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   BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96   

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https://dejure.org/1999,9686
BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96 (https://dejure.org/1999,9686)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1999 - XI R 101/96 (https://dejure.org/1999,9686)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1999 - XI R 101/96 (https://dejure.org/1999,9686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung des Klagegegenstandes - Rechtsschutzbedürfnis - Unterhaltszahlung - Verwandte im Ausland - Begründung des Revisionsantrags - Hinreichende Klagebegründung

  • Judicialis

    AO 1977 § 165; ; AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 165 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 1 S. 1
    Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 65 Abs 1, FGO § 65 Abs 2 S 2
    Antrag; Ausschlußfrist; Klagebegehren; Klageerweiterung; Zulässigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.01.1995 - X R 20/94

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96
    Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 1995 X R 20/94, BFH/NV 1995, 819, und vom 7. März 1995 X R 190/93, BFH/NV 1995, 919, jeweils m.N.).
  • BFH, 07.03.1995 - X R 190/93

    Befugnis des Bevollmächtigten zur Prozessvertretung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96
    Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 1995 X R 20/94, BFH/NV 1995, 819, und vom 7. März 1995 X R 190/93, BFH/NV 1995, 919, jeweils m.N.).
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Anderenfalls ist die Revision unzulässig (vgl. BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; BFH 11. März 1999 - XI R 101/96 - BFH/NV 1999, 1228).
  • BFH, 15.06.2023 - IV R 30/19

    Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische

    Aus dem von der Klägerin in ihrem nachgereichten Schriftsatz vom 19.06.2023 zitierten BFH-Beschluss vom 11.03.1999 - XI R 101/96 (BFH/NV 1999, 1228) ergeben sich für den Streitfall keine abweichenden Anforderungen an die Begründung der Revision.

    Eine Divergenz zu dem Beschluss des XI. Senats vom 11.03.1999 - XI R 101/96 (BFH/NV 1999, 1228; bei der Angabe des Aktenzeichens XI R 111/96 durch die Klägerin handelt es sich um ein offenbares Versehen) liegt schon deshalb nicht vor, weil der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem des Streitfalls nicht vergleichbar ist (dazu bereits oben unter II.1.a).

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