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   BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96   

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https://dejure.org/1997,4832
BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96 (https://dejure.org/1997,4832)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1997 - XI B 174/96 (https://dejure.org/1997,4832)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - XI B 174/96 (https://dejure.org/1997,4832)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.02.1988 - V R 57/83

    Zur Art der Anfechtung einer Prüfungsanordnung im Revisionsverfahren, wenn die

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96
    Im übrigen kann in besonderen Fällen die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung auch mit dem Beginn der Prüfung zusammenfallen (BFH- Beschluß vom 4. Februar 1988 V R 57/83, BFHE 152, 217, BStBl II 1988, 413).
  • BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96
    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß er die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig -- ggf. mit Beweisantritten -- darlegen muß (BFH-Beschluß vom 8. Juni 1995 IX B 168/94, BFH/NV 1996, 64).
  • BFH, 27.01.1994 - IV R 93/91
    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96
    Der Senat kann offenlassen, ob bei der Verwertung von Prüfungsfeststellungen in einem nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) geänderten Bescheid die Annahme eines Verwertungsverbots von vornherein ausscheidet (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 93/91, BFH/NV 1995, 177, m. w. N.).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 85/85

    Keine Saldierung einer Dauerschuld mit einem Kontokorrentguthaben bei dem

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers hängt die Verwertung der in der Außenprüfung ermittelten Tatsachen nicht davon ab, daß eine Schlußbesprechung abgehalten wird (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 85/85, BFH/NV 1990, 273).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 265/93

    Haftung des Erwerbers für bestimmte Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge des

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96
    Die Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der vom Antragsteller begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Mai 1994 VII B 265/93, BFH/NV 1994, 762).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96
    Auf das Fehlen einer schriftlichen Vollmacht kann sich der Antragsteller nicht berufen, da ihm der durch das Auftreten der Steuerberater X bzw. Y erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120, unter IV.).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei

    (3) Für die behauptete Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 199 Abs. 2 AO kann nichts anderes gelten, so dass nach allgemeiner Auffassung insoweit ebenfalls kein Verwertungsverbot hinsichtlich der Tatsachen ausgelöst wird, über die der Steuerpflichtige nicht unterrichtet wurde (Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 199 AO Rz 36; Klein/Rüsken, AO, 13. Aufl., § 199 Rz 3, unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 199 AO Rz 22; Koenig/Intemann, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 199 Rz 20).
  • BFH, 03.03.2003 - IX B 206/02

    Prüfungsanordnung, Anscheins- oder Duldungsvollmacht

    Die Wirksamkeit der Bekanntgabe lasse sich entgegen der Ansicht des FG nicht unter Hinweis auf eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht des Verfahrensbevollmächtigten stützen; soweit der BFH eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an einen Vertreter habe ausreichen lassen (Beschluss vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17), beziehe sich diese Rechtsprechung lediglich auf die Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen und sei auf die Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden --insbesondere bei erheblicher Abweichung der Festsetzung von der Einkommensteuererklärung-- nicht anwendbar.

    a) Das FG hat unter Hinweis auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 17 die Auffassung vertreten, dass der nach Einreichen der Einkommensteuererklärung 1997 für den Kläger mehrfach im Einkommensteuerveranlagungsverfahren und insbesondere im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 1997 aufgetretene Vertreter nach den Grundsätzen zur Anscheins- und Duldungsvollmacht als Empfangsbevollmächtigter anzusehen und die ihm gegenüber vorgenommene Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids deshalb nach Maßgabe des § 122 AO 1977 wirksam war.

  • BFH, 15.12.1997 - X B 182/96

    Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung

    Der BFH hat mit Urteil vom 24. Mai 1989 I R 85/85 (BFH/NV 1990, 273; zustimmend BFH-Beschluß vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17) entschieden, daß das Unterlassen einer Schlußbesprechung "nicht ohne weiteres" zur Fehlerhaftigkeit der aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide führt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

    Der erkennende Senat folgt insoweit der st. Rechtsprechung des BFH, der im Falle der Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an einen Vertreter ausreichen lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17).
  • FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07

    Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Vermietung von Containern

    Zum einen kann die fehlende Durchführung einer Schlussbesprechung nach § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt werden, zum anderen kann in weiteren Verfahren rechtliches Gehör in ausreichendem Maße gewährt werden (BFH, Beschluss vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 mit zahlreichen Nachweisen; ebenso: BFH, Beschluss vom 26.06.1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17, 18, rechte Spalte; BFH, Beschluss vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 ff., 438 linke Spalte; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 22.04.1996 VIII 392/94, EFG 1997, Seite 90, 91).
  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Kein mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbarer gerichtlicher Verfahrensfehler sind die vom Kläger gerügten "Ermittlungsfehler der Betriebsprüfung" und der Umstand, dass nach der durchgeführten Außenprüfung eine Schlussbesprechung nicht stattgefunden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1989 I R 85/85, BFH/NV 1990, 273; vom 26. Juli 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17).
  • FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01

    Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:

    Erst recht führt die Nichtabhaltung der Schlussbesprechung - unabhängig von einem Verzicht - zu keinem Verwertungsverbot für die Prüfungsergebnisse (ständ. Rspr.: BFH-Beschlüsse vom 24. August 1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 ; vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17 ; vom 24. Mai 1989 I R 85/85, insoweit BFH/NV 1990, 273).
  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap;

    Wie das FG zutreffend dargelegt hat, kann ein Verwertungsverbot nicht daraus hergeleitet werden, daß keine Schlußbesprechung stattgefunden hat (BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 85/85, BFH/NV 1990, 273; BFH-Beschluß vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17).
  • BFH, 29.04.1999 - V B 173/98

    Zugang eines Steuerbescheids

    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß er die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig --ggf. mit Beweisantritten-- darlegen muß (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17).
  • FG Niedersachsen, 30.09.2002 - 1 K 54/01

    Bekanntgabe eines Steuerbescheides

    Der Kläger muss sich den durch die mehrfache Entgegennahme der Bescheide erzeugten Rechtsschein der Bevollmächtigung zurechnen lassen (ebenso BFH Beschluss vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, NV 1998, 17).
  • FG Hamburg, 31.01.2003 - III 133/01

    Ambulante Krankenpflege:

  • BFH, 06.06.2001 - V B 201/00

    Selbständige Tätigkeit - Fehlende Umsatzsteuer- Jahreserklärung - Schätzung der

  • FG Hamburg, 22.01.2003 - III 186/02

    Ambulante Krankenpflege:

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 K 1195/17

    Klage auf Durchführung einer Schlussbesprechung

  • VG München, 09.08.2018 - M 10 K 16.3952

    Auch bei langer Verfahrensdauer keine Nachforschungspflicht der Behörde, ob ein

  • FG München, 15.09.2015 - 2 K 2528/14

    Steuerberatungsgesellschaft, Einspruchsentscheidung, Einkommensteuerbescheid,

  • FG Hessen, 27.01.2004 - 13 K 1697/02

    Aussetzungszinsen; Zinsbescheid; Erlass; Überlange Verfahrensdauer; Sachliche

  • FG Hamburg, 30.07.2003 - I 122/02

    Kein Verwertungsverbot, wenn Außenprüfung verfahrensfehlerbehaftet ist

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