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   BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90   

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BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90 (https://dejure.org/1991,1889)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1991 - XI R 22/90 (https://dejure.org/1991,1889)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - XI R 22/90 (https://dejure.org/1991,1889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung mehrerer Eigentumswohnungen eines Gebäudes als Veräußerung mehrerer Objekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Nach § 15 Abs. 1 EStG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung a. F. (GewStDV) - seit 1983 § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - ist ein Gewerbebetrieb gegeben, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und es sich dabei weder um Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch eines freien Berufs oder einer anderen selbständigen Tätigkeit handelt, sofern die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten sind (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Bereits damit hat er sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt (BFH-Urteil vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Bei einem einmaligen Entschluß, dessen Umsetzung mehrere Veräußerungshandlungen erfordert, ist wegen der notwendigen Wiederholung des Veräußerungsgeschäfts von einer Nachhaltigkeit der Betätigung auszugehen (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, m. w. N.).
  • BFH, 18.01.1989 - X R 108/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (zuletzt Urteil vom 18. Januar 1989 X R 108/88, BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1051) sind Errichtung und Verkauf von bis zu drei Wohnungen oder Eigenheimen als private Vermögensverwaltung, nicht aber als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen.
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Wird ohne besondere Werbung die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen, unter Umständen nur einer Person, bekannt und rechnet der Veräußerer damit, seine Verkaufsabsicht werde sich wegen starken Interesses an seinen Objekten herumsprechen, ist dies für eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausreichend (BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717).
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Gelegenheitsgeschäften

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Sie ist abzugrenzen von einer nur gelegentlichen Tätigkeit, deren Wiederholung entweder gar nicht oder jedenfalls noch nicht mit Sicherheit vorgesehen ist (BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 98/73, BFHE 122, 462, BStBl II 1977, 728).
  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Diese Feststellungen wird das FG nachzuholen haben und dabei auf den Zeitpunkt für den Beginn der gewerblichen Tätigkeit abzustellen haben, in dem der Kläger nach dem Veräußerungsentschluß mit den ersten Vorbereitungshandlungen begonnen hat, die auf die Verwertung der drei Eigentumswohnungen abzielten (BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl 1981, 522).
  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Wird ohne besondere Werbung die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen, unter Umständen nur einer Person, bekannt und rechnet der Veräußerer damit, seine Verkaufsabsicht werde sich wegen starken Interesses an seinen Objekten herumsprechen, ist dies für eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausreichend (BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
    Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bau und Verkauf (grundsätzlich fünf Jahre) mindestens vier Objekte veräußert, ist ohne Vorliegen besonderer Umstände von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, weil die äußeren Umstände den Schluß zulassen, daß es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244).
  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

    Unter einem Objekt im Sinne des Grundstückshandels ist jedes einzelne Immobilienobjekt zu verstehen, das selbständig veräußert und genutzt werden kann, z.B. ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1.Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054; Urteil des Senatsvom 10.Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238; Schmidt, a.a.O., § 15 Anm.12 c; offengelassen im Hinblick auf ein Miethaus mit mehreren Wohneinheiten durch BFH- Urteil vom 12.Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, 502, BStBl II 1992, 143, 145).

    Wie der Senat in seinem in BFH/NV 1992, 238 veröffentlichten Urteil entschieden hat, gilt dies gleichermaßen dann, wenn mehrere Eigentumswohnungen sich in einem Gebäude befinden und in einem einmaligen und einheitlichen Vorgang veräußert werden (ebenso Schmidt, a.a.O.).

    Umgekehrt handelt es sich bei der Veräußerung eines einzigen Wirtschaftsguts noch nicht um eine gewerbliche Betätigung, nur weil es etwa wegen mangelnder Nachfrage einer umfangreichen wirtschaftlichen Tätigkeit bedarf (vgl. im einzelnen das Senatsurteil in BFH/NV 1992, 238).

    Es genügt sogar, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --unter Umständen auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; Senatsurteil in BFH/NV 1992, 238).

  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Auf die Intensität des geschäftlichen Handelns kommt es, sofern --wie im Streitfall-- die Voraussetzungen für das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit gegeben sind, nicht entscheidend an (BFH-Urteile vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, 21; vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, 239; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676; BFH-Beschluss vom 16. März 1999 IV B 2/98, BFH/NV 1999, 1320).
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91

    Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die

    Was für den Bau von Eigentumswohnungen gilt, gilt auch für die Aufteilung eines zuvor erworbenen Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen - jedenfalls dann, wenn der Aufteilung und Veräußerung umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vorausgegangen sind - (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 13. März 1990 5 K 473/84 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 467).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Dies gelte auch dann, wenn die Grundstücke in einem einmaligen und einheitlichen Vorgang veräußert würden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, HFH/NV 1992, 238).

    b) Nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 20 (unter Bezugnahme auf das Urteil des XI. Senats in BFH/NV 1992, 238) bedeutet der Verkauf mehrerer Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses zum gleichen Zeitpunkt und "in einem einmaligen und einheitlichen Vorgang" --"durch fünf selbständige, zeitlich zusammenfallende Veräußerungsgeschäfte"-- an einen einzigen Erwerber "trotz Einheitlichkeit der Bauplanung und des Veräußerungsentschlusses" --im Rahmen der sog. Objektgrenze-- die Veräußerung mehrerer Objekte.

  • BFH, 16.05.2002 - III R 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen

    Durch die Teilungserklärung vom 4. Juni 1981 hat die Klägerin die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von 16 selbständigen Wohnungseigentumsrechten geschaffen und anschließend daran 8 Wohnungen durch jeweils eigenständige Rechtsgeschäfte substantiell verwertet (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238).
  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

    Dies gilt auch dann, wenn alle Verkäufe am selben Tag vorgenommen werden (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 108/96

    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Denn erst eine solche Teilung schafft die zivilrechtliche Voraussetzung für das Entstehen selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, 239; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der

  • BFH, 29.10.1997 - X R 112/94
  • FG Köln, 26.02.2000 - 15 K 3056/93

    Nachhaltigkeit der Betätigung (3-Objektgrenze)

  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken

  • BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
  • FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96

    Gewerblicher Grundstückshandel eines Zimmermeisters; Errichtung und Verkauf von

  • BFH, 23.02.1998 - X B 136/97

    Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der

  • FG Hamburg, 09.07.1996 - V 221/95

    Abgrenzung der "privaten Vermögensverwaltung" von gewerblicher Tätigkeit mit

  • BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91

    Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte

  • BFH, 12.02.1998 - X B 109/97

    Verkaufsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 2 K 219/93

    Gewerbliche Einkünfte im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken;

  • FG Nürnberg, 28.06.1995 - V 158/93

    Gewerblicher Grundstückshandel?

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