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   BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10   

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https://dejure.org/2012,6099
BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10 (https://dejure.org/2012,6099)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2012 - XI R 13/10 (https://dejure.org/2012,6099)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - XI R 13/10 (https://dejure.org/2012,6099)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten Wohnung als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR

  • openjur.de

    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten Wohnung als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 9a Nr 1, UStG § 15a Abs 1, UStG § 15a Abs 2, UStG § 15a Abs 4, UStDV § 44 Abs 4, EGRL 112/2006 Art 16
    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten Wohnung als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR

  • Bundesfinanzhof

    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten Wohnung als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 UStG, § 3 Abs 1b S 1 Nr 1 UStG, § 3 Abs 9a Nr 1 UStG, § 15a Abs 1 UStG, § 15a Abs 2 UStG
    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten Wohnung als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer steuerfrei vermieteten Wohnung als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR

  • rewis.io

    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten Wohnung als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3 Abs. 1 Buchst. b; UStG § 15a Abs. 4
    Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung i.S. von § 15a Abs. 4 UStG bei Annahme der Entnahme eines Geschosses eines Gebäudes aus dem Unternehmensvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Vorsteuerberichtigung für Gebäudeteile wegen Entnahme; Zuordnung einer Wohnung nach ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Entnahme" eines Gebäudeteils aus einem Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung i.S. von § 15a Abs. 4 UStG bei Annahme der Entnahme eines Geschosses eines Gebäudes aus dem Unternehmensvermögen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 5/94

    Keine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG bei einer unentgeltlichen

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    a) Eine Entnahme von Gegenständen ist eine tatsächliche, vom Willen des Unternehmers gesteuerte, nicht auf eine Gegenleistung abzielende Wertabgabe des Unternehmens zu unternehmensfremden Zwecken (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. November 1983 V R 4-5/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169, unter B.II.1.a; vom 26. April 1995 XI R 5/94, BFHE 178, 474, BStBl II 1996, 248, unter 2.; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 3 Rz 329).

    bb) Im Streitfall hat der Kläger nach den Feststellungen des FG das gesamte Gebäude zu Vermietungszwecken im Rahmen seines von ihm betriebenen Vermietungsunternehmens genutzt, so dass umsatzsteuerrechtlich das gesamte Gebäude --einschließlich des das 1. Obergeschoss umfassenden Gebäudeteils-- dem Unternehmen des Klägers zugeordnet war (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 178, 474, BStBl II 1996, 248, unter 1.; Korn in Bunjes, a.a.O., § 2 Rz 153 ff., m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    aa) Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes des Anlagevermögens zum Unternehmensvermögen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne richtet sich grundsätzlich nach der Zuordnung des Gegenstands zum Unternehmen (vgl. z.B. Oelmaier in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 1 Rz 27, und zur Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gebäuden z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFH/NV 2011, 1980; vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BFH/NV 2011, 2198, unter II.1.c).

    Zwar kann für die Frage, ob ein Unternehmer ein Wirtschaftsgut umsatzsteuerrechtlich seinem Unternehmen zugeordnet hat, auch die bilanzielle und ertragsteuerliche Behandlung dieses Wirtschaftsguts ein Indiz für die umsatzsteuerliche Behandlung sein (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1980, unter II.3., m.w.N.).

  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    a) Eine Entnahme von Gegenständen ist eine tatsächliche, vom Willen des Unternehmers gesteuerte, nicht auf eine Gegenleistung abzielende Wertabgabe des Unternehmens zu unternehmensfremden Zwecken (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. November 1983 V R 4-5/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169, unter B.II.1.a; vom 26. April 1995 XI R 5/94, BFHE 178, 474, BStBl II 1996, 248, unter 2.; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 3 Rz 329).
  • BFH, 21.04.1988 - V R 135/83

    Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 21. April 1988 V R 135/83, BFHE 153, 175, BStBl II 1988, 746) sei eine Entnahme "ein tatsächlicher Vorgang, bei dem der Unternehmer einen zuvor dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand endgültig aus diesem Bereich herausnimmt; es handelt sich um eine tatsächliche (vom Willen des Unternehmers gesteuerte) Wertabgabe des Unternehmens." Diese Rechtsprechung sei uneingeschränkt auf den nunmehr geltenden § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG übertragbar.
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    So kann z.B. der Umstand, dass der Unternehmer gewillkürtes Betriebsvermögen nicht bilanziert, ein Indiz dafür sein, dass er es auch umsatzsteuerrechtlich nicht seinem Unternehmen zuordnet (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b cc; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815, unter II.2.a).
  • BFH, 28.02.2002 - V R 25/96

    Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    So kann z.B. der Umstand, dass der Unternehmer gewillkürtes Betriebsvermögen nicht bilanziert, ein Indiz dafür sein, dass er es auch umsatzsteuerrechtlich nicht seinem Unternehmen zuordnet (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b cc; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815, unter II.2.a).
  • BFH, 25.04.2002 - V R 58/00

    Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    Entgegen der Auffassung des FA wäre ein etwaiger Leerstand der Räume vor Dezember 2000 in diesem Zusammenhang unbeachtlich, weil der BFH seine diesbezüglich ergangene Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 12. Mai 1993 XI R 64-65/90, BFHE 172, 152, BStBl II 1993, 849) wegen der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung inzwischen aufgegeben hat (BFH-Urteil vom 25. April 2002 V R 58/00, BFHE 200, 434, BStBl II 2003, 435).
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    Eine ertragsteuerrechtliche Behandlung eines zuvor dem Unternehmen zugeordneten Wirtschaftsguts als Sonderbetriebsvermögen bedeutet aber nicht, dass diese umsatzsteuerrechtliche Zuordnung zum Unternehmen nun nicht mehr besteht (vgl. auch zur umsatzsteuerrechtlichen Unmaßgeblichkeit von Sonderbetriebsvermögen für die Frage einer finanziellen Eingliederung im Rahmen einer Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG: BFH-Urteile vom 22. April 2010 V R 9/09, BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597, unter II.4.c; vom 1. Dezember 2010 XI R 43/08, BFHE 232, 550, BStBl II 2011, 600, unter II.3.d bb).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08

    Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    Eine ertragsteuerrechtliche Behandlung eines zuvor dem Unternehmen zugeordneten Wirtschaftsguts als Sonderbetriebsvermögen bedeutet aber nicht, dass diese umsatzsteuerrechtliche Zuordnung zum Unternehmen nun nicht mehr besteht (vgl. auch zur umsatzsteuerrechtlichen Unmaßgeblichkeit von Sonderbetriebsvermögen für die Frage einer finanziellen Eingliederung im Rahmen einer Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG: BFH-Urteile vom 22. April 2010 V R 9/09, BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597, unter II.4.c; vom 1. Dezember 2010 XI R 43/08, BFHE 232, 550, BStBl II 2011, 600, unter II.3.d bb).
  • BFH, 09.02.2011 - XI R 35/09

    Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
    Damit haben sich die Verwendungsverhältnisse gegenüber der erstmaligen --für den Vorsteuerabzug maßgebenden-- Verwendung geändert (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.c aa).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

  • FG Hamburg, 05.11.2010 - 3 V 149/10

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuer auf Glücksspiele

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 64/90

    Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG richtet sich beim Leerstehen von

  • BFH, 28.08.2014 - V R 49/13

    Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer

    b) Die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG liegt nur dann vor, wenn der Vorgang bei entsprechender Ausführung an einen Dritten als Lieferung bzw. Werklieferung anzusehen wäre (BFH-Urteil vom 18. Januar 2012 XI R 13/10, BFH/NV 2012, 1012, Rz 22).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Die von den Beteiligten und vom FG übereinstimmend bejahte ertragsteuerrechtliche Bilanzierung der Anteile an der H-GmbH im Sonderbetriebsvermögen ändert daran nichts (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 18.01.2012 - XI R 13/10, BFH/NV 2012, 1012, Rz 32).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16

    Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude

    Nach § 15a Abs. 2 Satz 1 UStG ist bei der Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für jedes Kalenderjahr der Änderung in den Fällen des Satzes 1 von einem Fünftel und in den Fällen des Satzes 2 von einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2012 - XI R 13/10, BFH/NV 2012, 1012).
  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1473/14

    Umsatzsteuerliche Erfassung der Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für

    Eine Entnahme von Gegenständen oder Rechten ist eine tatsächliche, vom Willen des Unternehmers gesteuerte, nicht auf eine Gegenleistung abzielende Wertabgabe des Unternehmens zu unternehmensfremden Zwecken (st. Rechtsprechung vgl. BFH-Urteile vom 3.11.1983 V R 4-5/73, BFHE 140, 115, BStBl. II 1984, 169, vom 26.4.1995 XI R 5/94, BFHE 178, 474, BStBl. II 1996, 248 und vom 18.1.2012 XI R 13/10, BFH/NV 2012, 1012).

    Nach der Rechtsprechung des BFH schließt die Nutzungsüberlassung eines Gegenstands an eine GbR, deren Mitunternehmer der Kläger ist, die fortdauernde Zuordnung dieses Gegenstands zum Unternehmen i. S. des § 2 UStG nicht aus (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 18.1.2012 XI R 13/10, BFH/NV 2012, 1012 Rn. 28 ff.).

  • FG Münster, 04.11.2019 - 5 K 2190/19

    Umsatzsteuer - Zum Ansatz einer unentgeltlichen Wertabgabe für eine

    Die Entnahme ist eine tatsächliche vom Willen des Unternehmers gesteuerte, nicht auf eine Gegenleistung abzielende Leistung des Unternehmers zu unternehmensfremden Zwecken (BFH, Urt. vom 03.11.1983 - V R 4/73, BStBl. II 1984, 169; BFH, Urt. vom 18.01.2012 - XI R 13/10, BFH/NV 2012, 1012; Heuermann, in: Sölch/Ringleb, UStG, § 3 Rdn. 329).
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