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   BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17   

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https://dejure.org/2018,23180
BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17 (https://dejure.org/2018,23180)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2018 - XI ZR 613/17 (https://dejure.org/2018,23180)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17 (https://dejure.org/2018,23180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erreichen der erforderlichen Mindestbeschwer in Höhe von 20.000 EUR für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 544
    Erreichen der erforderlichen Mindestbeschwer in Höhe von 20.000 EUR für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 544
    Erreichen der erforderlichen Mindestbeschwer in Höhe von 20.000 EUR für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückabzuwicklung nach Widerruf - Streitwert und Beschwer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17
    Maßgeblich sind im Falle einer solchen Feststellungsklage die Zinsund Tilgungsleistungen bis zum Widerruf (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).

    Aus dem Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2016 (XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 f.) ergibt sich nichts anderes (aA Lechner, WM 2017, 737, 744; OLG München, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 19 W 2119/16, juris Rn. 15 ff.), denn auch dieser Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem die dortigen Kläger die Feststellung begehrt hatten, ihren Darlehensvertrag "wirksam widerrufen" zu haben.

    Der daneben von ihnen begehrten negativen Feststellung, der dortigen Beklagten nicht mehr als einen von ihnen aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses errechneten Saldo zu schulden, hat der Senat keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Wert beigemessen (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, aaO Rn. 3, 5).

  • BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17
    Maßgeblich sind im Falle einer solchen Feststellungsklage die Zinsund Tilgungsleistungen bis zum Widerruf (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • OLG München, 01.02.2017 - 19 W 2119/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17
    Aus dem Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2016 (XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 f.) ergibt sich nichts anderes (aA Lechner, WM 2017, 737, 744; OLG München, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 19 W 2119/16, juris Rn. 15 ff.), denn auch dieser Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem die dortigen Kläger die Feststellung begehrt hatten, ihren Darlehensvertrag "wirksam widerrufen" zu haben.
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 398/16

    Wert der Beschwer bei Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17
    Maßgeblich sind im Falle einer solchen Feststellungsklage die Zinsund Tilgungsleistungen bis zum Widerruf (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln, so dass für den Wert der Beschwer, wenn auf Feststellung geklagt wird, dass sich der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, die Leistungen maßgeblich sind, die der Darlehensnehmer gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 f.).
  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17
    Maßgeblich sind im Falle einer solchen Feststellungsklage die Zinsund Tilgungsleistungen bis zum Widerruf (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 04.12.2018 - XI ZR 196/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Der Wert der Feststellung, dass die Kläger der Beklagten ab dem Zeitpunkt des Widerrufs auf das streitgegenständliche Darlehen keine Zins- und Tilgungsleistungen zu leisten haben, richtet sich - ebenso wie die im Hinblick auf das Klageziel vergleichbare Feststellung der infolge des (wirksamen) Widerrufs erfolgten Umwandlung des Darlehensverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis - nach der Hauptforderung, die die Kläger gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meinen und die sich auf 14.419 EUR beläuft (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2 und vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 2).

    Daneben hat die negative Feststellung, dass die Kläger der Beklagten nicht mehr als den von ihnen aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses errechneten Saldo schulden, keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Wert (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2016 aaO Rn. 3 und vom 10. Juli 2018 aaO Rn. 4).

  • BGH, 24.07.2018 - XI ZR 740/17

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Rückabwicklung

    b) Verlangt ein Darlehensnehmer - wie hier die Kläger - nach Widerruf seiner auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung die Zahlung eines sich nach Aufrechnung zu seinen Gunsten ergebenden Saldos, ist gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 ZPO für den Streitwert und die Beschwer allein der geforderte Betrag maßgeblich (Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, Umdruck Seite 3 und - XI ZR 149/18, Umdruck Seite 3).
  • BGH, 16.07.2019 - XI ZR 538/18

    Auswirkungen eines Antrags auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung eines

    Denn der Wert von positiven wie negativen Feststellungsanträgen in Widerrufsfällen richtet sich nach den Zins- und Tilgungsleistungen, die der widerrufende Darlehensnehmer auf den in Streit stehenden Vertrag bis zum Widerruf erbracht hat (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 aaO, vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2 und vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.04.2020 - XI ZR 12/19

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts; Rückabwicklung eines

    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der hier maßgeblichen bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung gemäß §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs beendet ist, so sind für den Streitwert die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2 und vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2023 - 6 U 27/22

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Immobiliardarlehensvertrags

    Die Ausführungen des Landgerichts sind für die erste wie die zweite Instanz zutreffend: Zu Recht hat das Landgericht bei der Bemessung des Streitwerts der negativen Feststellungsklage die bis zum Widerruf geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen zugrunde gelegt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17 -, juris; Zöller/ Herget, ZPO, 24. Auflage 2022, Rn. 16.209).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19

    Verbraucherdarlehen zur Fahrzeugfinanzierung: Angabe eines Zinsbetrags in der

    Klagt der Darlehensnehmer nach Widerruf mit seiner Leistungsklage den bezifferten Saldo ein, der sich nach seiner Auffassung infolge des Widerrufs zu seinen Gunsten ergibt, richtet sich der Streitwert nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (BGH, Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2019 - XI ZR 500/18

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren bezüglich der Rückabwicklung eines

    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der hier maßgeblichen bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung gemäß §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs beendet ist, so sind für den Streitwert die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 2 und vom 16. Juli 2019 - XI ZR 538/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.10.2020 - XI ZR 522/19

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren i.R.d.

    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der hier maßgeblichen bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung gemäß §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs beendet ist, so sind für den Streitwert die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2 und vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.11.2018 - XI ZR 228/18

    Bemessen des Werts der mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

    Demgegenüber bemisst sich der Wert der Beschwer im Fall eines - wie hier - von der Darlehensnehmerin nach dem Widerruf ihrer Vertragserklärung und der Saldierung der sich aus §§ 346 ff. BGB ergebenden wechselseitigen Rückgewähr- und Herausgabeansprüche aufgrund einer Aufrechnung allein noch erhobenen Anspruchs auf Zahlung des sich zu ihren Gunsten ergebenden Saldos, wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4 sowie vom 18. September 2018 - XI ZR 703/17, juris Rn. 3), nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (§§ 3, 4 Abs. 1 Halbs. 1 ZPO).
  • BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden

    Demgegenüber bemisst sich der Wert der Beschwer im Falle eines - wie hier mit dem Antrag zu 1 - vom Darlehensnehmer nach dem Widerruf seiner Vertragserklärung und der Saldierung der sich aus §§ 346 ff. BGB ergebenden wechselseitigen Rückgewähr- und Herausgabeansprüche aufgrund einer Aufrechnung erhobenen Anspruches auf Zahlung des sich zu seinen Gunsten aus einem von mehreren Darlehensverträgen ergebenden Saldos nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (§§ 3, 4 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2020 - 6 U 291/20

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung: Anwendung der

  • BGH, 23.10.2018 - XI ZR 81/18

    Bemessen des Werts der mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

  • OLG Stuttgart, 25.04.2023 - 6 U 213/21

    Anforderungen an die Widerrufsinformation eines Verbraucherimmobiliendarlehens;

  • OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 6 U 171/20

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines PKW-Kaufs:

  • OLG Frankfurt, 08.05.2019 - 17 U 197/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Annahmeverzug ohne wörtliches Angebot

  • OLG Stuttgart, 21.12.2020 - 6 U 233/20

    Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung: Unzureichende Angaben über die

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 6 W 37/19

    Widerruf eines Darlehensvertrages; Bemessung des Gesamtstreitwert nach der Höhe

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