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   BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91   

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https://dejure.org/1992,1609
BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,1609)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1992 - XI ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,1609)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,1609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; BörsG §§ 52 ff.; ZPO § 286
    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei Börsengeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 826; BörsG §§ 52 ff; ZPO § 286
    Börsentermingeschäft: Beweislast für unredliche Vereitelung des Termineinwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 751
  • ZIP 1992, 609
  • MDR 1992, 574
  • WM 1992, 682
  • DB 1992, 1405
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88

    Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91
    Da solche Devisentermingeschäfte im Jahre 1985 nicht verboten waren, durften Banken und ihre Angestellten die Kundschaft - unabhängig davon, ob der jeweilige Kunde börsentermingeschäftsfähig war - auf derartige Geschäftsmöglichkeiten ebenso wie auf die Möglichkeit des Abschlusses von Aktienoptionsgeschäften (vgl. dazu Senatsurteil in BGHZ 107, 192, 193 ff.) [BGH 18.04.1989 - XI ZR 133/88] hinweisen.
  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91
    Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch den Tatrichter unterliegt revisionsrechtlicher Überprüfung nur insoweit, als sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - IX ZR 33/90 = WM 1991, 495, 496 [BGH 13.12.1990 - IX ZR 33/90] m.w. Nachw.).
  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91
    Für das Vorliegen "rechtshindernder" Tatsachen trägt dagegen der Schuldner die Beweislast; dabei ist ausschlaggebend, wer sich auf einen gesetzlichen oder von der Rechtsprechung entwickelten Regeltatbestand und wer sich auf eine Ausnahme davon beruft (BGHZ 87, 393, 399 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91
    Für die Gewohnheitsmäßigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist ein durch wiederholte Begehung erzeugter, eingewurzelter und selbständig fortwirkender Hang kennzeichnend; das setzt voraus, daß mindestens zwei Einzeltaten begangen worden sind (Schwark, Börsengesetz § 89 Rdn. 4; ebenso zur Gewohnheitsmäßigkeit allgemein BGHSt 15, 377, 379, 380, Stree in Schönke/Schröder, 24. Aufl. StGB Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 98 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 182/88
    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91
    b) Die Revision wendet sich jedoch unter Bezugnahme auf einen Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989 (XI ZR 182/88 = WM 1990, 61) dagegen, daß das Berufungsgericht die vom Kläger behauptete unterlassene Aufklärung Dr. H.s über die Risiken der Devisentermingeschäfte nicht als zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung angesehen hat.
  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur

    Ergibt sich aber aus dem Gesetz - ausdrücklich oder durch Auslegung -, dass eine Rechtsfolge für den Regelfall als angemessen bewertet wird, trifft denjenigen die Darlegungs- und Beweislast, der die Voraussetzungen für eine Ausnahme behauptet (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91, NJW-RR 1992, 751, 753; vgl. auch Senat, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 431/02, NJW-RR 2003, 1432, 1433; BGH, Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 310/08, NJW 2009, 3231, 3232 und allgemein Stein/Jonas/Thole, ZPO, 23. Aufl., § 286 Rn. 118; HK-ZPO/Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 286 Rn. 58).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 34/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß eines vorkollisionär falsch

    Nach der Normentheorie (vgl. hierzu Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast - Band 1: Grundlagen, § 5 Rdn. 20 ff.), die in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Mai 2005 - VI ZR 238/04, MDR 2005, 1290; Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91, NJW-RR 1992, 751; Urteil vom 16. Juni 1983 - VII ZR 370/82, BGHZ 87, 393 ff.), bedeutet dies, dass die Partei die Beweislast für das Vorhandensein aller tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Normen trägt.
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

    In jenem Rechtsstreit, in dem auch das Senatsurteil vom 17. März 1992 (XI ZR 84/91, WM 1992, 682) ergangen ist, wurden die jetzige Klägerin und einer ihrer Mitarbeiter als Gesamtschuldner rechtskräftig zur Zahlung von 45.000 DM nebst Zinsen verurteilt.
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03

    Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit

    Hinzu kommt, dass Dollarterminkäufe in ihrer Struktur nicht so kompliziert sind, dass das mit ihnen verbundene Risiko ohne besondere fachliche Beratung nicht erkennbar gewesen wäre, zumal es letztlich nur darum geht, dass die auf Termin gekauften Dollarbeträge bei weiterhin steigendem Dollarkurs einen Gewinn erbringen, bei sinkendem Kurs dagegen zu Verlusten führen (BGH ZIP 1992, 609/610; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

    Bei dieser Sachlage teilt der Senat jedenfalls hinsichtlich der Devisentermingeschäfte die Ansicht des Landgerichts, dass der Kläger als erfahrener und erfolgreicher Geschäftsmann keiner weitergehenden Aufklärung bedurfte, auch nicht hinsichtlich des Ausmaßes der u.U. drohenden Verluste (vgl. BGH ZIP 1992, 609/610; OLG München WM 1997, 1802, 1804; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

  • BGH, 09.07.1996 - XI ZR 103/95

    Berufsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Rechtsnatur von Geschäften

    Denn die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der Börsentermingeschäfte und damit für die Termingeschäftsfähigkeit des Beklagten trägt (§§ 52, 53 BörsG a.F.; Senatsurteile vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91, WM 1992, 682, 684 und vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 152/94, WM 1995, 2026), hat nicht dargetan, daß der Beklagte als Geschäftsführer seiner Finanzberatungs-GmbH häufiger als nur gelegentlich Börsentermingeschäfte abgeschlossen hat.
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92

    Eingruppierung, Kfz-Mechaniker, Englischkenntnisse

    Dabei ist zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92

    Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast

    Zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen ist darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 152/94

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Geschäfte mit selbständigen Optionsscheinen

    Sie trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der Börsentermingeschäfte und damit für die Termingeschäftsfähigkeit des Beklagten (§§ 52, 53 Abs. 2 Satz 4 BörsG; Senatsurteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91, WM 1992, 682, 684).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99

    Devisentermingeschäfte - Bereicherungsausgleich bei Kontokorrentkonto -

    Insoweit ist zu beachten, daß die von den Parteien ab Ende 1988 ins Auge gefassten Devisentermindirektgeschäfte im Hinblick auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge, ihre Struktur, auf Erkennbarkeit, Wahrscheinlichkeit und Umfang von Verlustrisiken, hinsichtlich der Möglichkeiten der Verlustbegrenzung keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen, welche besonders intensive fachliche Erläuterungen erforderten, um den Kläger in die Lage zu versetzen, eigene sachgerechte Entscheidungen zu treffen (vgl. BGH ZIP 92, 609 = WM 92 682).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - 15 U 91/01
    Das Gesetz geht grundsätzlich von der Unverbindlichkeit der Börsentermingeschäfte aus mit der Folge, dass derjenige, der sich auf eine Wirksamkeit des Börsentermingeschäftes nach den Vorschriften der §§ 53 - 56 BörsG beruft, im Streitfall die Beweislast hierfür trägt (BGH WM 1992, 682, 684).
  • OLG Oldenburg, 24.11.2003 - 8 U 128/03

    Berufung auf Grund der Verjährung der Klageforderung; Fehlerhafte Beratung und

  • LG Düsseldorf, 22.09.2004 - 10 O 252/03
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