Rechtsprechung
BGH, 19.03.2019 - XI ZR 9/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § ... 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 7 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 138 Abs. 2 ZPO
- rewis.io
Anforderungen an das Aushandeln einer Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrags entrichteten Bearbeitungsgebühr; Prüfung des Vorliegens einer Allgemeinen Geschäftsbedingung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bankgebühren: Abgrenzung zwischen AGB und Individualvereinbarung
Verfahrensgang
- LG Rostock, 09.12.2016 - 9 O 415/16
- OLG Rostock, 08.12.2017 - 1 U 7/17
- BGH, 19.03.2019 - XI ZR 9/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2080
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 28.07.2020 - VI ZR 300/18
Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit von dem Vortrag der Gegenseite ab (BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 22;… vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404, juris Rn. 19). - BGH, 28.04.2022 - IX ZR 48/21
Handeln eines Schuldners mit Benachteiligungsvorsatz i.R.v. Anfechtungsansprüchen …
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit von dem Vortrag der Gegenseite ab (BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404 f; vom 19. März 2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 22). - OLG Bremen, 09.12.2022 - 4 U 20/21
Wirksamkeit und Angemessenheit einer Vertragsstrafenregelung in einem Mietvertrag …
Die allgemein geäußerte Bereitschaft, belastende Klauseln abzuändern, genügt nicht (BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 9/18, juris Rn. 14 m.w.N.).Zudem muss sich das Aushandeln nach dem Gesetzeswortlaut jeweils auf bestimmte Vertragsbedingungen beziehen und führt dann in diesem Umfang zur Nichtanwendung der §§ 305 ff. BGB (BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 9/18, juris Rn. 15 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 14.10.2020 - 15 U 137/19
Ausschluss eines Kündigungsrechts gemäß § 627 Abs. 1 BGB
Denn das im Laufe der Verhandlungen sorgfältig unter besonderer Berücksichtigung des anstehenden Stadionneubaus austarierte Verhältnis zwischen Vergütungshöhe (einschließlich Signing Fee) und Vertragslaufzeit setzt den Ausschluss eines jederzeitigen fristlosen Kündigungsrechts auf Seiten der Beklagten voraus und geht damit über ein bloßes einheitliches Paket verschiedener wirtschaftlicher Positionen hinaus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19.03.2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 15). - OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 61/19 Die Frage, ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, ist stets klauselbezogen und nicht bezogen auf den gesamten Vertrag zu beantworten (vgl. BGH, NJW 2019, 2080, 2081;… BGH, NJW 2016, 1230, 1231 Rz. 23).
Dass gerade die streitgegenständliche Klausel individuell ausgehandelt wurde (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB), behauptet im Übrigen auch die für die Darlegung und den Nachweis des Individualcharakters verantwortliche Beklagte (vgl. die in § 305 Abs. 1 S. 3 BGB enthaltene Beweislastumkehr ["soweit"]; BGH, Beschl. v. 19.03.2019, NJW 2019, 2080, 2081;… Ulmer/Brandner/Hensen/Ulmer/Habersack, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016,§ 305 BGB, Rz. 60 m.w.N.) nicht.
- KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21
Rückzahlung von Betriebskosten aus einem Mietverhältnis über ein Ärztehaus; …
Eine Klausel ist nicht schon dann ausgehandelt worden, wenn nach Verhandlungen über verschiedene andere Teilaspekte eines Vertrages dort Vertragsbedingungen geändert worden sind; vielmehr muss sich das Aushandeln jeweils auf bestimmte Vertragsbedingungen beziehen (BGH, Beschluss vom 19.03.2019 - XI ZR 9/18 - NJW 2019, 2080, Rn. 15 m. w. N.). - BGH, 24.03.2022 - I ZR 52/21
Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat getroffenen gerichtlichen Entscheidung …
- OLG Düsseldorf, 03.01.2020 - 16 U 88/19
Schadensersatz wegen Nutzung Zahlungsdienst ohne Deckung der hinterlegten …
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit von dem Vortrag der Gegenseite ab (BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080; BGH, Urteil vom BGH…, Urteil vom 04.04.2014, V ZR 275/12, WM 2014, 1447 Rn. 11 mwN). - AG Stuttgart, 03.11.2020 - 3 C 1829/20
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Bonitätsauskunft unter …
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gem. § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht, oder ob ein substanziiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit von dem Vortrag der Gegenseite ab (vgl. etwa BGH, NJW 2019, 2080 Rn. 22 mwN). - OLG Düsseldorf, 20.01.2020 - 12 U 23/19
Anfechtbarkeit einer Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung
Der Hinweis des Senats auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO dient nicht dazu, dem Rechtsmittelführer - außer in den Fällen des § 531 Abs. 2 ZPO - neuen Sachvortrag zu ermöglichen, zulässig ist allein eine Konkretisierung eines bereits schlüssigen erstinstanzlichen Vortrags durch weitere Tatsachenbehauptungen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.03.2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080, 2081 f. Rn. 22, 23). - BGH, 01.12.2020 - X ZR 110/19
Einräumen einer ausschließlichen Lizenz für den Lizenznehmer durch den …
- KG, 10.01.2022 - 5 U 1113/20
Ansprüche wegen Verletzung einer Unionsmarke; Werbung und Angebote in einem …
- ArbG Bochum, 03.09.2020 - 1 Ca 101/20