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   BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05   

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https://dejure.org/2006,586
BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05 (https://dejure.org/2006,586)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2006 - XI R 28/05 (https://dejure.org/2006,586)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2006 - XI R 28/05 (https://dejure.org/2006,586)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ansparrücklage - Investition nicht realisiert - neue Ansparrücklage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ansparrücklage - wiederholte für dasselbe Wirtschaftsgut - Angabe des Investitionszeitpunkt in Buchführung

  • Judicialis

    EStG § 7g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    Wiederholte Bildung einer 7g-Rücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt; Angabe des Investitionszeitpunkt in Buchführung entbehrlich

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt; Angabe des Investitionszeitpunkts in Buchführung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung einer Ansparrücklage für ein zunächst nicht angeschafftes Wirtschaftsgut (hier: Betriebs-Pkw eines Freiberuflers) nur mit plausibler Begründung ? Angabe des Investitionszeitpunkts entgegen der Verwaltungsauffassung nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ansparabschreibung und der Investitionszeitpunkt

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuern - Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt

  • IWW (Kurzinformation)

    Streitpunkte bei der Ansparabschreibung

  • IWW (Kurzinformation)

    Entscheidung - Streitpunkte bei der Ansparabschreibung

  • IWW (Kurzinformation)

    Entscheidung - Bundesfinanzhof klärt Streitfragen bei der Ansparabschreibung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansparabschreibung und der Investitionszeitpunkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederholte Ansparabschreibung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildung einer zweiten Ansparrücklage für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes nach Ablauf des zwei Jahre dauernden Zeitraumes der ersten Ansparrücklage; Anforderungen an die Begründung für die Bildung einer zweiten Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut; Bedeutung ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der wiederholten Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut ist nur eingeschränkt möglich

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nicht realisierte Ansparrücklage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut nur eingeschränkt möglich - Investitionsabsicht muss nachgewiesen werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Streitpunkte bei der Ansparabschreibung

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung - Begründungspflicht bei erneuter Rücklagenbildung für dasselbe Wirtschaftsgut

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streitpunkte bei der Ansparabschreibung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Ansparrücklage; Investitionszeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 115
  • NJW 2007, 863
  • BB 2007, 211
  • BB 2007, 90
  • DB 2007, 28
  • BStBl II 2007, 860
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Dies setzt eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums voraus (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, m.w.N.; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632).

    Notwendig sind insbesondere Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).

    Entsprechendes gilt --entgegen z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 II 357/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 175)-- erst recht, wenn der Investitionszeitpunkt auf einen bestimmten Monat innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums festgelegt wird, da sich die Auflösung der Rücklage bzw. die nach § 7g Abs. 6 EStG anzusetzende Betriebseinnahme stets nur zum Ende eines Wirtschaftsjahrs auswirken (z.B. BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Wurde für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts eine sog. Ansparrücklage (§ 7g Abs. 3 EStG) gebildet, ohne innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums die geplante Investition zu realisieren, kann für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann wieder eine Rücklage gebildet werden, wenn der Steuerpflichtige eine einleuchtende Begründung dafür abgibt, weshalb die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt wurde, gleichwohl aber weiterhin geplant ist (Abgrenzung von BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).

    Dem steht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) nicht entgegen.

    Notwendig sind insbesondere Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Dies setzt eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums voraus (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, m.w.N.; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632).

    Die Bildung von Ansparrücklagen "ins Blaue" ist unzulässig (BFH-Urteil in BFHE 200, 343, 348, BStBl II 2004, 184), denn Normzweck ist die Förderung tatsächlicher Investitionen.

  • BFH, 21.09.2005 - X R 32/03

    Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Wird die geplante Investition innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums aufgegeben, ist die Rücklage, unabhängig von früheren Zeitangaben aufzulösen (BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Notwendig sind insbesondere Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
  • FG Hamburg, 24.10.2000 - II 357/00

    Voraussetzungen für die Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Entsprechendes gilt --entgegen z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 II 357/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 175)-- erst recht, wenn der Investitionszeitpunkt auf einen bestimmten Monat innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums festgelegt wird, da sich die Auflösung der Rücklage bzw. die nach § 7g Abs. 6 EStG anzusetzende Betriebseinnahme stets nur zum Ende eines Wirtschaftsjahrs auswirken (z.B. BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
  • BFH, 28.11.2003 - III B 65/03

    Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Dies setzt eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums voraus (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, m.w.N.; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632).
  • FG Köln, 11.03.2002 - 7 V 126/02

    Ist die Angabe des voraussichtlichen Investitionszeitpunktes notwendig?

