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   BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11   

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https://dejure.org/2013,27546
BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11 (https://dejure.org/2013,27546)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2013 - XI R 4/11 (https://dejure.org/2013,27546)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2013 - XI R 4/11 (https://dejure.org/2013,27546)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • openjur.de

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § ... 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, UStG § 3 Abs 9, UStG § 10 Abs 1 S 3, UStG § 14, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, AO § 41 Abs 1 S 1, BGB § 414, BGB § 642 Abs 1 S 1 Alt 2, BGB § 654, GrEStG § 9
    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • Bundesfinanzhof

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 3 Abs 9 UStG 1999, § 10 Abs 1 S 3 UStG 1999
    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • rewis.io

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • datenbank.nwb.de

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spielervermittler im Profifußball - und der Vorsteuerabzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fußball Bundesliga - Spielervermittler arbeiten nicht für Vereine

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Profifußballverein kann nur bei nachweislichem Maklerauftrag Vorsteuern aus Honorarrechnungen von Spielervermittlern abziehen

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Streit um Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Spielervermittlern geht in die nächste Runde

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht - Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Streit um Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Spielervermittlern geht in die nächste Runde

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 41
  • BB 2013, 2581
  • DB 2013, 2429
  • BStBl II 2014, 282
  • SpuRt 2014, 83
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10

    Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche

    Auszug aus BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11
    c) Ferner wird das FG zu prüfen haben, ob die jeweilige Leistungsbeschreibung --"Beratung und Unterstützung beim Transfer", "Beratung und Vermittlung", "Mitwirkung bei dem Vertragsabschluss", "Transfer-Provision", "Beratung und Unterstützung bei der Vertragsverlängerung", "Honorar für die Vertragsverlängerung"-- den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über etwa an den Kläger erbrachte Leistungen genügt (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 15. Mai 2012 XI R 32/10, BFH/NV 2012, 1836, Rz 37 ff.; vom 29. August 2012 XI R 40/10, BFH/NV 2013, 182, Rz 31, jeweils m.w.N.).

    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzungen erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, unter II.2.; vom 8. Oktober 2008 V R 59/07, BFHE 222, 189, BStBl II 2009, 218, unter II.2.a; ferner in BFH/NV 2012, 1836, Rz 47; BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504; vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518; vom 16. Dezember 2008 V B 228/07, BFH/NV 2009, 620, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 14.12.2011 - I R 108/10

    Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine

    Auszug aus BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 108/10 (BFHE 236, 117, BStBl II 2012, 238), wonach Provisionszahlungen an Spielervermittler zu aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten führten, inzident verneint, dass der dortige Verein im konkreten Einzelfall eine Schuld des Berufsfußballspielers gegenüber dem Spielervermittler übernommen habe, was zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben geführt hätte.

    (3) Einem möglicherweise vorliegenden Leistungsaustausch zwischen Vermittler und Spieler steht --anders als der Kläger meint-- das Urteil des BFH in BFHE 236, 117, BStBl II 2012, 238 nicht entgegen, wonach von einem Verein der Fußball-Bundesliga an Spielervermittler gezahlte Provisionen aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind.

  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 18 U 25/12

    BVB muss abgelösten Spielerberater nicht bezahlen

    Auszug aus BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11
    Hierzu bedarf es aber besonderer Umstände, die zum Ausdruck bringen, dass sich der Kläger nicht nur auf die Entgegennahme von Spielerangeboten beschränkt --worin noch kein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrags erkennbar wäre--, sondern selbst Spielervermittler mit Maklerdienstleistungen beauftragt hat (vgl. dazu auch Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Hamm vom 24. September 2012 I-18 U 25/12, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, unter II.1.b aa [2]).

    Weiter hat das FG nicht berücksichtigt, dass der Kläger bereits deswegen gehalten sein konnte, einen Spielervermittler zu kontaktieren, weil sich der Spieler, mit dem über einen Transfer bzw. eine Vertragsverlängerung verhandelt werden sollte, von diesem vertreten lassen will (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2012 I-18 U 25/12, n.v., juris, unter II.1.b aa [1]).

