Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.09.2016

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   BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15   

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BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15 (https://dejure.org/2016,19469)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 (https://dejure.org/2016,19469)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 (https://dejure.org/2016,19469)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 355 Abs 1 S 2 BGB vom 02.12.2004, § 355 Abs 2 S 1 BGB vom 02.12.2004, § 355 Abs 3 BGB vom 02.12.2004, § 495 Abs 1 BGB
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift; Zusatz einer Fußnote; Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung; rechtsmissbräuchliche Ausübung und Verwirkung des Widerrufsrechts

  • webshoprecht.de

    In der Widerrufsbelehrung ist eine Postfachanschrift ausreichend

  • damm-legal.de

    Zur Frage, welche Änderungen die Gesetzlichkeitsfiktion der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung entfallen lassen

  • IWW

    § 495 Abs. 1 BGB, Art. ... 229 § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 22 Abs. 2, §§ 32, 38 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 355 Abs. 1, 2 BGB, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 14 Abs. 4 BGB-InfoV, § 355 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305 BGB, § 14 BGB-InfoV, Art. 245 EGBGB, § 16 BGB-InfoV, § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoV, Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 4 EGBGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 2 VerbrKrG, § 2 HWiG, § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB, § 355 Abs. 3 BGB, Art. 229 § 9 Abs. 1 EGBGB, 1991, § 495 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 242 BGB, Richtlinie 87/102/EWG, Art. 29 der Richtlinie 2008/48/EG, § 506 Satz 1 BGB, § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB, Art. 229 § 9 Abs. 2 EGBGB, § 7 VerbrKrG, § 495 BGB, § 361a BGB, § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB, Art. 229 § 32 EGBGB, §§ 346 ff. BGB, § 286 ZPO, § 320 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, Art. 229 § 22 Abs. 2, § 32 Abs. 1, § 38 Abs. 1 EGBGB, § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 492 Abs. 1a Satz 2 Halbsatz 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift zur Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht ; Angabe des Fußnotentextes "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" nach der Angabe "zwei Wochen" in der Widerrufsbelehrung; Grenzen der Bearbeitung des Musters für ...

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB a. F. §§ 495, 355; BGB § 242; EGBGB a. F. Art. 245; BGB-InfoV a. F. § 14
    Wirksamer Widerruf eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Grenzen der Bearbeitung des Musters für die Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung; zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung und zur Verwirkung des Widerrufsrechts ...

  • rewis.io

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift; Zusatz einer Fußnote; Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung; rechtsmissbräuchliche Ausübung und Verwirkung des Widerrufsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift zur Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht; Angabe des Fußnotentextes "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" nach der Angabe "zwei Wochen" in der Widerrufsbelehrung; Grenzen der Bearbeitung des Musters für ...

  • rechtsportal.de

    Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift zur Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht; Angabe des Fußnotentextes "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" nach der Angabe "zwei Wochen" in der Widerrufsbelehrung; Grenzen der Bearbeitung des Musters für ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen: Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift; Zusatz einer Fußnote; Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung; rechtsmissbräuchliche Ausübung und Verwirkung des Widerrufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Postfachanschrift genügt Anforderungen an Widerrufsbelehrung!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (71)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Frage, welche Änderungen die Gesetzlichkeitsfiktion der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung entfallen lassen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Postfachadresse als Adresse in der Widerrufsbelehrung reicht aus

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzureichende Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundschulddarlehen - und ihr Widerruf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    BGH entscheidet über die Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Postfachanschrift in Widerrufsbelehrung ist ausreichend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.07.2016)

    Verbraucher können Kreditverträge noch nach Jahren kündigen

  • n-tv.de (Pressebericht, 12.07.2016)

    Widerrufsbelehrung für ungültig erklärt - So nutzen Kreditnehmer das Urteil

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dauer des Rechts auf Darlehenswiderruf

  • hahn-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Frühestens Widerrufsbelehrungen der Sparkassen sind fehlerhaft - Bank- und Kapitalmarktrecht

  • hahn-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ausstieg aus teuren Finanzierungen - Widerruf von Baukrediten noch immer möglich | Bank- und Kapitalmarktrecht

  • widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassenbelehrung für falsch gehalten, Widerruf wirksam!

  • widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen des Widerrufs zugunsten der Banken

  • wr-recht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht privater Kreditnehmer gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen-Belehrung fehlerhaft (frühestens und Fußnote Frist im Einzelfall)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frühestens-Widerrufsbelehrungen der Sparkassen sind fehlerhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen-Belehrungen 2002-2009 gekippt - Widerruf Darlehensvertrag wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit des Widerrufs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Verbraucher ist entweder ordnungsgemäß belehrt oder nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen-Widerrufsbelehrung rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Widerrufen geklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung bzw. kein Rechtsmissbrauch beim Widerruf von Darlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung können widerrufen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassenbelehrung falsch - Darlehen widerrufbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen: Banken bekommen Grenzen aufgezeigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte gestärkt: Widerrufsbelehrung der Sparkasse ist fehlerhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehensverträgen: Verbraucherrechte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei frühestens-Belehrung der Sparkassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Krediten noch Jahre nach Vertragsschluss ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf auch bei unwesentlichen Belehrungsfehlern möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf: Bittere Kost für Banken und Sparkassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Darlehen weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte der Verbraucher beim Widerruf von Darlehensverträgen gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Änderungen der Musterwiderrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Verbraucherdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen-Belehrung (Frühestens mit Erhalt der Belehrung) fehlerhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Verbraucherdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf Darlehensvertrag: Verwirkung, Rechtsmissbrauch und Änderung des gesetzlichen Musters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf: Keine Verwirkung oder Rechtsmissbrauch festgestellt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Verbraucherdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf gegenüber der Nassauischen Sparkasse durchsetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf: Helaba Dublin auch mit Frühestens erwischt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen: Verbraucherrechte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehensvertrag weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ewiges Widerrufsrecht und Verwirkung