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Weitergehende formale Anforderungen zu stellen, liefe dem Normzweck zuwider und stünde auch im Gegensatz zur Gesetzesbegründung, wonach die Rücklage ohne Vorlage von Investitionsplänen gebildet werden kann (BTDrucks 12/4487, S. 33; FG Köln, Beschluss vom 13. März 2002 7 V 126/02, DStRE 2002, 807; Meyer/Ball, Finanz-Rundschau 2001, 1206, 1208).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
    Dies setzt eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums voraus (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, m.w.N.; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632).
  • BFH, 11.10.2007 - X R 1/06

    Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter -

    Die Bildung der Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG setzt nicht voraus, dass der voraussichtliche Investitionszeitpunkt in der Buchführung oder in den Aufzeichnungen für die Gewinnermittlung ausgewiesen wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 28/05, BFHE 215, 115).

    Wurden für die Anschaffung von gleichartigen Wirtschaftsgütern Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in Anspruch genommen, ohne dass der Steuerpflichtige die vorgeblich geplanten Investitionen innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zwei-Jahres-Zeitraums vornahm, so können für dieselben Wirtschaftsgüter nur dann erneute Rücklagen gebildet werden, wenn der Steuerpflichtige plausible Gründe dafür anführen kann, warum die Investitionen trotz gegenteiliger Bekundung seiner Investitionsabsicht bislang nicht durchgeführt wurden, gleichwohl aber weiterhin geplant seien (Bestätigung des BFH-Urteils vom 6. September 2006 XI R 28/05, BFHE 215, 115).

    Zutreffend hat daher auch der XI. Senat des BFH (Urteil vom 6. September 2006 XI R 28/05, BFHE 215, 115, unter II.2.b aa) betont, dass der "Zeitangabe in der Buchführung ... als solcher keine materiell-rechtliche Bedeutung zu(komme)".

    aa) Nach Erlass des angefochtenen FG-Urteils hat der XI. Senat des BFH im Urteil in BFHE 215, 115 entschieden, dass der Steuerpflichtige, wenn er für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts eine Ansparrücklage gebildet habe, ohne innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums die geplante Investition zu realisieren, für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann erneut eine Rücklage bilden dürfe, wenn er "einleuchtende Gründe dafür benennen könne, weshalb er die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht vorgenommen habe, gleichwohl aber weiterhin zu tätigen beabsichtige".

    Bei dieser Sachlage hält es der XI. Senat des BFH in BFHE 215, 115 (unter II.1., letzter Absatz) mit Recht für zumutbar und geboten, vom Steuerpflichtigen eine sachlich einleuchtende Begründung dafür zu verlangen, weshalb die Investition trotz gegenteiliger Absichtsbekundung bislang nicht durchgeführt, gleichwohl aber weiterhin geplant sei.

  • BFH, 22.08.2012 - X R 21/09

    Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung

    Daneben ist Normzweck auch die Förderung tatsächlicher Investitionen (BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 28/05, BFHE 215, 115, BStBl II 2007, 860, unter II.1.).

    Dem hat sich später auch der XI. Senat klarstellend angeschlossen (BFH-Urteile in BFHE 215, 115, BStBl II 2007, 860, unter II.1., und vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106, unter II.1.).

  • BFH, 20.12.2006 - X R 31/03

    Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder

    Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen (näher dazu Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.4.a und b; BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 28/05, DStR 2007, 19).
  • BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06

    Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich

    Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846; vom 6. September 2006 XI R 28/05, BFH/NV 2007, 319).
  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Hinsichtlich der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG (Punkt 5 des Schreibens) habe die Klägerin die Voraussetzung zur wiederholten Bildung einer Rücklage nicht nachgewiesen (Verweis auf BFH vom 06.09.2006 - XI R 28/05, BStBl. II 2007, 860).

