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   BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10   

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https://dejure.org/2010,21288
BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10 (https://dejure.org/2010,21288)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2010 - XI B 46/10 (https://dejure.org/2010,21288)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - XI B 46/10 (https://dejure.org/2010,21288)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Verneinung eines Feststellungsinteresses

  • openjur.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Verneinung eines Feststellungsinteresses

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Verneinung eines Feststellungsinteresses

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Verneinung eines Feststellungsinteresses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Verneinung eines Feststellungsinteresses

  • rewis.io

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Verneinung eines Feststellungsinteresses

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Verneinung eines Feststellungsinteresses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 2
    Einhaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Rüge eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10
    Weiterhin hat das Gericht seine Entscheidung zu begründen, wobei aus seiner Begründung erkennbar sein muss, dass eine Auseinandersetzung mit dem wesentlichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten stattgefunden hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 1980  2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2004 - VII B 4/04

    Verhältnis Abrechnungsbescheid - Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10
    Das FG wäre folglich auch bei Annahme der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens zu keinem anderen Ergebnis gekommen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Oktober 2004 VII B 4/04, BFH/NV 2005, 657).
  • BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09

    Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur

    Ein Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vortrag in den Entscheidungsgründen seines Urteils ausdrücklich zu befassen; grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 XI R 25/07, BFH/NV 2008, 339; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2013 - VIII R 4/10

    Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR - Kein

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2015 - XI B 63/14

    Umsatzsteuerliche Kürzung des Entgelts bei Forderungsverzicht oder bei Absehen

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448, Rz 4; vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, Rz 11; vom 14. Januar 2014 III B 89/13, BFH/NV 2014, 521, Rz 2; vom 5. November 2014 X B 223/13, BFH/NV 2015, 202, Rz 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14

    Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13

    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; vom 15. Dezember 2011 XI B 50/11, BFH/NV 2012, 810, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2012 - I B 172/11

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an Inhalt und

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1231; vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 10a, m.w.N.).
  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135; vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; vom 20. Februar 2012 III B 107/11, BFH/NV 2012, 987; vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.11.2014 - X B 223/13

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2012 - III B 222/10

    Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage -

  • BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12

    Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender

  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

  • BFH, 25.07.2012 - X B 175/11

    Rechtliches Gehör - Voraussetzungen des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO - qualifizierter

  • BFH, 01.08.2014 - V S 16/14

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung -

  • BFH, 10.05.2013 - X B 90/12

    Aussetzung des Klageverfahrens

  • BFH, 19.09.2012 - III B 53/12

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG -

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