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   BGH, 27.02.2007 - XI ZR 75/06   

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https://dejure.org/2007,10989
BGH, 27.02.2007 - XI ZR 75/06 (https://dejure.org/2007,10989)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - XI ZR 75/06 (https://dejure.org/2007,10989)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - XI ZR 75/06 (https://dejure.org/2007,10989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsrisiko gegenüber einem am Auskunftsverfahren nicht beteiligten Dritten als ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber dem Auskunft Begehrenden; Festsetzung des Streitwertes

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - XI ZR 75/06
    Das Interesse der Beklagten, die verlangte Auskunft nicht erteilen zu müssen, bemisst sich nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten sowie nach ihrem etwaigen Geheimhaltungsinteresse (GSZ BGHZ 128, 85, 89 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349, 3350).

    Aus einem etwaigen Haftungsrisiko gegenüber einem am Auskunftsverfahren nicht beteiligten Dritten kann ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber dem Auskunft Begehrenden nicht hergeleitet werden (BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349, 3350).

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - XI ZR 75/06
    Das Interesse der Beklagten, die verlangte Auskunft nicht erteilen zu müssen, bemisst sich nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten sowie nach ihrem etwaigen Geheimhaltungsinteresse (GSZ BGHZ 128, 85, 89 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349, 3350).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - XI ZR 75/06
    Das Interesse der Beklagten, die verlangte Auskunft nicht erteilen zu müssen, bemisst sich nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten sowie nach ihrem etwaigen Geheimhaltungsinteresse (GSZ BGHZ 128, 85, 89 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349, 3350).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 305/14

    Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Gegenstandswerts; Frist für

    Dieses Interesse bemisst sich nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der mit der Erteilung der Auskunft verbunden ist, sowie nach einem etwaigen  hier nicht gegebenen  Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994  GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff., vom 27. Februar 2007  XI ZR 75/06, juris und vom 18. September 2008  IX ZR 240/06, juris Rn. 2).
  • AG Berlin-Mitte, 19.12.2008 - 114 C 3088/08

    Zu den rechtlichen Wirkungen einer schriftlichen Schuldübernahmeerklärung eines

    An die Stelle des Rechtsfahrgebotes tritt die Pflicht zum Spurhalten (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 -XI ZR 75/06-).
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