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   BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19   

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https://dejure.org/2020,16902
BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19 (https://dejure.org/2020,16902)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2020 - XI ZR 81/19 (https://dejure.org/2020,16902)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - XI ZR 81/19 (https://dejure.org/2020,16902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Ergänzung der Beschwerdebegründung wegen zwischenzeitlicher EuGH-Entscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 488/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19
    Senatsbeschluss vom 2. April 2019 - XI ZR 488/17, juris Rn. 13 ff.).
  • LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken zur Auslegung der

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19
    Das gilt auch, soweit die Klägerin nach Ablauf der Frist - jetzt - des § 544 Abs. 4 ZPO Wiedereinsetzung für ihr Vorbringen begehrt, die Sache habe aufgrund des Ausgangs des Vorabentscheidungsersuchens auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2019 (1 O 164/18, WM 2019, 1444 ff.; dazu EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19, "Kreissparkasse Saarlouis", WM 2020, 688 ff.) Grundsatzbedeutung, weil der Senat auszusprechen habe, dass die Beklagte die Klägerin nicht klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht informiert habe.
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19
    Das gilt auch, soweit die Klägerin nach Ablauf der Frist - jetzt - des § 544 Abs. 4 ZPO Wiedereinsetzung für ihr Vorbringen begehrt, die Sache habe aufgrund des Ausgangs des Vorabentscheidungsersuchens auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2019 (1 O 164/18, WM 2019, 1444 ff.; dazu EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19, "Kreissparkasse Saarlouis", WM 2020, 688 ff.) Grundsatzbedeutung, weil der Senat auszusprechen habe, dass die Beklagte die Klägerin nicht klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht informiert habe.
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 581/18

    BGH-Rechtsprechung zu grundpfandrechtlich besichertem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19
    Davon abgesehen hat der Senat nach Erlass des Urteils des Gerichtshofs vom 26. März 2020 keinen Anlass, im Verhältnis der Parteien zueinander seine ständige Rechtsprechung im Sinne der nachgeschobenen Beschwerdebegründung zu ändern (vgl. eingehend Senatsbeschlüsse vom 31. März 2020 - XI ZR 581/18, ZIP 2020, 868 f. und - XI ZR 198/19, WM 2020, 838 ff.).
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19
    Davon abgesehen hat der Senat nach Erlass des Urteils des Gerichtshofs vom 26. März 2020 keinen Anlass, im Verhältnis der Parteien zueinander seine ständige Rechtsprechung im Sinne der nachgeschobenen Beschwerdebegründung zu ändern (vgl. eingehend Senatsbeschlüsse vom 31. März 2020 - XI ZR 581/18, ZIP 2020, 868 f. und - XI ZR 198/19, WM 2020, 838 ff.).
  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 124/11

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19
    Die Beschwerde ist, soweit die Klägerin den Zulassungsgrund nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist geltend macht, deshalb schon unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 17. September 2013 - XI ZR 124/11, juris).
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