem Umfang der nachfolgenden Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige "Beschwer bei Einlegung des Rechtsmittels" abgestellt werden, da sich erst aus der Begründung ergibt, in welchem Umfang die Abänderung des angefochtenen Urteils erstrebt wird (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721 und vom 11. Mai 2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Rn. 9). - BGH, 23.07.2015 - XI ZR 263/14
Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei …
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - XI ZR 395/17
Nach § 26 Nr. 8 EGZPO, der auf den Wert "der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer" abstellt, ist nicht die Beschwer aus dem Berufungsurteil, sondern der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend, so dass es nicht auf die Wertdifferenz zwischen dem in der Berufungsinstanz zuletzt gestellten Antrag und dem Tenor des Berufungsurteils, sondern auf den Umfang der nach dem Rechtsmittelantrag erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils ankommt (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2015 - XI ZR 263/14, BGHZ 206, 276 Rn. 10 mwN).
- OLG Hamm, 09.05.2017 - 19 U 132/16 Die Akte war vom 28.07.2017 bis 04.07.2019 beim BGH (XI ZR 395/17), da Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde.