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   BFH, 12.01.2000 - XI B 99/98   

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https://dejure.org/2000,7761
BFH, 12.01.2000 - XI B 99/98 (https://dejure.org/2000,7761)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2000 - XI B 99/98 (https://dejure.org/2000,7761)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - XI B 99/98 (https://dejure.org/2000,7761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründung - Freigestellter Arbeitnehmer - Lohnansprüche - Annahmeverzug - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 135 Abs. 2; ; BGB § 615 Satz 2; ; BGB § 615; ; KSchG § 10; ; KSchG § 11; ; KSchG § 12; ; KSchG § 12 Sätze 4 und 5; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 24 Abs. 1 Nr. 1 a; FGO § 115 Abs. 2, § 118
    Abfindung; Aufteilung in Erfüllungsleistung und Entschädigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.04.1994 - XI R 41/93

    Zahlungen während einer Freistellung von der Arbeit sind keine Abfindungen

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - XI B 99/98
    Soweit die Kläger Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. April 1994 XI R 41/93 (BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653) rügen, entspricht die Beschwerdebegründung nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    Im Gegenteil haben sie vorgetragen, dass das FG in Übereinstimmung mit dem BFH in BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653 die Höhe des --noch offenen-- Gehaltsanspruches geprüft habe.

    Diese Vereinbarung ist zum Ausgangspunkt der steuerrechtlichen Überlegungen zu machen (vgl. auch BFH in BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653).

  • BFH, 24.06.1988 - III R 141/85

    Bindung des Revisionsgerichts an die Auslegung eines Vertrags durch das

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - XI B 99/98
    Die Ermittlung des Vertragsinhalts einschließlich Vertragsauslegung wie auch Schätzungen gehören jedoch ausschließlich zu den vom FG im Einzelfall zu treffenden Tatsachenfeststellungen (vgl. z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rdnrn. 17, 24, m.w.N.; BFH-Urteil vom 24. Juni 1988 III R 141/85, BFH/NV 1989, 185, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 8/93

    Vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs.

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - XI B 99/98
    Da die Partner des Vergleichs trotz der --auch nach Auffassung der Kläger wegen Unwirksamkeit der Kündigung zumindest teilweise-- bestehenden Gehaltsansprüche des Klägers den "Abfindungsbetrag" nicht aufgeschlüsselt haben, musste das FG aus dem Gesamtbetrag den --voll steuerpflichtigen-- Arbeitslohn und die --nach § 34 Abs. 1, 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes steuerbegünstigte-- Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen herausrechnen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 8/93, BFHE 172, 338, BStBl II 1994, 167; Blümich/Stuhrmann, Einkommensteuergesetz, § 24 Rdnr. 35; Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 24 EStG Rdnr. 41 "Auflösung des Arbeitsverhältnisses").
  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Ebenso wenig wie jede Leistung aufgrund einer Vertragsänderung bereits eine Entschädigung ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23; BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 XI B 99/98, BFH/NV 2000, 712), ist jede in einem Vertrag für den Fall der Entlassung vorgesehene Abfindungsregelung eine die Entschädigung ausschließende "Erfüllungsleistung" im Sinne der Rechtsprechung.
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, sondern eine nicht tarifbegünstigt zu besteuernde Erfüllungsleistung vor, wenn vertragliche Ansprüche bestehen bleiben und sich nur die Zahlungsmodalität für diese Ansprüche ändert (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 25. August 1993 XI R 8/93, BFHE 172, 338, BStBl II 1994, 167; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349; vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308, BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 XI B 99/98, BFH/NV 2000, 712, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 23/02

    Entlassungsabfindung und Jubiläumszuwendung

    Einkünfte, die keine Entschädigung sind, wie beispielsweise Leistungen, die in Erfüllung bestehender Ansprüche erbracht werden oder Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit i.S. des § 24 Nr. 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. März 1987 VI R 61/84, BFH/NV 1987, 498; vom 6. November 2002 XI R 2/02, BFH/NV 2003, 745; BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 XI B 99/98, BFH/NV 2000, 712), berühren die Tarifbegünstigung außerordentlicher Einkünfte auch dann nicht, wenn sie Gegenstand einer Entlassungsvereinbarung sind und dem Steuerpflichtigen nicht im Jahr der Entschädigungszahlung zufließen.
  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    In der Beschwerdebegründung müssen abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, dass eine Abweichung erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 XI B 99/98, BFH/NV 2000, 712).
  • FG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 K 79/10

    Schadensersatzzahlung anstelle nicht erzielter Einnahmen als Entschädigung

    Werden durch eine Entschädigung Einnahmen verschiedener Einkunftsarten ersetzt, ist der Gesamtbetrag im Wege der Schätzung auf die einzelnen Einkunftsarten zu verteilen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 XI B 99/98, BFH/NV 2000, 713).
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