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   BGH, 15.05.2018 - XI ZR 584/16   

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https://dejure.org/2018,18843
BGH, 15.05.2018 - XI ZR 584/16 (https://dejure.org/2018,18843)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2018 - XI ZR 584/16 (https://dejure.org/2018,18843)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - XI ZR 584/16 (https://dejure.org/2018,18843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsanspruch eines Teils geleisteter "Vorfälligkeitsentschädigungen" und auf Erstattung vorgerichtlich verauslagter Anwaltskosten nach Widerruf der auf den Abschluss zweier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten Willenserklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 495 Abs. 1 ; EGBGB § 38 Abs. 1
    Rückzahlungsanspruch eines Teils geleisteter "Vorfälligkeitsentschädigungen" und auf Erstattung vorgerichtlich verauslagter Anwaltskosten nach Widerruf der auf den Abschluss zweier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten Willenserklärungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19

    Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele

    Denn wenn ein Mitgläubiger Leistung an sich statt an alle Mitgläubiger beantragt, ist darin im Sinne einer qualitativen Beschränkung der Antrag auf Leistung an alle Mitgläubiger enthalten, auf den - sofern der Anspruch besteht - die Verurteilung ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu lauten hat (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 584/16 -, BeckRS 2018, 14424, Rn. 16 m.w.N.; Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03 -, NJW-RR 2005, S. 955).
  • OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21

    Leistungsklage abgewiesen: Berufung mit Feststellungsantrag zulässig?

    Macht ein Kläger einen Teilbetrag aus mehreren selbständigen Ansprüchen geltend, muss er gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO im Einzelnen angeben, wie er die geltend gemachte Gesamtsumme ziffernmäßig auf die verschiedenen Ansprüche verteilt wissen will, oder mindestens eine Reihenfolge angeben, in welcher die Ansprüche bis zu der von ihm geltend gemachten Gesamtsumme gefordert werden (st. Rspr.: BGH, Beschluss vom 2. Mai 2017 - VI ZR 85/16, Rn. 10; Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 584/16, Rn.13).
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