Rechtsprechung
   BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4907
BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99 (https://dejure.org/1999,4907)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1999 - XI R 17/99 (https://dejure.org/1999,4907)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1999 - XI R 17/99 (https://dejure.org/1999,4907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründungfrist - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten - Zweiwochenfrist - Wiedereinsetzungsgrund

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 56 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 120 Abs 1, FGO § 56, EStG § 10 d, EStG § 24 Nr 2, EStR Abschn 171 Abs 1 S 8 J: 1990, AO 1977 § 176, BGB § 242
    Bindungswirkung; Nachträgliche Betriebsausgabe; Treu und Glauben; Verlustrücktrag; Vertrauensschutz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Das mangelnde Verschulden ist innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO darzulegen; dies setzt innerhalb dieser Frist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen voraus (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702).
  • BFH, 22.07.1991 - III B 22/91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Das mangelnde Verschulden ist innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO darzulegen; dies setzt innerhalb dieser Frist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen voraus (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Das mangelnde Verschulden ist innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO darzulegen; dies setzt innerhalb dieser Frist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen voraus (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702).
  • BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95

    Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Lediglich unklare oder unvollständige Angaben können erläutert oder ergänzt werden; dies jedoch nur dann, wenn anders als im Streitfall innerhalb der Frist der Kern der Wiedereinsetzungsgründe bereits schlüssig vorgetragen worden ist (BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989, 990, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.1991 - VII B 31/91

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren wegen eines

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 23.07.1996 - V R 29/96

    Voraussetzung der Wertung einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als

    Auszug aus BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
    Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ergänzung unvollständiger oder unklarer

    Das erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Umstände innerhalb der Monatsfrist (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 1990 VI R 178/85, BFH/NV 1991, 140; vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989; vom 13. Dezember 2007 VI R 75/04, BFHE 220, 18, BStBl II 2009, 577, unter II.1.a; vom 18. März 2014 VIII R 33/12, BFHE 246, 1, BStBl II 2014, 922, unter II.2.b aa; BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 2000, 583; vom 15. Mai 2003 VII B 246/02, BFH/NV 2003, 1206; vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 17. Juni 2010 IX B 32/10, BFH/NV 2010, 1655; Klein/Rätke, AO, 13. Aufl., § 110 Rz 102; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 110 AO Rz 32; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 110 AO Rz 507, 510; Kuczynski in Beermann/Gosch, AO, § 110 Rz 81; Wagner in Kühn/v. Wedelstädt, 21. Aufl., AO § 110 Rz 36).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH entschuldigt nämlich Krankheit eine Fristversäumnis nur dann, wenn sie plötzlich auftritt und mit ihr nicht gerechnet werden musste und wenn sie so schwer war, dass weder die Wahrung der laufenden Fristen noch die Bestellung eines Dritten, der sich um sie kümmern konnte, möglich war (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 2000, 583, sowie Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 56 Rdnr. 20 Stichwort "Krankheit" mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 20.04.2016 - 9 K 178/14

    Anerkennung der Zahlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags als

    Jedoch können unklare oder unvollständige Angaben auch nach Ablauf der Antragsfrist noch erläutert oder ergänzt werden, sofern innerhalb der Frist der Kern der Wiedereinsetzungsgründe in sich schlüssig vorgetragen ist (ständige Rechtsprechung: etwa BFH-Beschluss vom 17. Juni 2010 IX B 32/10, BFH/NV 2010, 1655; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 75/04, BStBl. II 2009, 577; BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; BFH-Beschluss vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 1999, 583; BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989; Rätke, in: Klein, AO, 12. Auflage 2014, § 110 Rn. 102).
  • BFH, 18.01.2005 - X B 181/03

    Nachholung der versäumten Rechtshandlung und Begründung des Antrags auf

    Zum schlüssigen Vortrag derartiger Tatsachen sind die genaue Beschreibung des Hindernisses, das der Fristwahrung entgegenstand, und die vollständige Darlegung der Ereignisse, die das Unverschulden an der Fristversäumnis belegen sollen, erforderlich (BFH-Beschluss vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 2000, 583).
  • BFH, 17.02.2004 - II B 80/03

    Keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Begr. einer NZB bei nicht entschuldbar

    Zum schlüssigen Vortrag derartiger Tatsachen ist die genaue Beschreibung des Hindernisses, das der Fristwahrung entgegenstand, und die vollständige Darlegung der Ereignisse, die das Unverschulden an der Fristversäumnis belegen sollen, erforderlich (BFH-Beschluss vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 2000, 583).
  • BFH, 03.07.2003 - XI B 15/01

    Wiedereinsetzung, Krankheit des Prozessbevollmächtigten

    Selbst wenn die Abfassung einer Begründungsschrift am 11. Dezember 2000 nicht möglich gewesen sein sollte, hat es der Kläger versäumt, innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO das mangelnde Verschulden seines Prozessvertreters darzulegen; dies hätte innerhalb dieser Frist eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen vorausgesetzt (BFH-Beschluss vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 2000, 583).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Verfristung - Zurechenbarkeit des

    Hierfür sind die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrages entscheidungserheblichen Tatsachen, soweit sie nicht offenkundig sind, innerhalb der Zweiwochenfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 1 C 16.00 - n.v.; BFH, Beschluss vom 9. November 1999 - XI R 17/99 - BFH/NV 2000, 583 f. m.w.N.).
  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH entschuldigt Krankheit zwar eine Fristversäumnis, wenn sie plötzlich auftritt und mit ihr nicht gerechnet werden musste und wenn sie so schwer war, dass weder die Wahrung der laufenden Fristen noch die Bestellung eines Dritten, der sich um sie kümmern konnte, möglich war (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 2000, 583, sowie Koch in: Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 56 Rn. 20 Stichwort "Krankheit" mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 69.00

    Verfristung einer Beschwerde wegen verspäteter Einreichung - Wiedereinsetzung in

    Sie könnte im übrigen nur dann als schuldlose Verhinderung der Beschwerdeführerin an der Einhaltung der Begründungsfrist gewertet werden, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar aufgetreten und so schwer wäre, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar war, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. BFH, Beschluß vom 9. November 1999 - XI R 17/99 - BFH/NV 2000, S. 583 m.w.N.).
  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Zum schlüssigen Vortrag derartiger Tatsachen sind die genaue Beschreibung des Hindernisses, das der Fristwahrung entgegenstand, und die vollständige Darlegung der Ereignisse, die das Unverschulden an der Fristversäumnis belegen sollen, erforderlich (BFH-Beschluss vom 9. November 1999 XI R 17/99, BFH/NV 2000, 583).
  • FG Hamburg, 31.03.2004 - I 204/02

    Finanzgerichtsordnung: Anforderungen an die Substantiierungspflicht im Rahmen von

  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht