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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2017 - XI ZR 79/16   

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BGH, 26.09.2017 - XI ZR 79/16 (https://dejure.org/2017,40193)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2017 - XI ZR 79/16 (https://dejure.org/2017,40193)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2017 - XI ZR 79/16 (https://dejure.org/2017,40193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 26.09.2017 - XI ZR 79/16
    Der Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB auf Rückzahlung unbilliger Entgelte entsteht im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht erst mit Rechtskraft des Urteils, das die Unbilligkeit feststellt, sondern bereits mit Zahlung des überhöhten Entgelts (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnZR 49/08, BeckRS 2009, 22099, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 508/15

    Sparvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei fehlender Einbeziehung oder

    Auszug aus BGH, 26.09.2017 - XI ZR 79/16
    Auch im Falle unwirksamer Zinsanpassungsklauseln, bei denen die bestehende Regelungslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung ohne Rückgriff auf §§ 315, 316 BGB zu schließen ist (BGH, Urteil vom 14. März 2017 - XI ZR 508/15, WM 2017, 808 Rn. 19 ff.), entsteht ein etwaiger Bereicherungsanspruch nicht erst mit Rechtskraft des Urteils, das auf die rechtmäßige Zinsanpassung erkennt.
  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

    a) Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Zinsleistung zu bewirken war (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.1.2016 - I-14 U 180/14, zitiert nach juris, Rn 57ff.; bestätigt durch BGH, Beschl. vom 26.9.2017 - XI ZR 79/16, zitiert nach juris).

    Zu diesem Zeitpunkt entsteht zwar der Rückforderungsanspruch im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB (BGH, Beschl. vom 26.9.2017 - XI ZR 79/16, zitiert nach juris).

    Maßgeblich ist, unabhängig davon, ob die rechtliche Würdigung erfolgt ist, die Kenntnis von den Tatsachen, die das Verfolgen der Ansprüche ermöglicht hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.1.2016 - I-14 U 180/14, zitiert nach juris, Rn 65.; bestätigt durch BGH, Beschl. vom 26.9.2017 - XI ZR 79/16, zitiert nach juris).

  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 26. September 2017 - XI ZR 79/16, juris) zur Fälligkeit des bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruchs wegen überzahlter Zinsen sei auf den hier im Streit stehenden vertraglichen Zinsanspruch nicht übertragbar.
  • LG Saarbrücken, 26.02.2021 - 1 O 197/20

    Prämiensparvertrag: Beginn der Verjährungsfrist des Korrektur- oder

    Höchstrichterlich entschieden ist, dass der bereicherungsrechtliche Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Zinszahlungen aufgrund einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel entstanden ist mit jeder fehlerhaften Belastung in der Kontoführung während der Laufzeit des Darlehens - nicht erst mit der Rechtskraft des Urteils, das auf die rechtmäßige Zinsanpassung erkennt, womit sich die Entscheidungen insbesondere auseinandersetzen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2016, 14 U 180/14, Rdn. 54 ff nach juris; BGH, Beschluss vom 26.09.2017, XI ZR 79/16, juris - begründete Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde), sondern zudem auch nicht erst mit der Kündigung des Darlehens.
  • LG Duisburg, 27.08.2021 - 3 O 301/20

    Zum Anspruch auf Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen

    Zu diesem Zeitpunkt entsteht zwar der Rückforderungsanspruch im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB (BGH, Beschluss vom 26.09.2017 - XI ZR 79/16).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2017 - XI ZR 79/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45092
BGH, 30.10.2017 - XI ZR 79/16 (https://dejure.org/2017,45092)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2017 - XI ZR 79/16 (https://dejure.org/2017,45092)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2017 - XI ZR 79/16 (https://dejure.org/2017,45092)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zurückweisung der Gehörsrüge gegen den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zurückweisung der Gehörsrüge gegen den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 30.10.2017 - XI ZR 79/16
    Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen, der im Anwendungsbereich des § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 24).
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