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BGH, 16.12.2008 - XI ZR 574/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnraummietvertrag
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 04.04.2007 - 4 O 236/06
- OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 15 U 71/07
- BGH, 16.12.2008 - XI ZR 574/07
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.05.2011 - XI ZR 391/09
Lastschriftverkehr: Genehmigungsbedürftigkeit einer Lastschrift bei Umbuchung …
Veranlasst nämlich dieser - wie hier der Schuldner - im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens eine Zahlung von seinem bei der Zahlstelle geführten Girokonto auf ein eigenes Konto bei der ersten Inkassostelle, so hat er mit dem Auftrag zum Lastschrifteinzug an die erste Inkassostelle regelmäßig zugleich seine Einwilligung mit der Belastung des Kontos bei der Zahlstelle erteilt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - XI ZR 574/07, juris). - OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - 15 U 78/12
Rückforderung auf ein Anderkonto des Insolvenzverwalters gezahlter Beträge
Nach dem Beschluss des BGH vom 16.12.2008 ( XI ZR 574/07, Bl. 42 d.A. ) und der Entscheidung des BGH vom 10.05.2011 ( XI ZR 391/09 ) bedarf es zur Wirksamkeit einer solchen Buchung keiner Genehmigung. - OLG Hamburg, 10.03.2011 - 13 U 33/11
Lastschrifteinzugsverfahren: Widerrufsrecht des Kontoinhabers bei Umbuchung …
Das Urteil des Landgerichts steht im Einklang mit der durch den BGH (XI ZR 574/07) bestätigten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.11.07 und weicht auch nicht von der o.g. Entscheidung des OLG München ab, die zur Frage der Anforderungen an eine Zustimmung oder Genehmigung in Fällen von Umbuchungen per Lastschrift keine näheren Aussagen trifft.