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   BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06   

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https://dejure.org/2007,985
BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06 (https://dejure.org/2007,985)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - XI ZR 423/06 (https://dejure.org/2007,985)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06 (https://dejure.org/2007,985)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag durch einen Vermögensverwalter aufgrund von zu langem Halten von erworbenen Wertpapieren und des Verfallenlassens ihres Wertes als Folge des allgemeinen Kursrückgangs; Sekundäre Darlegungslast bei der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 675 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Vermögensverwaltungsvertrages: Beweislast?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung der Bank wegen Pflichtverletzung bei der Vermögensverwaltung ? Beweislastverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweislastregelung bei verlustreicher Vermögensverwaltung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufgabe der Erwerbsabsicht beim Kunden und Maklerprovision

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Kreditinstitut aufgrund von Vermögensverwaltungsvertrag

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1 Satz 1, § 675 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 3
    Keine Pflicht der Bank zur Offenlegung interner Berichte und Entscheidungsabläufe über Anlageentscheidungen bei Vermögensverwaltung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden für Schadensersatz-Ansprüche gegen Bank wegen verlustreicher Vermögensverwaltung: Anleger müssen Pflichtverletzung beweisen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Beweislastregelung bei verlustreicher Vermögensverwaltung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisrecht - Schadenersatz aus Vermögensverwaltungsvertrag: Das müssen Sie vortragen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sekundäre Darlegungslast; Urkundenvorlage; Benachrichtigungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1269
  • ZIP 2008, 168
  • MDR 2008, 253
  • WM 2008, 112
  • DB 2008, 1913
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96

    Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen;

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Sind, wie im vorliegenden Fall, Anlagerichtlinien vereinbart, muss er sich in deren Rahmen halten (Senat BGHZ 137, 69, 73).

    Der Vermögensverwaltungsvertrag ist vielmehr ein Dienstvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, der die Beklagte zur Verwaltung des Vermögens der Klägerin in deren Interesse verpflichtete (vgl. Senat BGHZ 137, 69, 73).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Dies gilt auch für die Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. Senat BGHZ 166, 56, 60) sowie von sonstigen Pflichten eines Vermögensverwalters (Balzer, Vermögensverwaltung durch Kreditinstitute S. 178 f.; Schäfer, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 3. Aufl. § 23 Rdn. 59, jeweils m.w.Nachw.).

    Eine sekundäre Darlegungslast kann auch bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten bestehen (Senat BGHZ 166, 56, 60, m.w.Nachw.).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung eines Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. W. festgestellt, dass aufgrund des Verlustes einer Aktie gegenüber einem vorgegebenen Kurs die weitere Kursentwicklung nicht vorhergesehen werden kann (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, 853).
  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58

    Beweislast bei Dienstvertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Dabei ist es zu Recht davon ausgegangen, dass derjenige, der eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruches aus positiver Vertragsverletzung geltend macht, dafür die Beweislast trägt (BGHZ 28, 251, 253; 48, 310, 312).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Aus den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast ergibt sich auch keine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei (Senat, Urteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05, WM 2007, 1651, 1653), etwa von Researchberichten und Protokollen aus Anlageausschusssitzungen der Beklagten.
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn einer nicht darlegungsbelasteten Partei zuzumuten ist, ihrem Prozessgegner die Darlegung durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie, anders als der außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs stehende Darlegungsbelastete, die wesentlichen Tatsachen kennt (BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 31/93

    Rechenschaftspflicht eines Vermögensverwalters; Erlangung der

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Allerdings sind Vermögensverwalter grundsätzlich gemäß §§ 666, 675 Abs. 2 BGB verpflichtet, Kunden über Verluste, die einen erheblichen Teil des eingesetzten Kapitals ausmachen, zu unterrichten (Senat, Urteil vom 29. März 1994 - XI ZR 31/93, WM 1994, 834, 835 f.).
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn einer nicht darlegungsbelasteten Partei zuzumuten ist, ihrem Prozessgegner die Darlegung durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie, anders als der außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs stehende Darlegungsbelastete, die wesentlichen Tatsachen kennt (BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06
    Dabei ist es zu Recht davon ausgegangen, dass derjenige, der eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruches aus positiver Vertragsverletzung geltend macht, dafür die Beweislast trägt (BGHZ 28, 251, 253; 48, 310, 312).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    aa) Die Beklagte als Gläubigerin des Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Kläger das Geld aus den Barentnahmen nicht pflichtgemäß verwendet und damit seine Pflicht aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt hat (vgl. BGH 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06 - Rn. 18 mwN, ZIP 2008, 168) .

    (1) Eine sekundäre Darlegungslast der nicht darlegungsbelasteten Partei kommt dann in Betracht, wenn es dieser zuzumuten ist, ihrem Prozessgegner die Darlegung durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie, anders als der außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs stehende Darlegungsbelastete, die wesentlichen Tatsachen kennt (BGH 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06 - Rn. 19 mwN, ZIP 2008, 168) .

  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Eine sekundäre Darlegungslast des klagenden Landes wäre dann anzunehmen, wenn die Beklagte keine Kenntnis davon hätte, welche tatsächlich geleisteten Erstattungen auf welche konkreten Erstattungsanträge geleistet worden sind und ihr eine entsprechende Zuordnung nicht möglich wäre, während dem klagenden Land diese Zuordnung ohne weiteres möglich und zumutbar wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06 - NJW-RR 2008, 1269; BGH, Urteil vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - zitiert nach juris; von Selle, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.09.2019, § 138 ZPO Rn. 19).
  • OLG Hamm, 10.12.2020 - 24 U 184/19

    Sog. Dieselskandal, sekundäre Darlegungslast

    Steht nämlich ein (primär) darlegungspflichtiger Anspruchsteller außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Anspruchsgegner alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den höchstrichterlichen Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast das einfache Bestreiten seitens des Anspruchsgegners nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06 - NJW-RR 2008, 1269; BGH, Urteil vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 05. November 2020 - 7 U 35/20 - zitiert nach juris).
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