Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2008 - XI ZR 574/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13860
BGH, 16.12.2008 - XI ZR 574/07 (https://dejure.org/2008,13860)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - XI ZR 574/07 (https://dejure.org/2008,13860)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - XI ZR 574/07 (https://dejure.org/2008,13860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.05.2011 - XI ZR 391/09

    Lastschriftverkehr: Genehmigungsbedürftigkeit einer Lastschrift bei Umbuchung

    Veranlasst nämlich dieser - wie hier der Schuldner - im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens eine Zahlung von seinem bei der Zahlstelle geführten Girokonto auf ein eigenes Konto bei der ersten Inkassostelle, so hat er mit dem Auftrag zum Lastschrifteinzug an die erste Inkassostelle regelmäßig zugleich seine Einwilligung mit der Belastung des Kontos bei der Zahlstelle erteilt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - XI ZR 574/07, juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - 15 U 78/12

    Rückforderung auf ein Anderkonto des Insolvenzverwalters gezahlter Beträge

    Nach dem Beschluss des BGH vom 16.12.2008 ( XI ZR 574/07, Bl. 42 d.A. ) und der Entscheidung des BGH vom 10.05.2011 ( XI ZR 391/09 ) bedarf es zur Wirksamkeit einer solchen Buchung keiner Genehmigung.
  • OLG Hamburg, 10.03.2011 - 13 U 33/11

    Lastschrifteinzugsverfahren: Widerrufsrecht des Kontoinhabers bei Umbuchung

    Das Urteil des Landgerichts steht im Einklang mit der durch den BGH (XI ZR 574/07) bestätigten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.11.07 und weicht auch nicht von der o.g. Entscheidung des OLG München ab, die zur Frage der Anforderungen an eine Zustimmung oder Genehmigung in Fällen von Umbuchungen per Lastschrift keine näheren Aussagen trifft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht