Rechtsprechung
   BFH, 21.11.1996 - XI B 60/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9925
BFH, 21.11.1996 - XI B 60/96 (https://dejure.org/1996,9925)
BFH, Entscheidung vom 21.11.1996 - XI B 60/96 (https://dejure.org/1996,9925)
BFH, Entscheidung vom 21. November 1996 - XI B 60/96 (https://dejure.org/1996,9925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen unzureichender Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.02.1990 - V R 117/84

    - § 8 der 1. UStDV ist rechtsunwirksam - Die Voraussetzungen für den

    Auszug aus BFH, 21.11.1996 - XI B 60/96
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage, mit der die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) den Erlaß von Umsatzsteuer begehrte, weil sie bei Gestaltung ihrer umsatzsteuerrechtlichen Verhältnisse auf die Gültigkeit des durch den Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Februar 1990 V R 117/84 (BFHE 160, 74 [BFH 22.02.1990 - V R 117/84], BStBl II 1990, 593) für verfassungswidrig erklärten § 8 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) -- UStDV -- vertraut habe, abgewiesen.
  • BFH, 02.02.1990 - III R 126/85

    Keine erhöhte Investitionszulage für Verpackungsmaschinen

    Auszug aus BFH, 21.11.1996 - XI B 60/96
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage, mit der die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) den Erlaß von Umsatzsteuer begehrte, weil sie bei Gestaltung ihrer umsatzsteuerrechtlichen Verhältnisse auf die Gültigkeit des durch den Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Februar 1990 V R 117/84 (BFHE 160, 74 [BFH 22.02.1990 - V R 117/84], BStBl II 1990, 593) für verfassungswidrig erklärten § 8 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) -- UStDV -- vertraut habe, abgewiesen.
  • BFH, 09.02.1993 - V B 153/92

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Auszug aus BFH, 21.11.1996 - XI B 60/96
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen: die ermittlungsbedürftigen Tatsachen, die angebotenen Beweismittel und die dazu angegebenen Beweisthemen, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl), in denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt sind, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluß vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601).
  • BFH, 20.12.2006 - XI B 23/06

    NZB: schwer wiegender Fehler des FG, Darlegungsanforderungen

    Diese Rügen sind schon deshalb nicht ordnungsgemäß erhoben worden, weil die Kläger in der Beschwerde weder die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl), in denen die Beweismittel und die Beweisthemen aufgeführt sind, angegeben noch dargelegt haben, weshalb das Urteil des FG --nach dessen maßgeblicher materiell-rechtlicher Auffassung-- auf den unterbliebenen Beweisaufnahmen beruhen kann, d.h. inwiefern die als unterlassen gerügten Beweisaufnahmen zu einer anderen Entscheidung des FG hätten führen können (vgl. ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, BFH/NV 2002, 1407; vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 30. März 2004 V B 125/03, BFH/NV 2004, 1300; vom 13. Juli 2004 X B 25/04, BFH/NV 2004, 1545, alle m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ;

    Davon abgesehen fehlt es auch insoweit an einer schlüssigen Erhebung der Verfahrensrüge, als die Klägerin weder die angebotenen Beweismittel noch die dazu angegebenen Beweisthemen (mit genauer Bezeichnung des Schriftsatzes nach Datum und Seitenzahl) und die Ausführungen dazu bezeichnet hat (s. etwa BFH-Beschluss vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366).
  • BFH, 28.02.2005 - XI B 223/03

    Grundsätzliche Bedeutung - ingenieurähnliche Tätigkeit

    An der ordnungsgemäßen Rüge des Verstoßes gegen die Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) fehlt es im Streitfall schon deshalb, weil der Kläger in der Beschwerde nicht die angebotenen Beweismittel und die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl), in denen die Beweismittel und die Beweisthemen aufgeführt sind, angegeben hat (vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366).
  • BFH, 30.12.1998 - XI B 154/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    b) An der ordnungsgemäßen Rüge des Verstoßes gegen die Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) fehlt es schon deshalb, weil die Kläger in der Beschwerde nicht die ermittlungsbedürftigen Tatsachen, die angebotenen Beweismittel und die dazu angegebenen Beweisthemen, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl), in denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt sind, aufgeführt haben (vgl. BFH-Beschluß vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366).
  • BFH, 25.10.1999 - X B 53/99

    Unzureichende Sachaufklärung; Entscheidungserheblichkeit bei doppelter Begründung

    Wird als Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Beschluß vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366, m.w.N.) darzulegen:.
  • BFH, 26.10.1998 - X B 58/97

    Beschwerdebegründung - Darlegung - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht -

    a) Wird als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das Finanzgericht (FG) habe angebotene Beweise (Sachverständigen- gutachten) übergangen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620; vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366) genaue Angaben bzw. schlüssige Ausführungen zu einer Reihe von Punkten erforderlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht