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   BGH, 12.12.2017 - XI ZR 552/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56583
BGH, 12.12.2017 - XI ZR 552/16 (https://dejure.org/2017,56583)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2017 - XI ZR 552/16 (https://dejure.org/2017,56583)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - XI ZR 552/16 (https://dejure.org/2017,56583)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung; Stillschweigende Annahme des Angebots zum Abschluss eines Beratungsvertrages durch die Aufnahme eines Beratungsgesprächs; Erforderliche rechtzeitige Übergabe des Prospekts vor der Zeichnung der Kommanditbeteiligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung; Stillschweigende Annahme des Angebots zum Abschluss eines Beratungsvertrages durch die Aufnahme eines Beratungsgesprächs; Erforderliche rechtzeitige Übergabe des Prospekts vor der Zeichnung der Kommanditbeteiligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anlageberatungsvertrag - und die Haftung der Bank

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kapitalanlage: Verjährungsfrist läuft ab Kenntnis des Prospektfehlers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 139/17

    Haftung der Altgesellschafter einer Fondsgesellschaft beim Beitritt eines

    Damit hat das Berufungsgericht für die Annahme grundsätzlicher Bedeutung zwar insbesondere auf die genannte - vom Bundesgerichtshof inzwischen aufgehobene (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - XI ZR 552/16, juris) - Entscheidung des OLG München abgestellt, die dieselbe Fondsgesellschaft betraf und in der das OLG München eine Fehlerhaftigkeit des Prospektes hinsichtlich der Darstellung der vermietbaren Gewerbefläche angenommen hatte.

    Sollte eine Aufklärungspflichtverletzung zu bejahen sein, wird das Berufungsgericht insbesondere zu prüfen haben, ob die grundsätzlich für den Anleger streitende Kausalitätsvermutung im Streitfall widerlegt ist, und ob die Beklagten - in Abhängigkeit von dem gegebenenfalls anzunehmenden Aufklärungsmangel - mit ihrer Verjährungseinrede durchdringen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - XI ZR 552/16, juris Rn. 15).

  • OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17

    Kapitalanleger-Musterentscheid zum Hannover Leasing Fonds Nr. 193

    Der Rechenschaftsbericht 2010 habe also die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen vermittelt, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12.12.2017, XI ZR 552/16 Rn.15 ausdrücklich entschieden habe.

    Soweit der BGH in dem von den Musterklägern zitierten Urteil vom 12.12.2017 (XI ZR 552/16, Rn.15) eine andere Auffassung vertritt (s. dazu Buck-Heeb, jurisPR-BKR 4/2018 Anm.2), teilt der Senat diese jedenfalls insoweit nicht, als aus dieser der Schluss gezogen wird, allein die Kenntnis von der prospektabweichenden Ausführung von das Fondsobjekt betreffenden Bauarbeiten vermittele grundsätzlich verjährungsauslösende Kenntnis von einem Prospektfehler.

    Außerdem habe der BGH am 12.12.2017 entschieden, dass bereits der Zugang eines kenntnisvermittelnden Geschäftsberichts ausreiche (XI ZR 552/16, Rn.15).

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