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   BGH, 24.04.2018 - XI ZR 573/17   

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https://dejure.org/2018,13327
BGH, 24.04.2018 - XI ZR 573/17 (https://dejure.org/2018,13327)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - XI ZR 573/17 (https://dejure.org/2018,13327)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17 (https://dejure.org/2018,13327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Darlehensvertrag: Klarheit und Verständlichkeit der Information zu den Widerrufsfolgen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Darlehensvertrag: Klarheit und Verständlichkeit der Information zu den Widerrufsfolgen

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - XI ZR 573/17
    Die von der Beklagten erteilte Widerrufsinformation entspricht den gesetzlichen Anforderungen des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB in der vom 30. Juli 2010 bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 19 ff. und vom 5. Dezember 2017 - XI ZR 253/15, juris Rn. 19 ff.).
  • BGH, 05.12.2017 - XI ZR 253/15
    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - XI ZR 573/17
    Die von der Beklagten erteilte Widerrufsinformation entspricht den gesetzlichen Anforderungen des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB in der vom 30. Juli 2010 bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 19 ff. und vom 5. Dezember 2017 - XI ZR 253/15, juris Rn. 19 ff.).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

    Demgemäß entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Gestaltungen wie die von der Beklagten gewählte wirksam sind (Senatsurteile vom 22. November 2016, aaO, Rn. 13 ff., vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 19 ff. und vom 5. Dezember 2017 - XI ZR 253/15, juris Rn. 19 ff.; Senatsbeschluss vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17, juris).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2023 - 4 U 97/22

    Rechtsanwaltshaftung in einem Darlehenswiderrufsfall: Regress des

    Eine entgegenstehende Entscheidung habe der Bundesgerichtshof erst mit Beschluss vom 24.04.2018 (Az XI ZR 573/17) getroffen.

    Bis zur Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 24.04.2018 (Az XI ZR 573/17) habe die Beklagte ihre Beratungspflicht gegenüber den Mandanten nicht verletzt.

    (c) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2018 (XI ZR 573/17) bekräftigt, - entgegen der Auffassung des Landgerichts -, dass die Frage der Wirksamkeit der Klausel aus Sicht des Bundesgerichtshofs bereits zuvor hinreichend geklärt war und er sich lediglich klarstellend nochmals eindeutig zu der Klausel geäußert hat.

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 15 U 190/18

    Ansprüche aus Höchstbetragsbürgschaften

    Dass formularmäßige "Sammelbelehrungen" für eine Vielzahl von Verträgen, die im konkreten Einzelfall dann ggf. nicht einschlägige, in der (damaligen) Musterwiderrufsbelehrung (nebst Gestaltungshinweisen) aber durchaus auch enthaltene Passagen enthalten, jedenfalls nicht generell zur Annahme einer Unrichtigkeit einer Widerrufsbelehrung führen, hat auch der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang bereits mehrfach entschieden (vgl. nur BGH v. 24.04.2018 - XI ZR 573/17, BeckRS 2018, 9217; v. 24.01.2017 - XI ZR 66/16, BeckRS 2017, 101784 Rn. 11; siehe zudem OLG Köln v. 25.10.2017 - 13 U 179/15, juris, Rn. 56 ff. und OLG Stuttgart v. 18.12.2018 - 6 U 189/16, juris Rn. 24 zu überflüssigem Hinweis auf Verträge über Zusatzleistungen im Rahmen der Widerrufsfolgen).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2021 - 4 U 27/20

    Zur Pflichtangabe des Betrags, der Anzahl und der Fälligkeit der einzelnen

    Dieser Zusatz beeinträchtigt die Klarheit und Verständlichkeit der Information unabhängig davon nicht, ob der Darlehensgeber tatsächlich Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat (BGH, Beschluss vom 24.4.2018 - XI ZR 573/17 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften

    Dieser Zusatz beeinträchtigt die Klarheit und Verständlichkeit der Information unabhängig davon nicht, ob der Darlehensgeber tatsächlich Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2020 - 6 U 182/19

    Muster für Widerrufsinformation in Verbraucherkreditvertrag: keine

    Dieser Zusatz beeinträchtigt die Klarheit und Verständlichkeit der Information unabhängig davon nicht, ob der Darlehensgeber tatsächlich Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2019 - 4 U 99/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Einen im Rahmen einer Ankreuzoption zum Bestandteil der Widerrufsinformation gemachten Hinweis auf eine solche etwaige Ersatzpflicht für Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen hat der XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zudem bereits mit Beschluss vom 24.04.2018 (XI ZR 573/17, juris) für die gleichlautende Vorschrift in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2010 als formal und inhaltlich gesetzeskonform erkannt.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 4 U 95/18

    Anforderungen an die Pflichtangaben beim Abschluss eines

    Einen im Rahmen einer Ankreuzoption zum Bestandteil der Widerrufsinformation gemachten Hinweis auf eine solche etwaige Ersatzpflicht für Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen hat der XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zudem bereits mit Beschluss vom 24. April 2018 (XI ZR 573/17, juris) als formal und inhaltlich gesetzeskonform erkannt.
  • BGH, 09.07.2019 - XI ZR 53/18

    Angabepflicht von Provisionskosten eines Darlehensvertrags; Erfordernis der

    Ferner liegt keine Abweichung von der Senatsrechtsprechung vor (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17, juris, zu einer praktisch wortgleichen Widerrufsinformation der Beklagten).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 4 U 97/18

    Anforderungen an die Pflichtangaben beim Abschluss eines

    Einen im Rahmen einer Ankreuzoption zum Bestandteil der Widerrufsinformation gemachten Hinweis auf eine solche etwaige Ersatzpflicht für Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen hat der XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zudem bereits mit Beschluss vom 24.04.2018 (XI ZR 573/17, juris) als formal und inhaltlich gesetzeskonform erkannt.
  • OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18

    Darlehen; Widerruf; Pflichtangaben; Aufrechnungsverbot

  • OLG Brandenburg, 26.10.2018 - 4 U 40/18

    Widerruf eines Darlehensvertrags

  • OLG Hamm, 21.12.2020 - 31 U 308/20

    Widerruf oder Kündigung grundpfandrechtlich besicherter Darlehensverträge;

  • OLG Frankfurt, 02.08.2021 - 17 U 105/20

    Unwirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Stuttgart, 22.12.2020 - 6 U 212/19

    Immobiliendarlehensvertrag: Pflichtverletzung bei Ausübung eines nicht

  • AG Dortmund, 02.07.2019 - 425 C 9251/18

    Darlehen, Widerruf, Widerrufsinformation, Verwirkung, Belehrung

  • OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

  • OLG Bamberg, 17.04.2019 - 8 U 153/18

    Zeitliche Beschränkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherkreditverträgen trotz

  • OLG Stuttgart, 25.04.2023 - 6 U 213/21

    Anforderungen an die Widerrufsinformation eines Verbraucherimmobiliendarlehens;

  • LG Köln, 23.05.2019 - 15 O 379/18
  • OLG Frankfurt, 02.02.2022 - 24 U 250/20

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wegen Gesetzesfiktion

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