    Bezüglich § 7g Abs. 3 EStG sei der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen worden, weil die Betriebsprüfung die in den Streitjahren neu gebildeten Rücklagen zu Recht mangels Beibringung einer nachvollziehbaren Begründung für die unterbliebenen Investitionen vollends erfolgswirksam aufgelöst habe (Verweis auf R 6.6 Abs. 4 Satz 5 EStH 2005, BFH vom 06.09.2006 - XI R 28/05, BStBl. II 2007, 860 und BFH vom 11.10.2007 - X R 1/06, BStBl. II 2008, 119).

    Wurde für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes eine Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet, ohne innerhalb des nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzlich vorgegebenen Zwei-Jahres-Zeitraums die geplante Investition zu realisieren, kann für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann wieder eine Rücklage gebildet werden, wenn der Steuerpflichtige eine einleuchtende Begründung dafür gibt, weshalb die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt wurde, gleichwohl aber weiterhin geplant sei (BFH vom 06.09.2006 - XI R 28/05, BStBl. II 2007, 860; BFH vom 11.10.2007 - X R 1/06, BStBl. II 2008, 119).

  • FG Köln, 22.08.2007 - 7 K 5005/06

    Glaubhaftmachung einer wiederholten Rücklagenbildung für das gleiche

    Auf die hiergegen vom erkennenden Senat zugelassene und vom Beklagten eingelegte Revision hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 06.09.2006 zum Aktenzeichen XI R 28/05 das Urteil des Senats aufgehoben und an den Senat gem. § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO zurückverwiesen.

    Im Übrigen wird auf die Ausführung im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.09.2006 zum Aktenzeichen XI R 28/05, veröffentlicht u. a. in BFH/NV 2007, 319, Bezug genommen.

    Bei dieser Sachlage ist es vielmehr zumutbar und vor allen Dingen gerechtfertigt, vom Steuerpflichtigen eine - sachlich einleuchtende - Begründung dafür zu verlangen, weshalb die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt worden ist, aber gleichwohl weiterhin geplant ist (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2006 XI R 28/05, BFH/NV 2007, 319).

  • BFH, 20.12.2006 - X R 42/04

    Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen (näher dazu Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.4.a und b; BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 28/05, DStR 2007, 19).
  • FG Köln, 20.02.2014 - 3 K 2164/12

    Keine Auflösung der Ansparabschreibung einer GbR bei Betriebsübernahme durch

    Daneben ist Normzweck auch die Förderung tatsächlicher Investitionen (BFH, Vorlagebeschluss vom 22.08.2012, X R 21/09, BFH/NV 2012, 2171; BFH, Urteil vom 06.09.2006, XI R 28/05, BStBl. II 2007, 860).
  • FG München, 11.03.2009 - 1 K 3814/07

    Steuerliche Berücksichtigung einer Ansparabschreibung für eine versehentlich erst

    Ebenso wenig ist die zweite in der BMF-Stellungnahme genannte Entscheidung des BFH vom 6. September 2006 XI R 28/05 (BFHE 215, 115, BStBl II 2007, 860) geeignet, die genannte Einschränkung des § 7g EStG durch die Rz. 9 des BMF-Schreibens zu rechtfertigen.
  • BFH, 03.12.2007 - VIII B 28/07

    NZB: Zum Zeitpunkt der Bildung einer Ansparrücklage

    Dies gilt auch hinsichtlich des Zitats der Kläger aus dem BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 28/05 (BFHE 215, 115), das nur unvollständig wiedergegeben ist.
  • FG Münster, 25.07.2007 - 3 V 1834/07

    Behandlung der Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung eines

  • FG Niedersachsen, 22.10.2008 - 2 K 5/06

    Auflösung einer Ansparabschreibung durch das Finanzamt; Entgegenstehen von

  • FG Hessen, 26.09.2007 - 4 K 1195/06

    Ansparrücklage bei wesentlicher Betriebserweiterung

  • FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 16 K 1573/10

    Voraussetzungen für wiederholte Rücklagenbildung für dasselbe Wirtschaftsgut

  • FG München, 25.02.2011 - 8 V 229/11

    Investitionsabzugsbetrag

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