  • BFH, 18.10.2023 - XI R 4/20

    Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht

    Auch Vereine --wie der Kläger-- können eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG selbständig ausüben und daher Unternehmer sein (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2018 - V R 45/17, BFHE 263, 375, BStBl II 2019, 460, Rz 15; vom 21.04.2021 - XI R 31/20 (XI R 34/18), BFHE 273, 344, Rz 19); insbesondere gehört ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO) zum unternehmerischen Bereich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.08.2013 - XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282, Rz 32).
  • FG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 K 3636/13

    Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus

    In dem zurückverweisenden Urteil vom 28.08.2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282, auf dessen weiteren Inhalt verwiesen wird, führt der XI. Senat des BFH u. a. aus, dass die tatsächlichen Feststellungen des FG nicht seine Würdigung trügen, dass der Kläger Empfänger der von den Spielervermittlern erbrachten Leistungen gewesen sei.

    Wie zu Recht zwischen den Beteiligten unstreitig ist, sind sowohl der Kläger als auch die o.g. Spielervermittler Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG (vgl. auch BFH, Urteil vom 28.08.2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282).

    Im Rahmen der Ermittlung, wer Leistungsempfänger ist, ist das Abrechnungspapier nur ein Beweisanzeichen (vgl. BFH, Urteil vom 29.01.2014 XI R 4/12, BFH/NV 2014, 992; BFH, Urteil vom 28.08.2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282; BFH, Beschluss vom 04.04.2000 V B 186/99, BFH/NV 2000, 1370 jeweils m.w.N.).

    (1) Soweit der BFH in seinem zurückverweisenden Urteil vom 28.08.2013 (Az. XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 28) auf die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 24.09.2012 I 18 U 25/12, juris, vorgehend LG Dortmund, Urteil vom 16.12.2011 3 O 246/11, juris) hinweist, weicht der der Entscheidung des OLG Hamm zugrundeliegender Sachverhalt erheblich von den hier zu beurteilenden Fällen ab.

    Nach Maßgabe des zurückverweisenden Urteils vom (28.08.2013 XI R 4/11 a.a.O.) hatte das erkennende Gericht die einzelnen Abrechnungspapiere zu dem betreffenden Vorgang zuzuordnen und zu prüfen, ob die jeweilige Leistungsbeschreibung den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über etwa an den Kläger erbrachte Leistungen genügt und hierbei insbesondere zu berücksichtigen, dass das jeweilige Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten muss, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen.

    Nach der rechtlichen Beurteilung des BFH in den zurückweisenden Urteil vom 28.08.2013 XI R 4/11 a.a.O, die der Senat bei seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat (vgl. § 126 Abs. 5 FGO), steht der Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG nicht entgegen, dass die zwischen dem Kläger und den Spielervermittlern getroffenen Zahlungsvereinbarungen keine Anhaltspunkte für eine Schuldübernahme i.S. des § 414 BGB enthalten.

    Es besteht keine Verpflichtung des Finanzgerichts, ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU einzuleiten, zumal der XI. Senat des BFH (vgl. Urteil vom 28.08.2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282) bei seiner rechtlichen Beurteilung des Streitfalls - insbesondere zu der Frage ob und ggf. zu welchen - notfalls zu schätzenden - Teilen das allein von dem Kläger gezahlte Entgelt zugleich Entgelt von dritter Seite i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für an die Berufsfußballspieler von den Spielervermittlern erbrachten Leistungen darstellt - keine noch zu klärenden europarechtlichen Aspekte aufgeworfen hat.

    Die im Streitfall maßgeblichen Rechtsfragen hat der BFH in seinem zurückverweisenden Urteil vom 28.08.2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282 geklärt.

  • BFH, 14.11.2018 - XI R 16/17

    Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung

    aa) Zum Bereich der tatsächlichen Würdigung des FG, an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist, gehört auch die Auslegung von Verträgen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394; in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, Rz 33; vom 28. August 2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282; vom 10. August 2016 XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl II 2017, 590, Rz 38).
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