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BGH, 12.09.2017 - XI ZR 466/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Artikel 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen der Zusammenfassung mehrerer Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen der Zusammenfassung mehrerer Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen der Zusammenfassung mehrerer Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.02.2016 - 37 O 274/15
- KG, 16.08.2016 - 24 U 82/16
- BGH, 12.09.2017 - XI ZR 466/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen …
Auszug aus BGH, 12.09.2017 - XI ZR 466/16
Daraus ergibt sich, dass die Verfahrensweise der Beklagten gesetzeskonform war (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 7). - BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung …
Auszug aus BGH, 12.09.2017 - XI ZR 466/16
Eine einheitliche Widerrufsbelehrung genügt in Fällen, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (Senatsbeschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16, n. n. v. Rn. 2).
- OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 23 U 82/18
Widerruf von Vertragserklärungen zu grundpfandrechtlich gesicherten …
Es wird nochmals unterstrichen, dass zwischenzeitlich auch der BGH festgestellt hat, dass eine einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen - wie dem vorliegenden - genügt, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (BGH, Beschluss vom 26.9.2017, XI ZR 399/16 - juris; Beschluss vom 12.9.2017, XI ZR 466/16 - juris; Beschluss vom 29.8.2017, XI ZR 318/16 - juris).Zwischenzeitlich hat auch der BGH festgestellt, dass eine einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen - wie dem vorliegenden - genügt, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (BGH, Beschluss vom 26.9.2017, XI ZR 399/16 - juris; Beschluss vom 12.9.2017, XI ZR 466/16 - juris; Beschluss vom 29.8.2017, XI ZR 318/16 - juris).
- OLG Frankfurt, 19.10.2018 - 23 U 17/18
Verwirkung des Widerrufsrechts bei vorzeitiger Rückführung des Darlehens
Eine einheitliche Widerrufsbelehrung genügt in Fällen, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (BGH, Beschl.v. 26.09.2017 - XI ZR 399/16 - Beschl.v. 12.09.2017 - XI ZR 466/16 - vgl. auch BGH NJW 2017, 3239 [BGH 29.08.2017 - XI ZR 318/16] ). - OLG Düsseldorf, 09.01.2023 - 9 U 58/22 Eine einheitliche Belehrung genügt in Fällen, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2017, Az. XI ZR 399/16, zitiert nach juris; Beschluss vom 12.09.2017, Az. XI ZR 466/16, zitiert nach juris).