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Postfachanschrift in Widerrufsbelehrung ist ausreichend

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Erfolge bei Kreditwiderruf gegen die Commerzbank AG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung oder Rechtsmissbrauch beim Widerruf von Darlehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerruf: Weder Verwirkung noch Rechtsmissbrauch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf: Bittere Kost für Banken und Sparkassen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerruf auch bei unwesentlichen Belehrungsfehlern möglich

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit des Widerrufsrechts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerruf von Darlehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Alte Darlehensverträge: Wie ewig ist das ewige Widerrufsrecht?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung; Gesetzlichkeitsfiktion; Rechtsmissbrauch; Verwirkung (zur Muster-Widerrufsbelehrung des Sparkassenverlags Stand 2005)

Sonstiges (4)

  • wvr-law.de (Sitzungsbericht, 12.07.2016)

    Verhandlung am Bundesgerichtshof - Wie die Sparkasse Nürnberg gegen das ewige Widerrufsrecht kämpft

  • anwalt-suchservice.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Widerruf von Darlehen: Verbrauchern erneut den Rücken gestärkt

  • anwalt-suchservice.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Widerruf von Darlehen: Widerrufsjoker Flügel verleiht

  • anwalt-suchservice.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Widerruf gegenüber der Nassauischen Sparkasse durchsetzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 123
  • NJW 2016, 3512
  • ZIP 2016, 1958
  • MDR 2016, 1254
  • MDR 2016, 13
  • WM 2016, 1930
  • BB 2016, 1666
  • BB 2016, 2572
 
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Wird zitiert von ... (597)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Da das Berufungsgericht - von seinem Rechtsstandpunkt aus konsequent - zu einem Rechtsmissbrauch der Kläger im Zusammenhang mit der Ausübung des Widerrufsrechts nach Maßgabe des Senatsurteils vom 12. Juli 2016 (XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 42 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) und zu den Rechtsfolgen des Widerrufs keine Feststellungen getroffen hat, ist die Sache nicht zur Endentscheidung reif.
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Soweit sie von der Beklagten Nutzungsersatz auf von ihr erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen beansprucht, kann sie sich auf die widerlegliche Vermutung berufen, die Beklagte habe, sofern zu Gunsten der Klägerin spiegelbildlich § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 geltenden Fassung Anwendung findet, Nutzungen in Höhe von zweieinhalb Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und sonst Nutzungen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen (Senatsurteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 58, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Die von der Beklagten vorformulierte Widerrufsbelehrung genügte, was der Senat selbst bestimmen kann (Senatsurteile vom 6. Dezember 2011 - XI ZR 401/10, WM 2012, 262 Rn. 22 f., vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 15, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 12, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ), bei den Angaben zu den Voraussetzungen des Fristbeginns nicht den gesetzlichen Vorgaben und war damit ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände ihrer Erteilung unwirksam.

    Entscheidend ist nur, ob die Belehrung durch ihre missverständliche Fassung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08, WM 2009, 1497 Rn. 25, vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 26 und vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 23; BGH, Urteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 94/14, NJW 2015, 3582 Rn. 12).

    c) Auf die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geltenden Fassung (künftig: a.F.) kann sich die Beklagte nicht berufen, weil sie das Muster für die Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der zwischen dem 8. Dezember 2004 und dem 31. März 2008 geltenden Fassung nicht verwendet hat (Senatsurteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 22 ff.).

    Schließlich hat das Berufungsgericht nach Maßgabe der nach dem Erlass des Berufungsurteils ergangenen Senatsurteile vom 12. Juli 2016 (XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 14 ff., 38 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 31 ff.) die Voraussetzungen verkannt, unter denen das Widerrufsrecht des Verbrauchers als unzulässige Rechtsausübung qualifiziert werden oder verwirkt sein kann.

    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 40 und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 37).

    Der Senat verweist sie daher zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), das nach Maßgabe der Senatsurteile vom 12. Juli 2016 (XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 41 und XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 33 ff.) und vom 11. Oktober 2016 (XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30 f.) zu § 242 BGB weitere Feststellungen zu treffen haben wird.

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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2016 - XI ZR 564/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37548
BGH, 19.09.2016 - XI ZR 564/15 (https://dejure.org/2016,37548)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2016 - XI ZR 564/15 (https://dejure.org/2016,37548)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2016 - XI ZR 564/15 (https://dejure.org/2016,37548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Münster, 12.01.2017 - 14 O 317/16

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des

    Wegen der Fehlerhaftigkeit dieser Belehrung wird Bezug genommen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2016 - XI ZR 564/15 -.
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