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   BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18   

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https://dejure.org/2019,11101
BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18 (https://dejure.org/2019,11101)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2019 - XI ZR 50/18 (https://dejure.org/2019,11101)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18 (https://dejure.org/2019,11101)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 945 ZPO, § ... 850k ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 552 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 522 Abs. 3 ZPO, § 544 ZPO, § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 522 der Zivilprozessordnung, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 1 ZPO, § 26 Nummer 8 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO, § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 140 BGB, § 26 Nr. 8 EGZPO, § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • rewis.io

    Statthaftigkeit der Revision gegen einen die Berufung zurückweisenden die Zulassung der Revision beinhaltenden Beschluss des Berufungsgerichts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1
    Statthaftigkeit einer Revision gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO ; Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Unstatthaftigkeit der Revision gegen Zurückweisungsbeschluss bei Revisionszulassung durch Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unstatthaftigkeit einer Revision gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Revision gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 221, 278
  • NJW 2019, 2034
  • ZIP 2019, 1739
  • MDR 2019, 957
  • FamRZ 2019, 1158
  • WM 2019, 866
  • JR 2021, 115
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18
    Dagegen kann die Zulassung des Rechtsmittels nicht dazu führen, dass ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet wird (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70 und vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10, FamRZ 2012, 1293 Rn. 6).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18
    Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Verfahrensrecht die Umdeutung einer Prozesshandlung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, WM 2008, 1231 Rn. 8, vom 10. Dezember 2014 - XII ZR 136/12, WM 2015, 1026 Rn. 9, vom 19. Mai 2015 - II ZB 16/14, juris und Urteil vom 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10

    Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18
    Dagegen kann die Zulassung des Rechtsmittels nicht dazu führen, dass ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet wird (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70 und vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10, FamRZ 2012, 1293 Rn. 6).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZR 136/12

    Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den Gewerberaummieter: Umfang einer

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18
    Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Verfahrensrecht die Umdeutung einer Prozesshandlung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, WM 2008, 1231 Rn. 8, vom 10. Dezember 2014 - XII ZR 136/12, WM 2015, 1026 Rn. 9, vom 19. Mai 2015 - II ZB 16/14, juris und Urteil vom 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 19.05.2015 - II ZB 16/14

    Umdeutung einer Rechtsbeschwerde in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18
    Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Verfahrensrecht die Umdeutung einer Prozesshandlung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, WM 2008, 1231 Rn. 8, vom 10. Dezember 2014 - XII ZR 136/12, WM 2015, 1026 Rn. 9, vom 19. Mai 2015 - II ZB 16/14, juris und Urteil vom 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 24.01.2019 - VII ZR 123/18

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht:

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18
    Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Verfahrensrecht die Umdeutung einer Prozesshandlung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, WM 2008, 1231 Rn. 8, vom 10. Dezember 2014 - XII ZR 136/12, WM 2015, 1026 Rn. 9, vom 19. Mai 2015 - II ZB 16/14, juris und Urteil vom 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in

    Mit der Zulassung der Revision kann die Revisibilität einer von Gesetzes wegen irrevisiblen Entscheidung nicht hergestellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18, WM 2019, 866 Rn. 15, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
  • BGH, 07.11.2023 - VIII ZR 168/22

    Widerruf eines Leasingvertrags; Verwerfung der Revision als unzulässig

    Die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung liegen bereits deshalb nicht vor, weil eine solche Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Wertgrenze gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht zulässig wäre (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18, BGHZ 221, 278 Rn. 17 f.).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Nach § 522 Abs. 3 ZPO wäre er wie ein die Berufung zurückweisendes Urteil, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, anfechtbar, d. h. mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO (eingehend BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18 -, Rn. 12 ff, juris).
  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

    Die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass das Berufungsgericht das Vorliegen sämtlicher Revisionszulassungsgründe gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO verneint, die Annahme eines Revisionszulassungsgrundes schließt eine Zurückweisung im Beschlussweg aus (BGH vom 19.3.2019 NJW 2019, 2034 Rn. 12).
  • BGH, 01.07.2021 - V ZR 204/20

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel

    Da gegen einen solchen Beschluss (nur) die Nichtzulassungsbeschwerde und nicht die Revision statthaft ist, entfaltet die Zulassung der Revision keine Bindungswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - IX ZR 50/18, BGHZ 221, 278 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 09.05.2022 - XI ZB 10/22

    Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten bei einem

    Das Berufungsgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen und das Gesetz sieht nur für den Fall der Verwerfung der Berufung als unzulässig durch Beschluss die Rechtsbeschwerde vor (§ 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO), während statthaftes Rechtsmittel gegen einen Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO nach § 522 Abs. 3 ZPO allein die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 ZPO ist (Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18, BGHZ 221, 278 Rn. 10 ff.).

    Die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung (s. dazu Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18, BGHZ 221, 278 Rn. 17 mwN) sind hier bereits deshalb nicht erfüllt, weil eine Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig wäre.

  • OLG Stuttgart, 23.11.2021 - 6 U 16/21

    Voraussetzungen zur Feststellung der Erledigung der Hauptsache

    Auch im Verfahrensrecht kommt die Umdeutung einer Prozesshandlung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 17. August 2021 - VIII ZB 14/21 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18 - Rn. 17, juris).
  • BGH, 04.03.2021 - I ZB 8/21

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine vollstreckungsgerichtliche

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Rechtmittel der Schuldnerin als Rechtsbeschwerde ausgelegt oder in eine solche umgedeutet werden kann (zu den Voraussetzungen für Letzteres vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18, BGHZ 221, 278 Rn. 17), weil auch diese unstatthaft wäre.
  • OLG Köln, 28.06.2021 - 9 U 30/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließung anlässlich

    Gegen einen Beschluss, mit dem eine Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, ist daher nur eine Nichtzulassungsbeschwerde statthaft, die überdies die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen aus § 544 ZPO und § 26 Nr. 8 EGZPO erfüllen muss (vgl. hierzu BGH NJW 2019, 2034).
  • OLG Schleswig, 23.12.2021 - 5 U 93/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EGBGB muss bei Bestehen eines Widerrufsrechts nach § 495 BGB ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausgezahltes Darlehen zurückzubezahlen und Zinsen zu vergüten, wobei der pro Tag zu zahlende Zinsbetrag unter Berücksichtigung des "vereinbarten Sollzinses" im Sinne des § 357a Abs. 3 Satz 1 BGB anzugeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 50/18, Rn. 20).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2022 - 25 T 353/22
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung bei

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