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   BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12   

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https://dejure.org/2013,9762
BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12 (https://dejure.org/2013,9762)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - XI ZR 90/12 (https://dejure.org/2013,9762)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12 (https://dejure.org/2013,9762)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89

    Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
    Zwar rechtfertigt die Erkrankung der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels, wenn die Partei wegen ihrer Erkrankung nicht in der Lage ist, ihren Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931; BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957).

    Dass sie sich krankheitsbedingt nicht um die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens habe kümmern können, ist mithin nicht belegt, zumal die Beklagte weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht hat, ihr Gesundheitszustand habe sich nach dem 27. Februar 2012 nochmals verschlechtert (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1989 aaO).

  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
    Zwar rechtfertigt die Erkrankung der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels, wenn die Partei wegen ihrer Erkrankung nicht in der Lage ist, ihren Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931; BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
    Bleibt danach die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung offen, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 145; Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, NJW-RR 2004, 1500, 1502; Beschluss vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
    Bleibt danach die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung offen, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 145; Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, NJW-RR 2004, 1500, 1502; Beschluss vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
    Bleibt danach die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung offen, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 145; Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, NJW-RR 2004, 1500, 1502; Beschluss vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Eine solche wäre im Streitfall ausreichend gewesen, für die Fristwahrung Sorge zu tragen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 28. Juli 2005 - III ZB 80/04, BeckRS 2005, 09505), weil - worauf auch das Berufungsgericht entscheidend abgestellt hat - der Prozessbevollmächtigte nach der Ablehnung der Fristverlängerung auch ohne vorherige Rücksprache aufgrund seiner Kenntnisse des erstinstanzlichen Verfahrens in der Lage gewesen ist, noch am selben Tage eine Berufungsbegründung zu fertigen und einzureichen, und die nach der späteren Besprechung erfolgte Ergänzung keine neuen Gesichtspunkte enthält, die erst aufgrund dieser Besprechung in das Verfahren eingeführt werden konnten.

  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18

    Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz

    Dabei kann die Erkrankung eines Beteiligten im Ausgangspunkt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Rat seines Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12 - juris Rn. 6 und vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957 mwN).
  • LG München I, 21.06.2018 - 36 S 2814/18

    Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz Schriftsatz, der nicht zur

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6 vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).
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