Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2016 - XI ZR 478/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7089
BGH, 05.04.2016 - XI ZR 478/15 (https://dejure.org/2016,7089)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2016 - XI ZR 478/15 (https://dejure.org/2016,7089)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2016 - XI ZR 478/15 (https://dejure.org/2016,7089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verhandlung zum Widerruf geplatzt - Bank zieht Revision zurück

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kreditwiderruf - Landesbank Baden-Württemberg nimmt Revision zurück

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verhandlung zum Widerruf geplatzt - Bank zieht Revision zurück

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf: Vorfälligkeitsentgelt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung beim Widerruf von Darlehensverträgen erwartet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Vorfälligkeitsentgelt nach Widerruf" geklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückenwind für den Widerrufsjoker?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rückenwind für den Widerrufsjoker - Darlehenswiderruf

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

  • widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Urteil des BGH durch Bank verhindert

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    VWiderruf

Sonstiges (2)

  • bundesgerichtshof.de (Terminmitteilung)

    Streit um Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • wvr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kreditwiderruf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 07.10.2016 - 8 U 1325/15

    Darlehensrecht: Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss eines

    41 Der Umstand, dass die Parteien vorliegend die vorzeitige Ablösung des Darlehens im Januar 2010 vereinbart haben, beseitigt weder das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers noch steht es dem daraus folgenden Rückgewähranspruch entgegen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. September 2015 - 6 U 21/15 -, Rn. 59, juris - rechtskräftig, vgl. BGH, Beschluss vom 05. April 2016 - XI ZR 478/15 -, juris).
  • OLG Koblenz, 30.09.2016 - 8 U 127/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Auslegung eines nach Ausübung des Widerrufsrechts

    a) Zwar führen die Kläger zu Recht an, dass in dem Abschluss einer Ablösevereinbarung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung nach der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, unter anderem auch des Senats, grundsätzlich keine Aufhebung des ursprünglichen Darlehensvertrages zu sehen ist, die den Widerruf ausschließen kann, sondern lediglich die vertragliche Vorverlagerung der Fälligkeit unter modifizierender Aufrechterhaltung des Verbraucherdarlehensschuldverhältnisses (OLG Koblenz, Urteil vom 19. August 2016, Az. 8 U 126/16, und Urteil vom 29. Juli 2016, Az. 8 U 927/15; Beschluss vom 26. Mai 2014, Az. 8 U 1096/14 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. September 2015 - 6 U 21/15 -, Rn. 55, und BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - XI ZR 478/15 -, juris).
  • OLG Koblenz, 07.10.2016 - 8 U 1167/15
    Der Umstand, dass die Parteien vorliegend die vorzeitige Ablösung des Darlehens zum 30. Juni 2013 vereinbart haben, beseitigt weder das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers noch steht dieser dem daraus folgenden Rückgewähranspruch entgegen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. September 2015 - 6 U 21/15 -, Rn. 59, juris - rechtskräftig, vgl. BGH, Beschluss vom 05. April 2016 - XI ZR 478/15 -, juris).
  • OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 922/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung der

    34 aa) Es dürfte - ohne dass diese Frage, soweit ersichtlich, höchstrichterlich bereits entschieden wäre - der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechen, dass ein "Aufhebungsvertrag" oder eine vergleichbare Vereinbarung weder das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers beseitigt noch dem daraus folgenden Rückgewähranspruch entgegen steht; eine diesbezügliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 29. September 2015 - 6 U 21/15 -, Rn. 59, juris) ist nach Rücknahme der Revision zwischenzeitlich rechtskräftig (BGH, Beschluss vom 05. April 2016 - XI ZR 478/15 -, juris).
  • LG Dortmund, 09.06.2017 - 3 O 119/16

    Widerruf eines Annuitätendarlehensvertrages bei unklarer Widerrufsbelehrung

    Die Klägerin hat indessen den gesetzlichen Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung nicht genügt (vgl. zum Ganzen: BGH, Urt. v. 24.01.2017 - XI ZR 183/15 - BeckRS 2017, 106636; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 29.09.2015 - 6 U 21/15 - BeckRS 2015, 17268; die gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vor dem BGH - XI ZR 478/15 - zurückgenommen; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016 - 6 U 46/16 - BeckRS 2016, 17249, Rn. 51 ff. u. 64 ff. (die dortige Belehrung zu den Verträgen vom 02.06.2008, Rn. 6, ist identisch mit der hier streitgegenständlichen Belehrung); Urt. v. 22.11.2016 - 6 U 48/16 - BeckRS 2016, 20002; Urt. v. 06.09.2016 - 6 U 207/15 - BeckRS 2016, 16274; OLG Koblenz, Urt. v. 29.07.2016 - 8 U 1049/15 - BeckRS 2016, 14830; LG Köln, Urt. v. 29.12.2016 - 15 O 195/16 - BeckRS 2016, 113060; LG Cottbus, Urt. v. 14.10.2016 - 2 O 142/16 - abrufbar unter: www.wvr-law.de ).
  • LG Trier, 16.11.2016 - 5 O 69/16
    Die dem Streit zugrundeliegende Rechtsfrage habe in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az: XI ZR 478/15) geklärt werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht