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   BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17   

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https://dejure.org/2018,32792
BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17 (https://dejure.org/2018,32792)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2018 - XI ZR 703/17 (https://dejure.org/2018,32792)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2018 - XI ZR 703/17 (https://dejure.org/2018,32792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d. Rückabwicklung eines Darlehensvertrags aufgrund Widerrufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; BGB a.F. § 357 Abs. 1 S. 1
    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d. Rückabwicklung eines Darlehensvertrags aufgrund Widerrufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17

    Erreichen der erforderlichen Mindestbeschwer in Höhe von 20.000 EUR für die

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Demgegenüber bemisst sich der Wert der Beschwer im Falle eines - wie hier mit dem Antrag zu 1 - vom Darlehensnehmer nach dem Widerruf seiner Vertragserklärung und der Saldierung der sich aus §§ 346 ff. BGB ergebenden wechselseitigen Rückgewähr- und Herausgabeansprüche aufgrund einer Aufrechnung erhobenen Anspruches auf Zahlung des sich zu seinen Gunsten aus einem von mehreren Darlehensverträgen ergebenden Saldos nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (§§ 3, 4 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 398/16

    Wert der Beschwer bei Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs "beendet" ist bzw. sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, so sind für Streitwert und Beschwer die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 1, 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18

    Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Demgegenüber bemisst sich der Wert der Beschwer im Falle eines - wie hier mit dem Antrag zu 1 - vom Darlehensnehmer nach dem Widerruf seiner Vertragserklärung und der Saldierung der sich aus §§ 346 ff. BGB ergebenden wechselseitigen Rückgewähr- und Herausgabeansprüche aufgrund einer Aufrechnung erhobenen Anspruches auf Zahlung des sich zu seinen Gunsten aus einem von mehreren Darlehensverträgen ergebenden Saldos nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (§§ 3, 4 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs "beendet" ist bzw. sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, so sind für Streitwert und Beschwer die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 1, 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs "beendet" ist bzw. sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, so sind für Streitwert und Beschwer die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 1, 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs "beendet" ist bzw. sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, so sind für Streitwert und Beschwer die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 1, 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs "beendet" ist bzw. sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, so sind für Streitwert und Beschwer die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 1, 6 ff., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.07.2015 - XI ZR 263/14

    Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - XI ZR 703/17
    Für den Wert der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer ist nicht die Beschwer des Beschwerdeführers aus dem Berufungsurteil, sondern der Wert des Beschwerdegegenstandes für das beabsichtigte Revisionsverfahren maßgeblich (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2015 - XI ZR 263/14, BGHZ 206, 276 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 27.11.2018 - XI ZR 452/17

    Maßgeblichkeit der bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen für

    Begehrt ein Darlehensnehmer die Feststellung, dass sich ein Darlehensvertrag, der im Fall eines wirksamen Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, aufgrund eines Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, sind für Streitwert und Beschwer die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen maßgeblich (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 f., vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 5, vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris, vom 21. Februar 2017 - XI ZR 398/16, juris Rn. 2 und vom 18. September 2018 - XI ZR 703/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.11.2018 - XI ZR 228/18

    Bemessen des Werts der mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

    Demgegenüber bemisst sich der Wert der Beschwer im Fall eines - wie hier - von der Darlehensnehmerin nach dem Widerruf ihrer Vertragserklärung und der Saldierung der sich aus §§ 346 ff. BGB ergebenden wechselseitigen Rückgewähr- und Herausgabeansprüche aufgrund einer Aufrechnung allein noch erhobenen Anspruchs auf Zahlung des sich zu ihren Gunsten ergebenden Saldos, wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4 sowie vom 18. September 2018 - XI ZR 703/17, juris Rn. 3), nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (§§ 3, 4 Abs. 1 Halbs. 1 ZPO).
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